Bauhandwerkerpfandrecht und Stockwerkeigentum: eine besondere Herausforderung an den Grundbuchverwalter Schumacher Rainer, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Titularprofessor an der Universität Freiburg i.Ü.
Zürich Bei Vermietung von ehemaligen Hotelzimmern als Studentenwohnungen liegt eine bewilligungspflichtige Umnutzung im Sinne des BewG vor. Die Grundeigentümerin mit Sitz in Ausland gilt als Person im Ausland, selbst wenn diese über Drittgesellschaften wirtschaftlich im Eigentum von Schweizern steht.