Schwyz Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch nach dem Tode des verfügungsberechtigten Grundeigentümers und nach der Uebertragung des Eigentums an einen Erben zufolge Teilungsvertrages. Eintragungsverfügung des Grundbuchamtes. Legitimation im Beschwerdeverfahren.
Appenzell A. Rh. Grunddienstbarkeit (Quellenrecht). Parzellierung und Überbauung des herrschenden Grundstücks. Kriterien für die Aufteilung der Dienstbarkeit.
BGE 98 II 23 Liegenschaftskauf. Rechtslage des Käufers, der infolge Verurkundung eines zu niedrigen Kaufpreises beim Weiterverkauf der Liegenschaft eine Liegenschaftsgewinnsteuer bezahlen muss, die auch den von seinem Verkäufer erzielten Gewinn erfasst.
BGE 98 I b 92 Erbbescheinigung als Ausweis für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Art. 18 ff. GBV. Erfordernisse (Art. 11-23 GBV). Art. 21 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a des Grundbuchgesetzes des Kantons Tessin.
Aus Berichten von Aufsichtsbehörden / Rapports des autorités de surveillance Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1972.
Aus der Berichterstattung des Justiz- und Polizeidepartementes über Raumplanung, Gesetzgebung sowie Anwendung von Gesetzen und Verordnungen.