Vorgeschlagene Änderungen des Mit- und Stockwerkeigentums Wermelinger Amédéo, Dr. iur., Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an den Universitäten Fribourg und Luzern
Zürich Wird in einem Grundstückkaufvertrag nebst dem Kaufpreis auch noch die darauf erhobene Mehrwertsteuer ausgewiesen, so sind auf dieser keine Notariats- und Grundbuchgebühren geschuldet.
BGE (unveröffentlicht) Übt der Rechtsanwalt nach der kantonalen Regelung auch die Befugnisse einer Urkundsperson aus, so untersteht diese auch bezüglich seiner Tätigkeit als Urkundsperson dem Disziplinarrecht des Anwaltsgesetzes.
BGE (unveröffentlicht) Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses, wonach feste Bauten (Geräteschöpfe, Pergolas, Wintergärten, Chemineeanlagen usw.) zur ausschliesslichen Benutzung nur mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit gebaut werden dürfen.