Luzern Anmeldeprinzip. Die eigenmächtige Abänderung einer falschen
Grundstücksnummer bei der vorläufigen Eintragung eines
Bauhandwerkerpfandrechtes durch den Grundbuchverwalter ist unzulässig.
Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz, Eidg. Amt für Grundbuch- und
Bodenrecht, bezüglich den grundbuch- und immobiliarsachenrechtlichen
Bestimmungen im neuen Landwirtschaftsrecht.