Zürich Aufwendungen für Essen und Getränke an der
Stockwerkeigentümerversammlung sind Verwaltungskosten im engeren Sinn; Äufnung eines Erneuerungsfonds durch Sonderzuweisungen.
Wallis Beschränkung und Aufhebung des Vertretungsrechtes an der
Stockwerkeigentümerversammlung. Anfechtbarkeit von
Stockwerkeigentümerversammlungsbeschlüssen.
BGE 130 III 441 Zweckänderung durch bauliche Massnahmen eines Stockwerkeigentümers. Ersatz einer Tennishalle durch eine Wellnessanlage in einer Apartüberbauung stellt
eine nützliche bauliche Massnahme dar.
BGE 130 III 450 Zweckänderung durch bauliche Massnahmen eines Stockwerkeigentümers. Das Umfunktionieren von Nebenräumen wie Estrich, Keller oder Garage in Wohnräume stellt keine Zweckänderung, wohl aber eine Nutzungsänderung dar.
BGE (unveröffentlicht) Bestellung eines Verwalters beim Stockwerkeigentum. Verfahren bei einer
Gemeinschaft mit nur zwei Einheiten und gleichen Quoten.
BGE (unveröffentlicht) Stockwerkeigentum. Der Betrieb einer Bar in einem gemäss Reglement als Wohn- und Geschäftshaus mit Ladenlokalitäten bezeichneten Gebäude ist eine unzulässige Nutzungsänderung.