Graubünden Art. 9 und 975 ff. ZGB; Art. 10 VZG. Der Grundbucheintrag schafft nur eine Vermutung für den Bestand des Eigentums der im Grundbuch eingetragenen Person. Voraussetzungen und Vorgehen bei Arrestlegung auf ein Grundstück.
Luzern Erlass beurkundungsrechtlicher Übergangsbestimmungen.
Abgrenzung zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht bezüglich Beurkundungsform und Beurkundungsverfahren.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Güterrecht. Ehevertrag nach schweizerischem Recht. Gültigkeit in der Schweiz und in Zaire.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Güterrecht. Erbrecht. Anerkennung eines nach schweizerischem Recht abgeschlossenen Ehe- und Erbvertrages in den USA (Kalifornien).
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Güterrecht. Erbrecht. Anwendbares Recht bei Wohnsitz in Grossbritannien und Grundeigentum in der Schweiz.
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Erbrecht. Nachlass von Schweizer Bürgern mit letztem
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anwendbares Recht.
BGE 108 II 305 Forderung eines Unterakkordanten gegen eine Gemeinde für
Arbeiten an einem Schulhaus auf deren Grundstück im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmers. Ersatzanspruch des Unterakkordanten gestützt auf Art. 41 OR?
Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich an die Grundbuchämter über die grundbuchliche Behandlung der Flurwege, vom 19. März 1984.