Heft Nr. 6/2024 – 105. Jahrgang
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Abhandlung | Eugen Huber und das Grundbuch: Ausräumung von sieben Irrtümern Fasel Urs, Prof. tit. Dr. iur., Fürsprecher und (Berner) Notar | 329
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Abhandlung | Servitudes: légales, exclusives, localisées, conditionnelles? – ou comment maîtriser l’adjectif qui fâche Martin-Rivara Irène, Professeure associée à la Faculté de droit de l’Université de Genève, avocate au Barreau de
Genève | 351
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | Thurgau Validierung eines Vorsorgeauftrags bei absehbarerer
vollumfänglicher Urteilsunfähigkeit | 366
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| ZGB Art. 360 Abs. 1 und Art. 363 Abs. 2 Ziffer 2; Validierung eines Vorsorgeauftrags bei absehbarer vollumfänglicher Urteilsunfähigkeit.
OBERGERICHT, 3. Abteilung, 31. Mai 2023, KES.2023.14 (Entscheide 2023 des Obergerichtes des Kantons Thurgau, S. 34). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | St. Gallen Form für die Errichtung eines Vorsorgeauftrags. Für die
Beurkundung eines Vorsorgeauftrages sind nicht die eidgenössischen Formvorschriften für letztwillige Verfügungen mit Zeugen zu beachten. | 368
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| ZGB Art. 361, SchlT Art. 55; Form für die Errichtung eines
Vorsorgeauftrages. Für die Beurkundung eines Vorsorgeauftrages sind nicht die eidgenössischen Formvorschriften für letztwillige Verfügungen
mit Zeugen zu beachten. Die Beurkundungsform nach
dem kantonalen Recht genügt.
KANTONSGERICHT ST. GALLEN, Einzelrichterin im Familienrecht, Entscheid vom 16. April 2024, KES.2023.22-EZE2 (V-2023/15 P). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Grundstückkaufvertrag mit Bedingungen (Erwerbsbewilligung BewG) Rücktrittsmöglichkeiten und Konventionalstrafe. | 379
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| OR Art. 216, 151, 156, 160: Grundstückkaufvertrag mit Bedingungen (Erhalt Erwerbsbewilligung BewG); Rücktrittsmöglichkeit und Konventionalstrafe.
BewG Art. 1 und 26: Erwerbsbewilligung mit der Bedingung an
den Erwerber, sein anderes Grundstück vorher zu verkaufen.
Der beurkundete Kaufvertrag ist bis Erhalt der Erwerbsbewilligung unwirksam; das Rechtsgeschäft befindet sich in einem Schwebezustand. Die Bewilligung ist für das bewilligungspflichtige Rechtsgeschäft konstitutiv (Erw. 1.1). Die Parteien sind mit dem Abschluss des bedingten Rechtsgeschäftes gebunden (Erw. 1.1.1.)
Für das Verfügungsgeschäft bildet die Bewilligung eine Rechtsbedingung (Erw. 1.1.2). Bedeutung der Erwerbsbewilligung mit Suspensivbedingung (Verkauf eines anderen Grundstückes) und Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft (Erw. 1.2). Verhinderung des Eintritts der Bedingung trotz Zusicherungen des Käufers und Folge für den Anspruch auf die Konventionalstrafe (Erw. 1.3–1.5).
BUNDESGERICHT, I. zivilrechtliche Abteilung, Auszug aus dem Urteil vom 20. August 2024 (Beschwerde in Zivilsachen) (4A_30/2024). |
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Entscheidung Details einblendenDetails ausblenden | BGE (unveröffentlicht) Prolongation ou restitution du délai de répudiation. | 387
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| ZGB Art. 576; Verlängerung oder Wiederherstellung der Frist für die Ausschlagung.
Art. 576 ZGB kann nicht herangezogen werden, um eine Nachlässigkeit der betroffenen Erben zu beheben. Die Verlängerung oder Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist erfordert den Nachweis eines wichtigen Grundes, den der Antragsteller erbringen muss. Ob dem Antrag stattgegeben
wird, hängt davon ab, was der Erbe während der ordentlichen Ausschlagungsfrist unternommen hat oder hätte unternehmen müssen, um den Stand des Nachlasses zu erfahren. Im vorliegenden Fall waren die Antragsteller fahrlässig, als sie es nach dem Tod ihres Vaters unterliessen, sich
nach den Nachlassverbindlichkeiten zu erkundigen, insbesondere durch ein öffentliches Inventar, obwohl sie seit mehreren Monaten von der Eröffnung eines Steuerverfahrens zur Nachbesteuerung wussten.
TRIBUNAL FÉDÉRAL, IIe Cour de droit civil, extrait de l’arrêt du 5 mars 2024 non publié (recours en matière civile) (5A_823/2023). |
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Verschiedenes | Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung (KSG) Conférence Suisse du Registre Foncier (CSRF) Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 76. General-
versammlung der Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung vom 19. September 2024 in Luzern. | 396
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Verschiedenes | Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung (KSG) Conférence Suisse du Registre Foncier (CSRF) Bericht über die 76. Vereinsversammlung und die 74. Tagung
der Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung vom
19. September 2024 in Luzern. | 399
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Verschiedenes | Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung (KSG) Conférence Suisse du Registre Foncier (CSRF) Mitteilungen des Eidgenössichen Amtes für Grundbuch und
Bodenrecht (EGBA). | 405
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Verschiedenes | Literatur / Bibliographie
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