Zürich Herabsetzung. Virtuelle Erbenstellung des testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben; Verwirkung der selbständigen Herabsetzungsklage und einredeweise Geltendmachung der Herabsetzung
Zürich Willensvollstreckung. Der Willensvollstrecker hat bereits während noch andauerndem Mandat über seine Honorarbezüge und seinen Aufwand substanziert Rechenschaft abzulegen
BGE (unveröffentlicht) Bäuerliches Bodenrecht. Realteilungsverbot. Die Entlassung aus der Unterstellung unter das BGBB beurteilt sich nach objektiven Gesichtspunkten.
BGE 121 III 274 Bäuerliches Bodenrecht. Die halbe Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie entspricht einem Arbeitsaufwand von 2100 Stunden pro Jahr. Ob die Bewirtschaftung eines Betriebes den Arbeitsaufwand von 2100 Arbeitsstunden erreicht oder nicht, ist anhand objektiver Kriterien festzustellen.
BGE 122 III 287 Bäuerliches Bodenrecht. Bewilligung eines Tausches von landwirtschaftlichen Grundstücken unter Nichtselbstbewirtschaftern, wichtiger Grund; Verweigerungsgründe.
BGE 122 II 246 Enteignung. Teilenteignung, Belastung eines Kirchengrundstücks mit einem Tunnelbau- und Eisenbahnbetriebsservitut, Entschädigungsbemessung