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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Das Stockwerkeigentumsrecht soll punktuell angepasst werden Bern, 20.09.2024 - Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Mit punktuellen Neuerungen will er das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen. Zudem sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Rechtssicherheit erhöht werden. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | BR - Internationales Erbrecht: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025 Bern, 26.06.2024 - Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verringern insbesondere das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland. Damit wird die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Vorlage des Bundesrates zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht endgültig gescheitert Der Ständerat hat als Erstrat am 15. Juni 2023 beschlossen auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Nationalrat als Zweitrat hat die Vorlage am 20. September 2023 behandelt. Er ist auf die Vorlage eingetreten und hat die Vorlage mit einigen Änderungen verabschiedet. Am 12. März 2024 hat sich der Ständerat nochmals mit der Vorlage befasst und wiederum Nichteintreten auf den Bundesratsentwurf beschlossen. Damit ist die Vorlage endgültig gescheitert. |
| ZGB. Änderung (Unternehmensnachfolge).
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (Erbrecht) vom 22. Dezember 2023 – die Referendumsfrist läuft bis 18. April 2024 Die Schweiz erhält neue gesetzliche Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle und nähert die entsprechenden Bestimmungen dem EU-Recht an.
Die Bevölkerung ist immer mobiler. Ein grosser Teil hat mehrere Staatsbürgschaften oder verbringt einen Lebensabschnitt im Ausland. Auch hinterlassen immer mehr Verstorbene Vermögenswerte in der Schweiz und im Ausland.
Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der EuErbVo. Widersprüche zu Entscheidungen der EuErbVo-Mitgliedstaaten sollen verhindert werden, so dass in grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehrere Behörden oder Staaten tätig werden.
Mit der Revision wird aber auch Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbe-dürfnissen Rechnung getragen. Die Gestaltungsfreiheit wird erweitert.
Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem National- und Ständerat den Entwurf und die Botschaft für die Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht überwiesen. Die Bundesversammlung hat am 22. Dezember 2023 die Änderungen beschlossen. Die Referendumsfrist endet am 18. April 2024. Es wird mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 gerechnet. |
| Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht; BBl 2020 3353:
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Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht) vom 13.3.2020; BBl 2020 3309:
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Beschlossene Änderungen vom 22. Dezember 2023; Publikation am 9. Januar 2024; BBl 2024 32:
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | BR - Aktienrecht: flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023 Bern, 02.02.2022 - Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | BR - Künftig auch elektronische Originale öffentlicher Urkunden Bern, 17.12.2021 - Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | BR - Revidierte Grundbuchverordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der Grundbuchverordnung (GBV) zur Kenntnis genommen. Er hat die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und entschieden, sie zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen.
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter das BewG – Vernehmlassung Die Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) unterstellt werden. Da solche Infrastrukturen für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, soll ihr Verkauf an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Vernehmlassungsfrist: 17. Februar 2022
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| Unterlagen dazu abrufbar unter:
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Einheitliches Beurkundungsverfahren in der Schweiz 2013 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für einen Vorentwurf zu Anpassungen des Beurkundungsrechtes in die Wege geleitet. Der Vorentwurf ist teilweise auf Ablehnung gestossen.
2018 setzte das Bundesamt für Justiz eine Group de réflexion ein mit dem Auftrag, die Möglichkeiten einer bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens aus fachlicher Sicht zu vertiefen.
Der Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das Beurkundungsverfahren in der Schweiz aus fachlicher Sicht vereinheitlicht werden könnte.
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| Zu den Dokumenten: Link-Text
Zum Bericht: Link-Text |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft Bern, 19.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Erbrecht und Ehe für alle Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 zwei Vorlagen zum Erbrecht und Ehe für alle mit Änderungen im Schweizerischen Zivilge-setzbuch verabschiedet. Für beide Vorlagen endet die Referendumsfrist am 10. April 2021. |
| Die Änderungen finden sich im Bundesblatt:
a) Ehe für alle: Bundesblatt 2020 ab S. 9913 Link-Text
b) Erbrecht: Bundesblatt 2020 ab S. 9923 Link-Text |
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche 14.10.2020 - Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um. |
| Die revidierte Grundbuchverordnung (GBV) regelt einerseits die Verwendung der AHV-Nummer als Personen-identifikator im Grundbuch und andererseits die landesweite Grundstücksuche für Behörden. Am 15. Dezember 2017 hat das Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch beschlossen. Mit der Revision der GBV sollen die beschlossenen Änderungen des ZGB vom 15. Dezember 2017 im Bereich des Grundbuchs (Art. 949b und Art. 949c ZGB) umgesetzt werden.
Vorentwurf und erläuternder Bericht dazu:
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden |
| Die Wettbewerbskommission (WEKO) berichtet über eine von ihr erstellte binnenmarktrechtliche Untersuchung betreffend die Freizügigkeit für Notare. Sie empfiehlt, dass die Kantone gleichwertige Ausbildungen von freuberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anerkennen. Sie sieht darin den Vorteil, dass die berufliche Mobilität von freiberuflichen Notaren innerhalb der Schweiz wesentlich erleichtert würde. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitz-pflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Die Kantone mit Amtsnotariat sollten bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen.
Die WEKO begründet diese Empfehlung im Wesentlichen auch damit, dass Notare aus der EU gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU und das auf den 1. September 2013 in Kraft getretene Berufsqualifikationsgesetz die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in der Schweiz beantragen können. Dies führe zu einer Benachteiligung der innerstaatlichen Notare.
Die WEKO unterstützt die im Vernehmlassungesentwurf über die Änderung des SchlT ZGB zur öffentlichen Beurkundung vorgesehene Freizügigkeit, öffentliche Urkunden im Bereich der Grundstücksgeschäfte schweizweit als gültige Rechtsgrundausweise zu akzeptierten. Mit der interkantonalen Anerkennung öffentlicher Urkunden über Grundstückgeschäfte könnten die Kunden von einem grösseren Angebot profitieren und den Notar entsprechend ihren Bedürfnissen hinsichtlich Qualität, Leistung und Preis schweizweit auswählen.
Quelle: Medienmitteilung, WEKO, 11. Oktober 2013.
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echo(News); ?> Details einblendenDetails ausblenden | Modernisierung des Handelsregisters / Abschaffung von Beurkundungstatbeständen |
| Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 19. Dezember 2012 das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf zur Änderung des Handelsregisters und des Revisionsaufsichtsgesetzes eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Beurkundungsbedürftigkeit des Gründungsaktes einer einfach strukturierten Kapitalgesellschaft, den Beschluss über die Kapitalerhöhung und über Statutenänderungen, sofern sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt betrifft und die Einlagen nur durch Geld geleistet werden sowie über Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft aufzuheben.
Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungen Kenntnis genommen. In Anbetracht der klaren Ablehnung des Vorschlags zur Aufhebung der Beurkundungspflicht in den genannten Fällen soll in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage an der Beurkundungspflicht festgehalten werden. Da auch der Vorschlag zum Aufbau eines gesamtschweizerischen Handelsregisters kein gutes Vernehmlassungsergebnis erzielt hat, werden Alternativen dazu geprüft. Dagegen wurden die Einführung eines verwaltungsinternen Referenz-Personenregisters und der AHV-Nummer als Personenidentifikator begrüsst.
Quelle: Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 23. Oktober 2013.
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