Heft Nr. 5/1996 – 77. Jahrgang
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Zürich Vorkaufsrecht. Die Ausübung muss auch seitens einer Gemeinde (analog) aArt. 681 Abs. 3 ZGB binnen Monatsfrist durch eindeutige, vorbehalts- und bedingungslose Erklärung erfolgen | 281
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Vorkaufsrecht. Auch der Vorkaufsfall beim gesetzlichen Vorkaufsrecht der Miteigentümer setzt grundsätzlich Freiwilligkeit der Eigentumsübertragung und volle Wertumsetzung in Geld voraus, wobei die Person des Erwerbers aus der Sicht des Veräusserers unerheblich ist | 287
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Bern Ein Kaufsrecht, dessen Ausübung auf eine Dauer von sechs Monaten nach dem Tode des Kaufrechtsbelasteten beschränkt ist, stellt ein Rechtsgeschäft von Todes wegen dar. In casu wird aber die Berufung auf den Formmangel als rechtsmissbräuchlich angesehen | 290
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Graubünden Ist das Rückkaufsrecht erst nach dem Tode der Verpflichteten ausübbar, gilt seine Begründung als Rechtsgeschäft von Todes wegen. Dieses Recht kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn sich das Rückkaufsobjekt zufolge lebzeitiger Veräusserung nicht im Nachlass der Verpflichteten befindet | 296
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Luzern Ein im Grundbuch vorgemerktes Rückkaufsrecht schützt den Berechtigten vor Verfügungen des Eigentümers, die dem Rückkaufsrecht widersprechen. Solange der Vormerkungsschutz dauert, besteht grundsätzlich kein Raum für eine zusätzliche Verfügungsbeschränkung | 301
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Fribourg Annotation pour une durée plus longue que celle du droit à annoter. CC art. 959
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Wallis Grundstückkauf; Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften | 306
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Valais Vente immobilière; validité de la clause exclusive de garantie conséquences de la résiliation du contrat | 313
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Valais Vente immobilière; garantie pour les défauts et clause exclusive de garantie | 317
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 120 Ia 240 Cst. art. 59: garantie du for naturel du domicile à propos de l'annotation d'un droit de réméré | 320
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 121 III 210 Droit d'emption: durée du droit et de son annotation. aCC art. 683 al. 2 et CO art. 216a; droit transitoire. | 325
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | ATF 121 III 256 Vente immobilière et reprise de dette; intérêts hypothécaires. CC art. 832, 834, CO art. 175, 176, 183, 220 | 327
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Grundstückkauf. Damit der Verkäufer für einen Mangel trotz Gewährleistungsausschlusses einzustehen hat, muss der Mangel den wirtschaftlichen Zweck des Kaufvertrages erheblich beeinträchtigen | 330
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE 121 III 448 Werkeigentümerhaftung. Für den mangelhaften Zustand eines Werks haftet grundsätzlich dessen sachenrechtlicher Eigentümer. Ausnahmsweise kann auf die tatsächliche Sachherrschaft abgestellt werden | 334
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Die Errichtung eines Sparheftes auf den Namen eines Dritten stellt einen (echten) Vertrag zugunsten Dritter dar; er unterliegt nicht den Formvorschriften der Verfügungen von Todes wegen | 338
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Behördliche Bekanntmachung | Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht Richtlinie über die Aufnahme von Binnenschiffen ins Schiffsregister (Voraussetzung der Betriebsfähigkeit) vom 5. August 1996 | 341
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