Graubünden ZGB Art. 80 f. Gültigkeit einer durch öffentliche Urkunde errichteten Stiftung, die erst nach dem Tode des Stifters ins Handelsregister eingetragen wurde.
BGE 99 II 268 Bundesrechtliche Voraussetzungen der Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Abgrenzung zwischen Geschäft unter Lebenden und Verfügung von Todes wegen. Frage offen gelassen, ob auch ein erbvertraglich begründetes Kaufsrecht im Grundbuch vorgemerkt werden dürfe.
BGE (unveröffentlicht) Vermögensgewinnsteuer auf Entschädigung für den Verzicht auf ein Kaufsrecht. Bedarf der Vertrag über die Abtretung des Kaufsrechts an einem Grundstück der öffentlichen Beurkundung? Begriff der Steuerumgehung.
Bundesratsbeschluss über den Erwerb von Grundstücken in Fremdenverkehrsorten durch Personen im Ausland. Ergänzungen vom 23. April und vom 24. Mai 1974. AS 1974 S. 891 und 1019.