Zürich Alternative Liberierung in bar oder durch Verrechnung bei
der ordentlichen Aktienkapitalerhöhung. Umfang der handelsregisteramtlichen Prüfungspflicht.
Zürich Handänderungssteuer. Die Befreiung der SBB ist nur gegeben,
wenn die fragliche Liegenschaft eine notwendige Beziehung zum Betrieb des Unternehmens der SBB aufweist.
BGE 126 III 93 Das vertragliche Vorkaufsrecht kann bei der zwangsrechtlichen Verwertung eines Grundstückes auf dem Wege des Freihandverkaufes nicht ausgeübt werden.
ATF 126 III 309 Postposition à un droit de gage immobilier d'un droit d'habitation constitué en faveur d'un pupille: autorisation de l'autorité tutélaire; devoir d'examen du conservateur du registre foncier.
Kreisschreiben des Bundesamtes für Verkehr vom 13. Juli 2000 an die
schweizerischen Bahnunternehmungen und an die kantonalen Aufsichtsbehörden
über die Grundbuchämter betr. Handänderungen und Dienstbarkeitserrichtungen,
die Eisenbahnbetriebsgrundstücke betreffen.
Auskunft des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen vom 10. Januar
2001 betr. Personenstand von schriftenlosen Ausländern; Abgabe von
Erklärungen über nicht streitige Angaben vor dem Zivilstandsbeamten oder der
Zivilstandsbeamtin; eidesstattliche Erklärungen, abgegeben vor der nach
kantonalem Recht zuständigen öffentlichen Urkundsperson.
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter / Association suisse des Conservateurs du Registre foncier Grundbuchverwaltertagung 2001 mit Generalversammlung: 7./8. September in
Martigny.