Heft Nr. 1/2022 – 103. Jahrgang
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Abhandlung | Das Prinzip der natürlichen Publizität und die Stufenordnung von Art. 738 ZGB. Die zwei Wirkungsweisen der natürlichen Publizität. Koller Alfred, Prof. em. Dr. iur., Rechtsanwalt in St. Gallen | 1
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Abhandlung | Nebensächliche Verpflichtungen und Unterhaltslasten im Dienstbarkeitsrecht – Ist der berechtigte fein raus? Wermelinger Amédéo, Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt, ordentlicher Professor an der Universität Neuenburg und
Pfäffli Roland, Prof. Dr. iur., Notar, Thun, em. Titulaprofessor an der Universität Freiburg | 5
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Argau Haftung des Notars aus Sorgfaltspflichtverletzung. Der
aargauische Notar haftet für eine unvollständige Formulierung in einem Erbvertrag. Der dadurch geschädigte Dritte ist durch die Schutzwirkung zugunsten eines Dritten aktivlegitimiert, seinen Schaden gegenüber dem Notar selbständig geltend zu machen. | 15
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Klarheit über den Kaufpreis beim Grundstückkauf.
Die Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung ist nicht erfüllt, wenn der Käufer die vom Verkäufer dem Vermittler geschuldete Provision übernimmt und diese weitere Gegenleistung nicht beim Kaufpreis, sondern nur unter den Schlussbestimmungen aufführt. | 22
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Enteignung. Höhe der Entschädigung für das Vorgartenland und
Anspruch auf einen Unfreiwilligkeitszuschlag. | 27
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Amtsgeheimnisverletzung. Verwendung von Erwerbspreisen aus
beurkundeten Verträgen für Steuerveranlagungen. | 36
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Beweislast bei Vermutung einer ausländischen Beherrschung, wenn der juritischen Person rückzahlbare Mittel zur Verfügung stehen, die mehr als die Hälfte der Differenz zwischen Aktiven der Gesellschaft und ihren Schulden gegenüber nicht bewilligungspflichten Personen ausmachen. | 43
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 146 II 80 Baugesuch für Zweitwohnungen gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, der vor Aufnahme des Zweitwohnungsartikels in die Bundesverfassung genehmigt wurde. | 47
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Exécution testamentaire; clause compromissoire figurant dans un pacte successoral. | 54
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Partage successoral. Le partage conventionnel peut se présenter sous la forme d'un partage manuel ou d'un acte de partage en la forme écrite; l'unanimité des héritiers est nécessaire. | 59
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Gesetzgebung | Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag(Versicherungsvertragsgesetz, VVG) (AS 2020 S. 4069, SR 221.229.1). Änderung vom 19. Juni 2020.
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 15. Dezember 2017 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch), vom 10. Dezember 2021 (AS 2021 917, SR 210).
Grundbuchverordnung (GBV), Änderung vom 10. Dezember 2021 (AS 2021 918; SR 211.432.1). | 67
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