Die Durchsetzung von Nachrückungsansprüchen des Grundpfandgläubigers Dal Molin-Kränzlin Alexandra, Dr. iur., Rechtsanwältin, Gerichtsschreiberin bei der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich und
Lehrbeauftragte an den Universitäten Bern und Luzern
BGE (unveröffentlicht) Les procédures d'autorisation et de recours en matière de droit foncier rural, qui sont pendantes au moment de l'entrée en vigueur du nouveau droit, sont jugées selon ce dernier, pour autant que l'acte juridique n'ait pas encore été remis au registre foncier.
BGE (unveröffentlicht) Der gesetzliche Gewinnanspruch der Miterben bezüglich landwirtschaftlicher Grundstücke ist keine Gesamthandforderung, sondern steht jedem einzelnen Erben im Umfang seines Erbanteils zu.
BGE (unveröffentlicht) Vertraglich vereinbartes Miterben-Gewinnanteilsrecht. Eine blosse Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ist keine vertragliche Regelung und führt zur Anwendung des gesetzlichen Gewinnanspruchs.
BGE 142 II 232 Altlastenrechtliche Kostenverteilung. Der Übergang der Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben ist an Voraussetzungen geknüpft.