Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht Huser Meinrad, Dr. iur., Lehrbeauftragter an der ETH Zürich für Sachenrecht, Kataster- und Geoinformationsrecht sowie Dozent für Recht an der FHNV und für Raumplanungs- und Umweltrecht am MSE der Schweizer Hochschulen
BGE (unveröffentlicht) Niederlassungsfreiheit des Notars. Die Erteilung des Notarpatentes kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Gesuchsteller habe einen ausserkantonalen Wohnsitz.
BGE (unveröffentlicht) Abgrenzung eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden von Verfügungen von Todes wegen. Massgebend ist der Wille der Parteien, in welchem Zeitpunkt das Geschäft seine Wirkung entfalten soll.