Heft Nr. 3/1999 – 80. Jahrgang
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Abhandlung | Copropriétés et sous-communautés Piotet Paul, professeur honoraire | 137
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Basel-Landschaft Die Errichtung einer Grundpfandverschreibung zulasten des Grundstückes einer AG durch den einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrat zur Sicherstellung seiner persönlichen Darlehensschuld bedeutet eine unerlaubte Selbstkontrahierung. | 148
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Auch wenn Pflanzungen nach kantonalem Recht zulässig und zu dulden sind, heisst dies noch nicht, dass sie auch kraft Bundesrecht zulässig wären. | 150
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Zweck und Inhalt eines Kapitalerhöhungsberichtes bei der AG. Ein solcher ist auch bei Personalunion des einzigen Aktionärs und Verwaltungsrates zu erstellen. | 153
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Die Auflösung einer AG zufolge Nichterhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 100000.– erfolgt nach aktienrechtlichen Grundsätzen durch Einsetzung der Verwaltungsräte als Liquidatoren. | 157
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Die Formalien der qualifizierten AG-Gründung sind zu beachten, wenn kurz nach der Gründung Sachwerte, die nach bilanzrechtlichen Kriterien nicht aktiviert werden dürfen, zu einem höheren Preis als das Aktienkapital erworben werden. | 160
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 123 III 24 Aus einer für die in Gründung begriffene Gesellschaft abgeschlossenen Bürgschaft haften die für die Gesellschaft unterzeichnenden Gründer nur, wenn die für sie persönlich vorgeschriebene Vertragsform erfüllt ist. | 167
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 123 III 473 Der Widerruf des Auflösungsbeschlusses einer AG durch die Generalversammlung ist solange zulässig, als noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens begonnen worden ist. | 172
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 123 V 161 Grundsatz der Unabhängigkeit der Revisionsstelle bei der AG. | 182
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 123 III 337 Servitude. Admissibilité d'une servitude de limitation d'industrie. | 184
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 124 III 196 Wasserbezugsrechte, die wegen Formmangels zu Unrecht im Grundbuch als Grundlast eingetragen sind, können ersessen werden. | 193
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 124 III 289 Die Verpflichtung des Dienstbarkeitsberechtigten zur Leistung einer Einkaufssumme an die Erstellungskosten einer Zufahrtsstrasse kann als Realobligation mit der Dienstbarkeit verknüpft werden, sofern sich diese Verpflichtung aus dem Hauptbucheintrag der Dienstbarkeit ergibt. | 197
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 123 III 97 Die Kündigungsbestimmungen bei einem Schuldbrief gehören nicht zu den objektiv wesentlichen Punkten des Pfandvertrages; ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung. | 201
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Behördliche Bekanntmachung | Richtlinien des Bundesamtes für Justiz, Amt für Grundbuch- und Bodenrecht 22. März 1999: Dienstbarkeiten mit nebensächlichen Leistungspflichten (Art. 730 Abs. 2 ZGB) oder mit vertraglichen Abänderungen der gesetzlichen Unterhaltsregelung von Art. 741 ZGB. | 204
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Gesetzgebung | Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz Änderung vom 25. März 1998 | 205
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