Zürich Aktienrecht. Fehlende Aufnahme eines Handelsgeschäfts der Gründer als Sachübernahme in die Statuten einer AG führt zur Nichtigkeit der Übernahme
Bern Abweisung einer Grundbuchanmeldung. Der Grundbuchverwalter ist grundsätzlich nicht befugt, einen Entscheid des Zivilrichters materiell zu überprüfen
Bern Abweisung Grundbuchanmeldung. Eine unvollständige Anmeldung ist grundsätzlich abzuweisen ohne dass eine Nachfrist zur Verbesserung oder zur Beibringung fehlender Unterlagen angesetzt werden muss. Der Grundbuchverwalter darf Grundbucheintragungen von Schuldbriefen nur abändern, wenn er die entsprechende Änderung gleichzeitig auch im Pfandtitel vornimmt
Fribourg Registre foncier. Rejet de la réquisition, délai de recours; décision judiciaire ordonnant l'inscription d'une hypothèque légale des artisans et entrepreneurs contre une personne qui n'est plus propriétaire
Aargau Abweisung Grundbuchanmeldung. Die Urkundsperson ist in bestimmten Fällen befugt auch allein und in eigenem Namen Grundbuchbeschwerde zu erheben; kein Parteikostenersatz
BGE 119 IV 319 Aktienrecht. Überträgt der Sacheinleger Fahrnis zu Eigentum hinsichtlich deren ein Dritter einen obligatorischen Anspruch auf Einräumung eines Pfandrechts hat, kann die Gesellschaft darüber frei verfügen. Wird im Sacheinlagevertrag und in der Gründungsurkunde die freie Verfügbarkeit der Gesellschaft bestätigt, wird daher keine Tatsache unrichtig beurkundet
BGE 119 II 463 Aktienrecht. Eine Stampaerklärung des Verwaltungsrates ist dem Handelsregisterführer mit jeder Anmeldung einer ordentlichen Kapitalerhödung durch Barliberierung einzureichen
BGE 121 III 219 Aktienrecht genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung. Kompetenzverteilung zwischen Generalversammlung und Verwaltung in bezug auf den Entscheid über Entzug oder Einschränkung des Bezugs- bzw. Vorwegzeichnungsrechts