Basel-Landschaft Vollmacht für private und geschäftliche Belange. Kein
gutgläubiger Erwerb eines Eigentümerschuldbriefes durch eine am Errichtungsakt beteiligte Partei.
BGE (unveröffentlicht) Lex Koller. Die 1997 erfolgte Gesetzesrevision heilt keine früheren Umgehungsgeschäfte. Umgehungsgeschäfte über Venture Capital-Mittel unter gleichzeitiger Hinterlage von Aktien und vorgelagerte Gesellschaften.
BGE (unveröffentlicht) L'acquisition, par une société étrangère, d'un immeuble loué par le canton (bâtiment administratif et de tribunal), est soumise à autorisation.
Weisung des Obergerichtes des Kantons Luzern, Justizkommission, betreffend Schuldbrieferrichtung und -anmeldung gemäss Art. 20 Abs. 1 GBV vom 3. September 2001.