Zürich Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Die mit
dem Subventionsverhältnis verbundenen Pflichten des Privaten ergeben sich aus dem Gesetz, nicht aus der Zustimmung des Belasteten.
BGB 95 I 97 Staatsrechtliche Beschwerde. Der Entscheid, durch den die
vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts verweigert wird, ist ein Entscheid im Sinne des Art. 87 OG.
Aus Berichten von Aufsichtsbehörden / Rapports des autorités de surveillance Aus der Berichterstattung des Justiz- und
Polizeidepartementes über Gesetzgebung sowie Anwendung
von Gesetzen und Verordnungen.