BGE (unveröffentlicht) Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrecht des Pächters. Adressat des Ausübungserklärung ist der jeweilige Eigentümer des Grundstücks.
BGE (unveröffentlicht) Vorkaufsrecht des Pächters. Übertragung eines Grundstücks von der politischen Gemeinde auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die einen verselbständigten Teil der Gemeinde darstellt, löst keinen Vorkaufsfall aus.
BGE 140 II 233 Erwerb und Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch eine juristische Person als Selbstbewirtschafter. Jede Veräusserung eines Anteils an einer solchen juristischen Person unterliegt der Bewilligungspflicht. Geltungsbereich des BGBB für juristische Personen.
BGE (unveröffentlicht) Die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts an einem landwirtschaftlichen Grundstücks bedarf keiner besonderen Form, muss aber bestimmt und eindeutig sein.
BGE (unveröffentlicht) Liquidation einer einfachen Gesellschaft unter Ehegatten. Nach der Liquidation ist das Ergebnis güterrechtlich zuzuordnen. Pfändung des Liquidationsanteils.
BGE (unveröffentlicht) Liquidation einer einfachen Gesellschaft unter Ehegatten. Mehrwertberechnung. Das Liquidationsergebnis ist güterrechtlich zuzuordnen.
ATF 141 III 53 Régime matrimonial de la participation aux acquêts; partage de la copropriété d'un immeuble en cas de divorce. Participation à la plus-value conjoncturelle du conjoint qui a contribué à l'acquisition de l'immeuble. Précision de la jurisprudence.