Graubünden OR Art. 112 und Art. 216 Abs. 2. Einräumung eines unbefristeten und nur obligatorisch wirkenden Kaufrechtes durch Vertrag zugunsten Dritter. Bestimmbarkeit des aus dem Kaufsrecht berechtigten Dritten.
Wallis Ersitzung einer Dienstbarkeit (Art. 731 ff. ZGB). Die Bedeutung des Auskündverfahrens (Art. 662 Abs. 3 ZGB) bei der ausserordentlichen Ersitzung eines Durchgangsrechtes.
BGE 93 II 290 Grundlast oder Grunddienstbarkeit. Begriff der Wasserversorgung; die Lieferungspflicht des Inhabers als Gegenstand einer Grundlast. Natur der Unterhaltspflicht für das Leitungsnetz.
Bern. Kreisschreiben der Justizdirektion an die Grundbuchverwalter über Urteil und Urteilssurrogat als Rechtsgrundausweise für Eintragungen im Grundbuch, vom 29. November 1968.