Heft Nr. 1/1996 – 77. Jahrgang
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Abhandlung | Le bail et les droit réels Piotet Paul, professeur honoraire | 1
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Inhalt einer Grunddienstbarkeit. Ein «jederzeitiges ungehindertes Fuss- und Fahrwegrecht» kann auch als Zufahrt zu acht auf dem herrschenden Grundstück neu zu erstellenden Personalparkplätzen beansprucht werden; eine Mehrbelastung ist damit nicht verbunden | 17
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Auch Ansprüche aus einem Dienstbarkeitsvertrag können verjähren | 22
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Ablösung Dienstbarkeit. Eine Baubeschränkung, welche zum Schutze einer Quelle begründet worden ist, kann ohne Entschädigung abgelöst werden, soweit sie nach neuen Erkenntnissen für den ursprünglichen Zweck unnötig ist. | 25
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Baurechtsdienstbarkeit. Weder für die ursprüngliche Vereinbarung des Baurechtszinses noch für seine Änderung ist öffentliche Beurkundung erforderlich | 30
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Basel-Landschaft Baurechtsdienstbarkeit. Gültigkeit einer Indexklausel zur Sicherung des Baurechtszinses. Nur ganz ausnahmsweise ist eine richterliche Vertragsanpassung denkbar | 32
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern Baurechtsdienstbarkeit. Die Eintragung eines selbständigen und dauernden Baurechts darf der Grundbuchverwalter verweigern, wenn die Parteien die Übertragung des Baurechtes generell von der Zustimmung des Baurechtsgebers abhängig machen | 37
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Baurechtsdienstbarkeit. Der Baurechtsvertrag ist widerrechtlich, wenn ein Schutzraum, der baulich in eine Tiefgarage integriert ist, nicht als selbständige Baute angesehen werden kann | 40
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Valais Droit de superficie. Extinction, indemnité au superficiaire, hypothèque légale, inscription provisoire | 43
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Servitude foncière de passage, interprétation, aggravation, prévisibilité, suppression contre indemnité | 49
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Die vom Quartierplan geschaffene Parzellarordnung hat dem Realersatz- und Äquivalenzprinzip zu genügen. Es widerspricht diesen Grundsätzen nicht, wenn der Wertausgleich in dinglicher Form durch Ablösung bestehender Dienstbarkeiten vorgenommen wird. Dieser Ablösung kommt neben der Ablösung gemäss Art. 736 ZGB eigenständiger Charakter zu. | 53
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 121 III 52 Servitude foncière. CC art. 736 al. 1. Radiation d'une servitude de passage pour véhicules dont l'exercice est devenu impossible. | 60
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 118 II 115 Ein selbständiges und dauerndes Baurecht kann nicht wie ein eigentliches Grundstück derelinquiert werden, mit der Folge, dass es im Grundbuch als herrenlos zu bezeichnen wäre. | 63
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 119 Ia 441 Die Bürgschaftsverpflichtung ist auch dann gültig und stellt einen provisorischen Rechsöffnungtitel dar, wenn nicht alle unabhängig voneinander mitverpflichteten Bürgen in der Bürgschaftsurkunde aufgeführt worden sind. | 66
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Behördliche Bekanntmachung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern Eine öffentlich beurkundete Bürgschaftsverpflichtung darf gegen den Willen der bürgenden Partei nicht der Gläubigerbank herausgegeben werden (Auskunft der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen) | 68
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