Heft Nr. 5/1987 – 68. Jahrgang
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Abhandlung | Zur Sicherungsübereignung von Schuldbriefen Zobl Dieter, PD Dr. iur., Rechtsanwalt, Direktor der Zürcher Kantonalbank, Zürich | 281
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Abhandlung | Neues Eherecht und Grundbuchführung Schmid Jürg, Notariatsinspektor, Zürich | 295
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Übertragung eines Inhaberschuldbriefes. Ein Dritter, der nicht Eigentümer des Pfandgrundstückes ist, kann Rechte am Inhaberschuldbrief nur erwerben, wenn er durch Tradition in den Besitz des Wertpapieres gelangt. Besitz an Interimszeugnis oder Aushändigungsklausel genügen nicht. | 300
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Basel-Stadt Mäklervertrag hinsichtlich Liegenschaftskauf. Mäklerlohn ist nur dann schon beim Zustandekommen eines Kaufrechtsvertrages verdient, wenn dies so vereinbart war oder sich aus den Umständen klar ergibt. | 303
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Graubünden Lastenbereinigung. Zuständig zur Überprüfung der Begründetheit der Lasten ist nicht der Betreibungsbeamte, sondern allein der Richter im Lastenbereinigungsverfahren. | 307
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Graubünden Meliorationsverfahren. Alte Servituten gehen unter, wenn sie nicht in den Neuzuteilungsentwurf oder ein separates Servitutenverzeichnis aufgenommen werden. | 310
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | St. Gallen Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Ausländische Beteiligung an der Gründung einer Immobiliengesellschaft. Anwendung des neuen
Rechts auf die beim Inkrafttreten des BewG hängigen Verfahren. | 313
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Verwaltungspraxis der Bundesbehörden / Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération Grundbuch. Genehmigung kantonaler Vorschriften über die Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen. Anmerkbar sind nicht nur unmittelbare, aus dem Gesetz fliessende, sondern auch mittelbare, durch eine Behörde im Einzelfall verfügte Beschränkungen. | 322
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 447 Gesetzliches Vorkaufsrecht des Miteigentümers. Ablehnung des
Kaufs eines weiteren Miteigentumsanteils bedeutet nicht Verzicht auf späteres gesetzliches Vorkaufsrecht. Anmeldung zur Eintragung des Vorkaufsberechtigten in das
Grundbuch muss durch Verkäufer erfolgen. Unzulässige Erschwerung der Vorkaufsrechtsausübung bei Verkauf eines Miteigentumsanteils zusammen mit Möbeln. | 323
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 287 Gesellschaftsvertrag unter Käufern einer Liegenschaft. Zweck der Gesellschaft, die Liegenschaft gemeinsam zu erwerben, umzubauen und dann in Stockwerkeigentum überzuführen; Klage auf Realerfüllung. Meinungsverschiedenheiten über Art des Umbaus. | 329
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 309 Art. 28 Abs. 3 BMM, zweijährige Kündigungsschutzfrist. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung;
Passivlegitimation bei Verkauf der Liegenschaft während des kantonalen Verfahrens. Schutzfrist gilt auch gegenüber dem Erwerber der Liegenschaft, wenn er den Mietvertrag
übernommen hat. | 333
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 110 II 156 Droit international privé. Règles de rattachement en
ce qui concerne la forme d'un contrat ayant pour objet une libéralité. | 338
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 110 II 484 Bürgschaft, internationales Privatrecht. Formerfordernisse, Rechtswahl, Zustimmung des Ehegatten. | 341
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