BGE (unveröffentlicht) Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bewilligungspflicht. Ein Beschwerdeentscheid ist erst eröffnet und die Beschwerdefrist beginnt erst zu laufen, wenn der beschwerde-berechtigten Bundesbehörde der kantonale Entscheid sowie die Akten und nötigen Situationspläne zugestellt werden.