Heft Nr. 1/1994 – 75. Jahrgang
(Heft bestellen)
|
Seite |
|
Abhandlung | Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf Brückner Christian, Dr. iur., PD, Basel | 1
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 117 II 259 Werkvertrag, Grundstückkauf. Sachgewährleistung des Verkäufers eines Hauses, das er vorgängig auf eigenem Grund als Generalunternehmer für den Käufer erstellt hat. Umfang des Formzwangs der öffentlichen Beurkundung | 29
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 118 II 142 Gemischter Kauf-/Werkvertrag über ein Grundstück. Haftung für Sachmängel. | 37
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 118 Il 291 Stockwerkeigentum. Erfordernis der öffentlichen Beurkundung bei Änderung
zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichen Teilen. | 43
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 119 II 29 Grundstückkauf. Tragweite des Erfordernisses der öffentlichen Beurkundung.
| 47
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Grundstückerwerb durch Personen im Ausland, BewG Art. 9 Abs. 1 lit. b. Veräusserungspflicht für eine Hauptwohnung, die nicht mehr als solche verwendet wird. Zweijährige Veräusserungsfrist kann unter Umständen unannehmbar
sein. | 49
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 118 Ib 178 Grundstückerwerb durch Personen im Ausland, BewG Art. 38, 14 Abs. 4 und BewV Art. 11 Abs. 4. Gültigkeit, Inhalt und Widerruf einer Auflage beurteilt sich nach neuem Recht, selbst wenn sich die Auflage auf eine unter altem Recht erteilte Bewilligung bezieht. Voraussetzungen für den Widerruf einer Auflage. Keine Verletzung des Vertrages zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich vom 31. Oktober 1910. | 54
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
|
Behördliche Bekanntmachung | Schreiben des Bundesamtes für Justiz an die kantonalen Bewilligungsbehörden i. S. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, Grundbuchverwalter
und Handelsregisterführer vom 21. Dezember 1993. | 61
|
| Bitte loggen Sie sich ein. |
| | |
|