Heft Nr. 2/2024 – 105. Jahrgang
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Abhandlung | Das revidierte internationale Erbrecht (Art. 86–96 IPRG) aus der Sicht der Notariate und Grundbuchämter Künzle Hans Rainer, Prof. em., Dr. oec., Rechtsanwalt, emeritierter Titularprofessor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Zürich
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Thurgau Ausgleichungspflicht der Erben. Durchgriff für die erbrechtliche Ausgleichung bei Zuwendungen des Erblassers an eine von einem Erben beherrschte Gesellschaft. | 110
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Auslegung einer Dienstbarkeit, die zeitlich vor der Neufassung von Art. 730 Abs. 2 ZGB begründet wurde. Fuss- und Fahrwegrecht mit der Verpflichtung zur Erstellung des Weges durch den belasteten Grundeigentümer als Nebenleistung.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Auslegung einer Vermächtnisausrichtung. Klarheit für eine Vermächtnisausrichtung fehlt, wenn die Bedachten nur die Zweckverwendung bestimmen dürfen. Delegation der Verfügungsbefugnis zur Ausrichtung von Vermächtnissen an den Willensvollstrecker.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Concubinage, société simple. Il peut y avoir société simple entre deux concubins lorsqu’un immeuble, qui leur sert de résidence commune, est acquis par l’un d’eux uniquement. Il y a alors apport en usage (quoad usum) dans la société. | 130
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