Zürich Weder die Verzugszinsen noch die Kosten der Betreibung oder der
Grundbucheintragung gehören zum Umfang der Pfandhaftung des gesetzlichen
Grundpfandrechtes für Grundsteuerforderungen.
Bern In der öffentlichen Urkunde über die Gründung einer Aktiengesellschaft ist es nicht
erforderlich zu erwähnen, von wem die zur Liberierung der Aktien verwendeten Gelder
tatsächlich stammen. Diesbezügliche falsche Angaben erfüllen den Tatbestand der
Erschleichung einer falschen Beurkundung nicht.
BGE 123 III 233 Die Veräusserung mehrerer kleiner landwirtschaftlicher Grundstücke desselben
Eigentümers an den gleichen Erwerber unterliegt keiner Bewilligung, falls die Grundstücke
nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören.
BGE 123 IV 132 Unwahre Universalversammlungsprotokolle. Strafbarkeit eines Verwaltungsrates einer
Aktiengesellschaft, der trotz mangelnder materieller Berechtigung alle Inhaberaktien vorweist
und die Beurkundung einer Universalversammlung veranlasst.
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter / Association suisse des Conservateurs du Registre foncier Grundbuchverwaltertagung 1999 mit Generalversammlung: 17./18. September in Muttenz/BL.