Heft Nr. 2/1996 – 77. Jahrgang
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Abhandlung | Die Mehrwertsteuer bei öffentlich beurkundeten Grundstückgeschäften Flückiger Andreas, Dr. iur., Advokat und Notar | 73
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Umfang der Prüfung der Handlungsfähigkeit durch den Notar. Wenn der Notar positiv die Handlungsfähigkeit feststellt, diese jedoch tatsächlich nicht vorliegt, verletzt er die Wahrheitspflicht und kann damit disziplinarisch verantwortlich werden. | 94
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Strafbarkeit der Anmassung notarieller Funktionen. | 100
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Wallis Haftung des Notars; Rechtsnatur der Streitigkeit und sachliche Zuständigkeit. | 103
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Graubünden Errichtung einer Grunddienstbarkeit. Die blosse Einzeichnung im Grundbuchplan und der Hinweis auf einen «Flurweg» in den Liegenschaftsbeschreibungen vermag ein Wegrecht, für das ein Erwerbstitel fehlt, nicht zu begründen. Notwegrecht. Die Notwendigkeit misst sich an den Bedürfnissen des bestimmungsgemäss genutzten notleidenden Grundstückes. Bemessung der Entschädigung. | 106
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Disziplinarische Verantwortlichkeit des Notars. Zeitpunkt der Vorbringung eines Ablehnungsbegehrens im Disziplinarverfahren. Aus der Handels- und Gewerbefreiheit kann kein Anspruch auf Übertragung der Beurkundungsbefugnis abgeleitet werden. Die Erteilung der Beurkundungsbefugnis ausschliesslich an Rechtsanwälte, welche hauptberuflich ein Anwaltsbüro führen oder ständig in einem solchen tätig sind, verletzt weder das Willkürverbot noch das Gleichbehandlungsgebot im Verhältnis zur Erteilung der Befugnisse an Gemeindeschreiber im Nebenamt. | 110
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 120 II 280 Des effets généraux du mariage. CC art. 165. Contribution extraordinaire d'un epoux à l'entretien de la famille | 117
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 119 V 16 Wirkungen der Ehe im allgemeinen. Die Haftung des einen Ehegatten für Beitragsschulden des andern gegenüber dessen Krankenkasse wird im konkreten Fall verneint | 121
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 120 II 185 Voraussetzungen für ein Notwegrecht. Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für die Frage, ob ein Grundstück einen genügenden Zugang zu einer öffentlichen Strasse hat. Es kann kein Notwegrecht beansprucht werden, wenn das Grundstück zwar an eine öffentliche Strasse grenzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit aber an dieser Stelle keine von Motorfahrzeugen benutzte Zufahrt erstellt werden darf | 128
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 120 II 423 Notwegrecht. Berechnung der Entschädigung | 133
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 119 Ia 124 Zusammenfassung der Rechtsprechungsgrundsätze zur materiellen Enteignung | 134
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Behördliche Bekanntmachung | Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht Mitteilung an die Kantone über die Aufhebung der Stallbauverordnung vom 14. März 1996. | 137
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Gesetzgebung | Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung der Formvorschfiten der eigenhändigen letztwilligen Verfügung). Änderung vom 23. Juni 1995. | 138
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Gesetzgebung | Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Änderung vom 24. März 1995. | 139
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Gesetzgebung | Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB). Änderung vom 25. Oktober 1995. | 139
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Verschiedenes | A propos de l'art 949a CC et de l'Informatisation du registre foncier Besson Charles | 140
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Verschiedenes | Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Grundbuchverwaltertagung 1996 mit Generalversammlung: 20./21. September in Rapperswil und Vaduz. | 142
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