Heft Nr. 4/1987 – 68. Jahrgang
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Abhandlung | Der Übergang vom bisherigen zum neuen Ehegüterrecht Huber Hans, Dr. iur., a. Notariatsinspektor, Bassersdorf | 219

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Handänderungsgebühr für die Löschung eines als Grundstück in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. | 234

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Aargau Erbbescheinigung als Ausweis für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch im Falle von Erbgang. Anforderungen hinsichtlich des Inhalts. | 239

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Vermögensgewinnsteuer bei Zwangsverkauf eines Grundstücks durch im Ausland wohnhaften Erben (mangels Bewilligung zum Erwerb gemäss BewB). | 242

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger. Art. 7 lettre h LFAIE. Conditions pour une exception à l'assujettissement. | 245

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 111 II 16 Willensvollstrecker ist nicht passiv-legitimiert im Herabsetzungsprozess. Professio iuris, Formalerfordernisse im internationalen Verhältnis. Brasilianischer «desquite», Rechtswirkungen mit Rücksicht auf schweizerisches Erbrecht. | 246

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 329 Bäuerliches Erbrecht. Abwägung der persönlichen Verhältnisse, die für die ungeteilte Zuweisung eines landwirtschafilichen Gewerbes an einen von mehreren
Bewerbern ohne Selbstbewirtschafiıung massgebend sind. | 253

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 125 Notweg. Keine Wegnot, wenn Bauzufahrt fehlt, aber das Grundstück aus öffentlichrechtlichen Gründen
in absehbarer Zeit nicht überbaut werden kann und für seine gegenwärtige landwirtschaftliche Nutzung genügend erschlossen ist. | 257

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 128 Verfügungsbeschränkungen können vor ihrem Erlass vom Eigentümer vorgenommene Verfügungen nicht mehr
verhindern. | 260

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 111 II 42 Grundbuchsperre. Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters.
Anmerkbar nur bei gesetzlicher Grundlage im kantonalen Recht. Kann vorher vorgenommene Verfügungen des Eigentümers nicht mehr verhindern. | 262

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 111 II 48 Publicité du registre foncier. Art. 970 CC. Intérêt legitime pour consulter. | 268

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 111 Ib 176 Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Bewilligung in einem Härtefall. | 270

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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 111 III 26 Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Aussetzen einer vom Pfandgläubiger erwirkten Zwangsverwertung von Grundstücken aufgrund des BewB? | 275

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