BGE (unveröffentlicht) Treu und Glauben bei Behördenauskünften. Steuerliche Behandlung bei Umwandlungen, Fusionen, Teilungen bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
BGE (unveröffentlicht) Der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks kann im Rahmen der ihm aus der Grunddienstbarkeit zustehenden Berechtigung auch Berechtigungen ausüben, die dem belasteten Grundeigentümer seinerseits gestützt auf eine Grunddienstbarkeit an einem dritten Grundstück zustehen.