BGE (unveröffentlicht) ZGB Art. 619 (Fassung vom 19. März 1965), OR Art. 218quinquies, SchlT ZGB Art. 1 und 15.
Anteil der Miterben am Gewinn bei Zuteilung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in der Erbteilung oder bei lebzeitiger Uebertragung an einen Erben zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Uebernahmepreis. Uebergangsrecht.