St. Gallen ZGB Art. 620; Art. 15 SchlT zum ZGB. Für die Frage, welche Fassung von Art. 620 ZGB gilt, ist auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers abzustellen.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Erbrecht. Anwendbares Recht auf die von einem Ausländer
mit letztem Wohnsitz im Ausland in der Schweiz hinterlassenen Vermögenswerte.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Erbrecht. Anerkennung eines in der Bundesrepublik Deutschland von schweizerischen Ehegatten errichteten Testamentes das nach schweizerischem Recht unzulässig ist.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Erwerb von Grundstücken in der Nähe wichtiger militärischer
Anlagen durch Personen im Ausland. Anmerkung der Auflage im Grundbuch.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Art. 6 BewB. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Verordnung über den Erwerb von Grundstücken in Fremdenverkehrsorten durch Personen im Ausland. Ergänzung vom 26. Juli und Aenderung vom 8. August 1979. AS 1979 S. 1036 und 1140 (Berichtigung S. 1168).