Heft Nr. 4/2017 – 98. Jahrgang
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Abhandlung | Grundbuchsperren Staible Dominic, Dr. iur., Rechtsanwalt, juristischer Sekretär am Notariatsinspektorat des Kantons Zürich und lic. iur. Vogt Beat, Rechtsanwalt und aargauischer Notar, Leiter Notariatsdienste am Notariatsinspektorat
des Kantons Zürich | 213
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Wird ein Grenzbaurecht im Hinblick auf eine spätere Überbauung des berechtigten Grundstückes errichtet, ist der belastete Grundeigentümer, der als erster bauen will, nicht verpflichtet, mit seiner Baute einen durch einen späteren Grenzbau bedingten, erhöhten Gebäudeabstand
zu beachten. | 249
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 142 III 220 Schiedsklausel in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft. Umfang der gesetzlichen Sukzession. | 253
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Réunion de biens-fonds; interprétation du contenu de la servitude. | 260
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Befugnis der Meliorationsgesellschaft im Rahmen des Meliorationszweckes über die Löschung einer Dienstbarkeit zu entscheiden. | 271
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Zulässigkeit einer resolutiv-bedingten Dienstbarkeit. Löschung einer Dienstbarkeit, die jedes rechtliche Interesse verloren hat. | 279
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Gesetzgebung | Obligationenrecht (Firmenrecht). Änderungen vom 25. September 2015 (AS 2016 S. 1507; SR 220).
Handelsregisterverordnung (HRegV). Änderung vom 18. Mai 2016 (AS 2016 S. 1663; SR 221.411). | 290
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