Die Anmerkung des Trustverhältnisses und die Pflichten des Notars Pannatier Kessler Delphine, Dr. iur. LL.M (Harvard), Rechtsanwältin und Inhaberin des Walliser Notarpatentes, Zürich
BGE (unveröffentlicht) Interessenkollision, Treuepflicht des Rechtsanwalts und Notars.
Wenn der Notar gleichzeitig als Anwalt praktiziert, darf er in einer Streitsache, die einen von ihm zuvor öffentlich beurkundenden Sachverhalt betrifft, keine der beteiligten Parteien vertreten.