Heft Nr. 3/1980 – 61. Jahrgang
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Abhandlung | Die Rechtsstellung des Fahrnispfandgläubigers an einem Eigentümer-Wertpapier, insbesondere im Konkurs des Verpfänders - Eine Erwiderung Zobl Dieter, Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich | 129
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich ZGB Art. 214 Abs. 3 und Art. 2 Abs. 2; ZGB Art. 522 und
527 Ziff. 3 und 4; OR Art. 245 Abs. 2. Ehevertrag mit Zuweisung des ganzen Vorschlages an den überlebenden Ehegatten.
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 145 und 960. Zur Sicherung güterrechtlicher Ansprüche kann eine Verfügungsbeschränkung nach Art. 960 ZGB erlassen werden. | 168
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 743. Voraussetzungen für die Übertragung einer Dienstbarkeit. | 171
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 862, OR Art. 965 und 978 Abs. 1, 979. Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung. Beschränkung des Einredensausschlusses in bezug auf Zinsen. | 173
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern GBV Art. 80, BodenverbesserungsV § 33. Zulässigkeit einer
Anmerkung im Grundbuch. | 176
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern GBV Art. 103. Das Grundbuchamt kann die Verfügung, womit
es eine Anmeldung abgewiesen hat, zurückziehen. | 177
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern BeurkG § 43 Abs. 1. Inhalt der Bescheinigung bei der amtlichen Beglaubigung einer Abschrift. | 178
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 477 ff., 522 ff. Die Enterbung muss in der letztwilligen Verfügung ausdrücklich angeordnet sein. - Die Verletzung des Pflichtteilsrechts eines Noterben macht die letztwillige Verfügung nicht ungültig. | 179
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern GrundbuchG § 25 Abs. 1. Unterzeichnung des Schuldbriefes
durch den Schuldner. | 180
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern ZGB Art. 501, 502, 512, BeurkG §§ 24, 25 Abs. 1, 39, BeurkV
§§ 4 Abs. 1, 11 Abs. 1 d, 36. Zur öffentlichen Beurkundung eines Ehe- und Erbvertrages. | 181
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 104 III 35 Ouverture d'un crédit bancaire garanti par nantissement de
célules hypothécaires. Etendue du droit du créancier sur les titres remis en gage. | 183
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Behördliche Bekanntmachung | Aus Berichten von Aufsichtsbehörden / Rapports des autorité de surveillance Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung des Jahres 1979.
Aus der Berichterstattung des Justiz- und Polizeidepartementes über Gesetzgebung sowie Anwendung von Gesetzen und Verordnungen. | 185
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Gesetzgebung | Verordnung über den Erwerb von Grundstücken in Fremdenverkehrsorten durch Personen ini Ausland. Ergänzung vom 1. April 1980 und Aenderung vom 1. Mai 1980. AS 1980 S. 318 und 428. | 190
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Verschiedenes Details einblendenDetails ausblenden | Verband schweizerischer Grundbuchverwalter / Société suisse des Conservateurs du Registre foncier
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