Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Bach -
Bail à ferme -
Bail à ferme agricole -
Bail à loyer -
Bank Auskunftspflicht Über Vermögenswerte an denen der Erblasser nur wirtschaftlich berechtigt war Bd. 91
S. 111
Gemeinsames Bankkonto und Bankdepot (Compte-joint/Oder-Konto) Erbenausschlussklausel. Gültigkeit? Bd. 93
S. 91
Gegenstand und Verfügungsmöglichkeiten der Kontoinhaber Bd. 93
S. 91
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Bankgarantie -
Bankgeheimnis -
Banque -
Bauabstand -
Baubeschränkung -
Baubewilligung -
Bäuerliches Bodenrecht Paul-Henri Steinauer, Le droit des cohéritiers au gain Bd. 101
S. 141
Bewilligungspflicht Als Nichterbe kann ein Vermächtnisnehmer keine Gegenstände durch erbrechtliche Zuweisung erwerben. Der Erwerb durch einen Vermächtnisnehmer fällt weder unter Erbgang noch unter die erbrechtliche Zuweisung im Sinne von Art. 62 lit. a BGBB Bd. 104
S. 84
Beim Erwerb mittels Vermächtnis aus letztwilliger Verfügung mangels anderer Optionen handelt es sich um eine Umgehung der Bestimmungen des BGBB Bd. 104
S. 83
Landwirtschaftliches Grundstück als Vermächtnis; Erwerb durch eine nicht verwandte Person ist bewilligungspflichtig Bd. 104
S. 80
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) Loi fédérale sur le droit foncier rural (LDFR) Aufhebung des Miteigentums an einem landwirtschaftlichen Grundstück Aufhebung Miteigentum Bd. 101
S. 43
Vorrecht Ehegatte mit Gütergemeinschaft Bd. 101
S. 43
Gewinnanspruch der Miterben Abzug für Realersatz Bd. 101
S. 154
Der Gewinn an sich Bd. 101
S. 154
Die Berechnungsmasse Bd. 101
S. 157
Die Sicherung des Gewinnanspruches Bd. 101
S. 150
Die Teilungsmasse Bd. 101
S. 156
Gewinnanspruch der Miterben Bd. 101
S. 141
Gläubiger und Schuldner des Gewinnanspruches Bd. 101
S. 144
Selbstbewirtschafter Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes, um darauf ein «Objekt des Naturschutzes» zu erhalten. Auslegung. Eine bedrohte Tierart und der Lebensraum, in dem sich diese Art entwickelt, stellt ein solches Objekt dar Bd. 103
S. 230
Vorkaufsrecht orkaufsrecht des Pächters Zur Voraussetzung des Pächtervorkaufsrechtes; der Pächter, der sein Vorkaufsrecht geltend macht, muss schon Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sein, weil die Zuweisung des landwirtschaftlichen Grundstückes nicht die Schaffung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, sondern dessen Verbesserung bezweckt Bd. 102
S. 210
Henny Jean-Michel, Questions choisies en matière de droit foncier rural Bd. 87
S. 237
Mooser Michel, Les particularités de la réalisation forcée des immeubles agricoles Bd. 100
S. 317
Rubido José-Miguel, La planification successorale en droit foncier rural Bd. 95
S. 217
Allgemeines / Généralités Agrarpolitik 2011 Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechtes Bd. 87
S. 445
Entwicklung Entwicklung des bäuerlichen Bodenrechts Bd. 87
S. 239
Entwicklung des bäuerlichen Bodenrechts Bd. 87
S. 239
Raumplanungsgesetz Ist für das landwirtschaftliche Bodenrecht ein wesentliches Gesetz Bd. 87
S. 242
Raumplanungsgesetz ist für das landwirtschaftliche Bodenrecht ein wesentliches Gesetz Bd. 87
S. 242
Ziele und Prinzipien Bd. 87
S. 240
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) Loi fédérale sur le droit foncier rural (LDFR) Allgemeine Bestimmungen - Dispositions générales Ausnahmen vom Geltungsbereich Anmerkungen im Grundbuch Bd. 87
S. 243
Grundstück, das zu Lagerungszwecken durch eine im öffentlichen Bauwesen tätige Gesellschaft genutzt wird und dessen Boden an verschiedenen Stellen geteert ist? Langjährige Duldung einer zweckwidrigen Nutzung. Bd. 89
S. 224
Zweck und Gegenstand des Gesetzes: Wirkung der Unterstellung unter das bäuerliche Bodenrecht Bd. 96
S. 46
Begriffe Begriffsbestimmungen des BGBB können Gegenstand einer Feststellungsverfügung sein. Bd. 92
S. 383
Geltungsbereich Anwendungsgebiet des bäuerlichen Bodenrechts Bd. 87
S. 242
Wichtigkeit des Ackerlandes und das Prinzip Bd. 87
S. 242
Erwerb durch juristische Personen. Jede Veräusserung von Anteilen an einer juristischen Person unterliegt der Bewilligungspflicht Bd. 96
S. 328
Erwerb landwirtschaftliches Gewerbe mit Baulandgrundstücken, die mehr Wert sind als das landwirtschaftliches Gewerbe Bd. 96
S. 328
Grundstücke mit gemischter Nutzung Bd. 90
S. 270
Grundstücke, die ausserhalb von Bauzonen liegen und die für die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung geeignet sind. Bd. 89
S. 211
Landwirtschaftliches Gewerbe Auswirkungen für ein landwirtschaftliches Gewerbe Bd. 87
S. 245
Artenbaubetriebe Bd. 87
S. 249
Einheit der Arbeitskraft Bd. 87
S. 248
Einheit von Liegenschaften, Gebäuden und landwirtschaftlichen Einrichtungen Bd. 87
S. 246
Gebräuchliche Betriebsbedingungen des Landes Bd. 87
S. 247
Gemischte Betriebe Bd. 87
S. 250
Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb Bd. 87
S. 250
Sachen, welche der landwirtschaftlichen Produktion dienen Bd. 87
S. 247
Wegfall der Voraussetzungen für ein landwirtschaftliches Gewerbe Bd. 87
S. 251
Begriff. Berücksichtigung von zugepachtetem Land. Das landwirtschaftliche Gewerbe muss sich als Gesamtheit im Nachlassvermögen des Erblassers befinden. Nachlassgrundstücke und Grundstücke im Eigentum des Erben dürfen zur Bestimmung der Gewerbeeigenschaft nicht vermischt werden. Bd. 89
S. 233
Berücksichtigung eines Schweinestalls Bd. 91
S. 183
Sömmerungsbetrieb. Unterscheidung eines landwirtschaftlichen Gewerbes und eines Sömmerungsbetriebes Bd. 91
S. 189
Verschiedene Betriebsarten von Flächen. Ungünstige Gewerbestruktur. Ausreichende Existenz? Bd. 91
S. 183
Voraussetzungen in der Bergzone und Bemessung der Standardarbeitskraft bei Alpsömmerungsbetrieben. Bd. 92
S. 383
Landwirtschaftliches Grundstück Begriff des landwirtschaftlichen Grundstückes. Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung: Seit 40 Jahren Parkanlage mit Schwimmbad angrenzend an Hausgrundstück Bd. 96
S. 46
Selbstbewirtschafter Anforderungen an den Selbstbewirtschafter. Eine "von der Pike aus" erlernte Bildung ist nicht genügend. Fachliche Anforderungen für die Führung eines Versuchsbetriebes Bd. 90
S. 261
Anforderungen an den Selbstbewirtschafter. Persönliche Ausführung der Arbeiten. Fremde Haupttätigkeit ist aufzugeben Bd. 87
S. 273
Eignung zur Selbstbewirtschaftung. Berücksichtigung der zu Art. 620 ff. aZGB entwickelten Kriterien. Nachkommenschaft kann Kriterium für die Eignung zur Selbstbewirtschaftung sein. Bd. 91
S. 176
Landwirtschaftliche Tätigkeit als Freizeitbeschäftigung Bd. 93
S. 201
Person des Selbstbewirtschafters Bd. 87
S. 251
Pferdehalter, der das Raufutter selbst produziert Bd. 93
S. 201
Zweck des Gesetzes Bd. 89
S. 211
Öffentlichrechtliche Beschränkungen - Restrictions de droit public Die öffentlichrechtlichen Bestimmungen sind sofort anzuwenden, wenn keine besonderen Übergangsbestimmungen bestehen und die Voraussetzungen von Art. 2 SchlT ZGB erfüllt sind Bd. 97
S. 421
Erwerb Begründung und Ausübung Kaufsrecht Bd. 89
S. 193
Entgeltliches Vermächtnis Bd. 89
S. 193
Erwerb durch das Gemeinwesen Anwendbarkeit setzt voraus, dass die gesetzliche Regelung, sei sie eidgenössisch oder kantonal, eine Naturalentschädigung vorsieht oder erlaubt (Freiburg) Bd. 87
S. 278
Erwerber Kein Selbstbewirtschafter. Inhalt der öffentlichen Ausschreibung. Keinen oder ungenügende Offerten von Selbstbewirtschaftern Bd. 89
S. 223
Pfandgläubiger, der ein Grundstück in der Zwangsverwertung erworben hat. Gesetzesumgehung Bd. 89
S. 215
Veräusserung von Grundstücken unter zwei Aktiengesellschaften, die von der gleichen juristischen Person beherrscht werden Bd. 90
S. 274
Erwerbsbewilligung Ausnahme vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung Bd. 91
S. 180
Ausschreibung. Die öffentliche Ausschreibung darf nur dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellte landwirtschaftliche Grundstücke oder Gewerbe enthalten. Die Verkaufspreise müssen für jedes Grundstück separat angegeben werden Bd. 91
S. 180
Pflicht zur Prüfung eines wichtigen Grundes Bd. 90
S. 274
Prüfung, ob das Angebot eines Selbstbewirtschafters vorliegt Bd. 90
S. 274
Versuchsbetrieb. Fachliche Anforderungen für die Führung Bd. 90
S. 261
Wichtiger Grund. Pflicht zur Prüfung Bd. 90
S. 274
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht Bd. 87
S. 259
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht. Familienstiftung Bd. 92
S. 391
Ausübung des Vorkaufsrechtes über das Baurecht gemäss Art. 682 ZGB Bd. 95
S. 390
Begründung und Ausübung Kaufsrecht Bd. 89
S. 193
Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes mit Baulandgrundstück, das für sich allein mehr Wert hat als das ganze übrige landwirtschaftliche Gewerbe. Mögliche Gesetzesumgehung. Erteilung Bewilligung mit Auflagen Bd. 96
S. 328
Erwerb. Begründung eines selbständigen und dauernden Baurechtes oder Kiesabbaurecht. Bd. 92
S. 394
Jede Übertragung von Anteilen an einer juristischen Person, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, untersteht der Bewilligungspflicht Bd. 96
S. 328
Notwendige Bewilligungen Bd. 87
S. 259
Verweigerungsgründe Bd. 87
S. 259
Erwerber ist nicht Selbstbewirtschafter Bd. 87
S. 260
Erwerbsliegenschaft ist ausserhalb des Betriebes des Erwerbers, üblicherweise innerhalb der Ortschaft Bd. 87
S. 261
Übersetzter Preis Bd. 89
S. 193
Vereinbarter Preis ist übermässig Bd. 87
S. 261
Verweigerungsgründe nach Art. 63 Abs. 1 BGBB sind abschliessend Bd. 93
S. 201
Erwerbspreis Übermässiger Verkaufspreis Bd. 87
S. 261
Übersetzter Erwerbspreis Bd. 86
S. 346
Ermittlung durch Vergleichsmethode. Preise von Liegenschaften unter 25 Aren und Preise, die das Gemeinwesen für den Erwerb zum Bau der Nationalstrasse bezahlt hat, fallen ausser Betracht Bd. 86
S. 346
Realteilungs- und Zerstückelungsverbot Ausnahme vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot. Wer dem Realteilungsverbot nicht unterstehen will, weil er nicht über eine Gesamtheit von Grundstücken verfügt, hat nicht um eine Ausnahmebewilligung zu ersuchen, sondern muss einen Feststellungsentscheid verlangen. Bd. 91
S. 183
Ausnahmebewilligungen Bd. 87
S. 258
Bodenrechtliche- und raumplanerische Massnahmen sind zu koordinieren, auch wenn die Baute erst geplant und nach der Raumplanungsgesetzgebung nicht bewilligt werden kann Bd. 86
S. 360
Realteilung bei einer gemischten Nutzung ausserhalb der Bauzone. Verfahrenskoordination über und zwischen den Behörden, welche raumplanrechtliche und die Realteilung bewilligen Bd. 87
S. 285
Zerstückerungsbewilligung. Die Behörde muss prüfen, ob das abzutrennende Gebäude (Schuppen) objektiv einem landwirtschaftlichen Gebäude entspricht, es für den Betrieb notwendig ist un der Betrieb dadurch kostendeckend ist. Berücksichtigung der mehrjährigen Nutzung. Berücksichtigung auch der kantonalen Behörde, welche für Baufragen ausserhalb der Bauzone zuständig ist Bd. 90
S. 270
Verfahren, Rechtsschutz Bedingungen einer Rückweisung an die kantonale Behörde, die als erste Instanz entschieden hat Bd. 90
S. 274
Beschwerdelegitimation Bd. 92
S. 379
Aufzählung der beschwerdeberechtigten Personen in Art. 83 Abs. 2 BGBB ist nicht abschliessend. Ausgeschlossene Bieter im Zwangsverwertungsverfahren sind nicht beschwerdeberechtigt gegen den Entscheid der Erwerbsbewilligung Bd. 92
S. 379
Beachtung bereits im kantonalen Verfahren Bd. 89
S. 230
Legitimation des Unterpächters verneint Bd. 90
S. 278
Legitimation nur, wenn ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, das über den im kaufs-, vorkaufs- oder Zuweisungsrecht geltend gemachten Anspruch hinaus geht Bd. 89
S. 230
Bewilligung einer Ausnahme vom Zerstückelungsverbot Bd. 89
S. 213
Bewilligungsbehörde kann jederzeit auf die Ungültigkeit des Rechtsgeschäftes zurückkommen Bd. 89
S. 199
Bewilligungsverfahren Bd. 97
S. 429
Beschwerdelegitimation des Pächters. Voraussetzung Pachtvertrag im Sinne des LPG Bd. 97
S. 429
Beschwerdelegitimation eines einfachen Gesellschafters gegen eine Erwerbsbewilligung Bd. 97
S. 428
Keine Beschwerdelegitimation des früheren Eigentümers des betreibungsrechtlich versteigerten Grundstückes für die Anfechtung der Erwerbsbewilligung für den Ersteigerer mit betreibungsrechtlichen Argumenten Bd. 96
S. 38
Ratio legis von Art. 83 BGBB Bd. 96
S. 38
Feststellungsverfügungen Bd. 87
S. 263
Festellungsverfahren Bd. 87
S. 263
Feststellungsinteresse des Pächters in Bezug auf die Bewilligungspflicht Bd. 89
S. 193
Langjährige nichtlandwirtschaftliche Nutzung Bd. 96
S. 48
Schutzwürdiges Feststellungsinteresse bei der Bestellung eines nicht selbständigen und dauerhaften Dienstbarkeitsrechtes Bd. 100
S. 123
Verfahren über die Feststellung, dass ein ausserhalb der Bauzone gelegenes Grundstück vom Geltungsbereich des BGBB ausgeschlossen ist Bd. 89
S. 212
Unterschiede zwischen dem Feststellungsverfahren, dem Verfahren auf Bewilligung des Erwerbs durch einen NIchtselbstbewirtschafter und jenem zur Bewilligung der Zerstückelung eines Grundstückes mit gemischter Nutzung Bd. 89
S. 209
Verhütung der Überschuldung Bd. 87
S. 263
Zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen Grundbuchberichtigung Bd. 89
S. 193
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes, das den Bestimmungen über den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken zuwiderläuft Bd. 89
S. 193
Zwangsversteigerung Bd. 87
S. 262
Ablauf des Erwerbsverfahrens Bd. 100
S. 327
Erwerbsbewilligung Bd. 100
S. 324
Hinsichtlich des gesetzlich bestimmten Erwerbspreises Bd. 100
S. 326
Hinsichtlich des Käufers Bd. 100
S. 324
Gesetzliches Vorkaufsrecht Bd. 100
S. 320
Realteilungs- und Zerstückelungsverbot Bd. 100
S. 323
Vorbereitung der Versteigerung Bd. 100
S. 320
Privatrechtliche Beschränkungen - Restrictions de droit privé Anrechnungswert Verkehrswert und vereinbarter Preis Bd. 95
S. 222
Anspruch auf Zuweisung eines Gewerbes oder eines Grundstückes Gesetzlicher Anspruch Bd. 95
S. 218
Muss der zuweisungsberechtigte Erbe schon im Zeitpunkt des Erbganges Eigentümer eines Gewerbes sein? Voraussetzung nicht erfüllt, wenn er erst im Laufe des kantonalen Prozessverfahrens Eigentümer des Gewerbes wird Bd. 96
S. 33
Persönliche Verhältnisse des Übernehmers Bd. 95
S. 220
Zuweisung zu doppelten Ertragswert. Ehegatten, die aufgrund eines Ehevertrages Gesamteigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sind Bd. 90
S. 356
Aufhebung von vertraglich begründetem gemeinschaftlichem Eigentum Aufhebung Miteigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken. Anwendbarkeit von Art. 36 ff BGBB und Art. 651 ZGB. Zuweisungsanspruch entfällt, wenn Miteigentumsanteil zum landwirtschaftlichen Gewerbe des anderen Miteigentümers gehört Bd. 97
S. 59
Erbteilung Aufschiebung der Erbteilung Bd. 95
S. 219
Bevorzugung des Eigentümers eines Betriebes Bd. 87
S. 253
Bevorzugung des Selbstbewirtschafters Bd. 87
S. 252
Erbe, der die Zuweisung von landwirtschaftlichen Grundstücken verlangt, muss über das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe verfügen. Nicht zu berücksichtigen sind dabei das Zupachtland und die aus dem Nachlass zuzuweisenden Grundstücke Bd. 89
S. 233
Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Erbteilung. Begehrender muss Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sein oder mindestens über die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber verfügen. Fehlen eines Anspruches gestützt auf einen Ehe- oder Erbvertrag Bd. 97
S. 420
Gewinnanspruch der Miterben Anwendbares Recht für vor dem 1.1.1994 entstandene Gewinnansprüche Bd. 94
S. 48
Höhe und Sicherung des Gewinnanspruches Bd. 95
S. 230
Sicherheit des Gewinnanteilsrechtes Bd. 87
S. 254
Unverjährbarkeit Bd. 95
S. 231
Veräusserung. Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes zu einer Bauzone. Nutzungsplan nach Art. 14 ff. RPG und massgebender Zeitpunkt Bd. 94
S. 48
Vormerkung einer vorläufigen Eintragung des Pfandrechtes Bd. 97
S. 11
Wesentliche Elemente Bd. 87
S. 253
Zweistufiges Verfahren durch Sicherung Bd. 97
S. 11
Kaufs- und Rückkaufsrecht von Verwandten und ehemaligen Mit- oder Gesamteigentümern Kaufsrecht der Verwandten Bd. 87
S. 253
Begriff und Rechtstitel Bd. 95
S. 232
Ausübung des Rechts Bd. 95
S. 233
Kaufsrecht der Miterben Bd. 95
S. 227
Kaufsrecht im Rahmen der Erbteilung. Ausübung des Kaufsrechts und Erhöhung des Übernahmepreises. Massgeblicher Zeitraum für Invenstitionen Bd. 87
S. 269
Kaufsrecht ist als Vorkaufsrecht konzipiert, für welches der Tod des Eigentümers als Vorkaufsfall gilt. Beginn der Frist für die Ausübung. Verwirkung Bd. 97
S. 65
Vorkaufsrecht Vorkaufsrecht der Verwandten Bewirtschaftungsbereich. Keine räumliche und ökonomische Einheit, wenn sich die landwirtschaftlichen Liegenschaften mehr als 20 km vom Betriebszentrum entfernt befinden Bd. 96
S. 50
Vorkaufsrecht der Verwandten Bd. 87
S. 254
Vorkaufsrecht des Pächters Adressat der Ausübungserklärung. Frist für die Ausübung ist Verwirkungsfrist. Kantonales Recht kann Grundbuchamt als Empfänger für Ausübungserklärung bestimmen Bd. 96
S. 316
Beweislast für die Kenntnis des Vertragsabschlusses und des Vertragsinhaltes Bd. 96
S. 320
Interessen des Eigentümers eines Betriebes Bd. 87
S. 256
Kein Vorkaufsfall, wenn eine politische Gemeinde Grundstücke auf öffentlich-rechtliche Körperschaft, die einen verselbständigten Teil der Gemeinde darstellt, überträgt Bd. 96
S. 324
Keine besonderen Formvorschriften für die Ausübungserklärung. Ausübungserklärung muss bestimmt und eindeutig sein Bd. 96
S. 339
Wenn der Pächter nicht die ganze verkaufte Parzelle bewirtschaftet Bd. 87
S. 296
Landwirtschaftliche Pacht (LPG) / Bail à ferme agricole (LBFA) Form des landwirtschaftlichen Pachtvertrages und anzuwendende Rechtsnormen Bd. 99
S. 179
Fortsetzung des Vertrages Kündigung der Pacht und Duldung der weiteren Nutzung. Verlängerung der Pacht durch konkludentes Verhalten? Bd. 87
S. 292
Neuer befristeter Pachtvertrag anstelle einer stillschweigenden Fortsetzung des Pachtvertrages. Der Pächter kann sich nicht auf Irrtum beim Abschluss des neuen Pachtvertrages berufen Bd. 87
S. 295
Gegenstand Landwirtschaftliche Pacht. Ein nebensächlicher Erlass Bd. 87
S. 241
Vorkaufsrecht des Pächters Verschiedenes Gewinnanspruch nach Art. 218quinquies aOR Verzicht des Veräusserers auf den Gewinnanspruch beim Weiterverkauf durch den Nachkommen Bd. 99
S. 182
Landwirtschaftliche Wegrechte -
Bäuerliches Erbrecht -
Bäuerliches Güterrecht Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Weinbaubetrieb) im Eigengut eines Ehegatten. Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag Bd. 94
S. 132
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Bäuerliches Zivilrecht -
Baugebiet -
Bauhandwerkerpfandrecht Schumacher Rainer, Bauhandwerkerpfandrecht und Stockwerkeigentum: , Bauhandwerkerpfandrecht und Stockwerkeigentum: Schumacher Rainer eine besondere Herausforderung an den Grundbuchverwalter Bd. 95
S. 1
Thurnherr Christoph, Das revidierte Bauhandwerkerpfandrecht - zu wenig Neues, aber noch mehr Problematisches? Bd. 93
S. 73
Allgemeines Beispiele (zwei) für Fehlleistungen von Gerichten und Grundbuchverwalter bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Bd. 95
S. 5
Revision in Kraft seit 1.1.2012. Ausgangslage und Fazit Bd. 93
S. 73
Zweck des Bauhandwerkerpfandrechtes Bd. 93
S. 81
Anspruch auf Errichtung Unzulässigkeit nach Ablauf der Eintragungsfrist eine andere Eintragung zu verlangen Bd. 97
S. 136
Definitive Eintragung Datum der Eintragung Bd. 95
S. 39
Entscheid über die definitive Eintragung ist kein Rechtsöffnungstitel über die Schuldsumme. In diesem Verfahren sind die Gründe für eine Reduktion der Forderung nicht zu berücksichtigen Bd. 100
S. 242
Nur als Grundpfandverschreibung Bd. 95
S. 33
Fertigstellung der Arbeiten und Frist zur Eintragung Bei Arbeiten in einem Wohngebäude, das in Stockwerkeigentum aufgeteilt ist. Im Prinzip beginnt die Eintragungsfrist separat ab Vollendung der Arbeiten, welche jede Stockwerkeinheit betreffen Bd. 100
S. 110
Notwendige Arbeiten, die namentlich aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt worden sind, führen nicht zu einer Vollendung des Werkes, auch wenn die Arbeiten bescheiden sind Bd. 100
S. 110
Vollendung der Arbeiten kann auch ausserhalb des Grundstückes stattfinden. Bd. 88
S. 179
Forderung Abbruch- und Entsorgungsarbeiten Bd. 88
S. 179
Abbrucharbeiten Bd. 93
S. 76
Auf- und Abbau eines Krans Bd. 93
S. 80
Aus einem Gerüstbauvertrag Bd. 88
S. 215
Baugrubensicherung Bd. 93
S. 76
Baureinigung Bd. 93
S. 80
Forderung gegenüber dem Mieter. Art der Zustimmung des Eigentümers für die Bauarbeiten Bd. 88
S. 220
Intellektuelle Bauleistungen Bd. 93
S. 82
Künftiger Erwerber des Grundstückes Bd. 93
S. 84
Mieter- bzw. Pächterbau Bd. 93
S. 83
Konkubinatspartner eines Mieters Bd. 93
S. 84
Voraussetzungen Bd. 93
S. 83
Montage eines Gerüsts, das nicht eigens für einen bestimmten Bau hergestellt wurde Bd. 91
S. 264
Montage und Demontage von Baubaracken oder Baucontainern Bd. 93
S. 80
Neuformulierung der pfandgesicherten Bauleistungen Bd. 93
S. 75
Nutzniessungs- oder Wohnberechtigte Bd. 93
S. 84
Objektspezifische Arbeiten Bd. 93
S. 81
Prozesskosten Bd. 95
S. 13
Reine Materiallieferungen Bd. 93
S. 82
Rodung von Bäumen Bd. 93
S. 80
Sicherheitsdienste Bd. 93
S. 80
Transporte und Ladearbeiten für Transporte Bd. 93
S. 80
Vermietung von Baugeräten oder Baustelleneinrichtungen Bd. 93
S. 80
Frist Beginn der viermonatigen Frist beginnt mit der Vollendung der Arbeiten, auch wenn diese vor dem 1.1.2012 vollendet worden sind Bd. 100
S. 110
Verlängerung der Eintragungsfrist Bd. 93
S. 84
Frist zur Eintragung Mehrere Verträge für die Ausführung von Arbeiten. Frist beginnt für jeden Vertrag ab Vollendung der Arbeiten. Andere Situation, wenn die Verträge eine Einheit bilden. Im Zweifelsfalle muss der Richter die vorläufige Eintragung anordnen Bd. 97
S. 338
Geltendmachung Berechnung der Klagefrist. Fristenstillstand gilt nicht für die Frist zur Erhebung der Klage auf definitive Eintragung des Pfandrechtes Bd. 100
S. 105
Grundstück im Eigentum eines Dritten. Forderungsschuldner existiert infolge eines Konkurses nicht mehr. Geltendmachung ausschliesslich gegenüber dem Dritteigentümer Bd. 100
S. 110
Gesetzgebung Verwaltungsvermögen Bd. 88
S. 398
Nichtigkeit Beim Bauhandwerkerpfandrecht Bd. 95
S. 25
Pfandobjekt Arbeiten für ein Gebäude, das teils auf dem Baurechtsgrundstück und teils auf einer Fläche des belasteten Grundstückes liegt. Schätzung der anteilsmässigen Beträge Bd. 97
S. 333
Grundstück im Verwaltungsvermögen Bd. 93
S. 85
Miteigentum und Stockwerkeigentum Ausschluss von Gesamtpfandrechten Bd. 95
S. 36
Stockwerkeigentum. Eintragung, wenn Stockwerkeigentum begründet worden ist Bd. 92
S. 107
Parzelliertes Grundstück. Keine Aufteilung der Gesamtpfandsumme auf die verschiedenen Grundstücke durch den Richter. Rechtsbegehren muss bestimmt sein. Bd. 92
S. 217
Stockwerkeigentum. Bestehende Belastung des gemeinschaftlichen Grundstückes. Verlust des Wahlrechtes des Bauhandwerkers Bd. 97
S. 136
Unzulässigkeit im Laufe des Prozesses eine Umlegung der Pfandrechte auf einzelne Stockwerkeigentumsanteile vorzunehmen Bd. 97
S. 136
Rechtsnatur Anspruch ist realobligatorische Natur Bd. 88
S. 220
Vorläufige Eintragung Folgen wenn durch ein nicht zuständiges Gericht angeordnet Bd. 95
S. 21
Keine Löschung der Vormerkung von Amtes wegen, wenn der Anspruch innert Frist eingeklagt, aber dem Grundbuchamt davon keine Mitteilung gemacht worden ist, dieses jedoch anderweitig davon Kenntnis erhalten hat Bd. 95
S. 46
Normalfall Bd. 95
S. 2
Prüfung der richterlichen Anordnung. Diese muss sich gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer richten. Situation, wenn eine Tagebucheintragung für eine Eigentumsänderung noch nicht vollzogen ist. Bd. 88
S. 183
Sicherung des Datums Bd. 95
S. 39
Verweigerung der vorläufigen Eintragung ist ein Endentscheid Bd. 93
S. 129
Voraussetzungen. Pfandrechtsanspruch und dessen Gefährdung. Voraussetzungen für eine Gefährdung Bd. 96
S. 21
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Bauland -
Baulinien -
Baumaterial auf fremdem Boden -
Bauordnung -
Baupolizeirecht Baubewilligung Verzicht auf Baueinsprache Als Grunddienstbarkeit nicht zulässig Bd. 87
S. 152
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Baurecht Das Stichwort "Heizanlage" vermag kein Baurecht zu begründen. Bd. 101
S. 238
Der Begriff "Baurecht" muss für den Eintrag verwendet werden, um das Recht entstehen zu lassen. Bd. 101
S. 240
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Baurecht, Art. 675, 779 ZGB Christian Brückner, Mathias Kuster, Die Vormerkung "weiterer vertraglichen Bestimmungen" gemäss Art. 779b Abs. 2 ZGB Bd. 102
S. 329
Kaspar Fierz, Anpassung des Baurechtszinses: Das Bundesgericht setzt sich über die anerkannten Grundsätze der Immobilienbewertung hinweg Bd. 102
S. 292
Baurechtszins und Sicherung Anpassung des Baurechtszinses: Das Bundesgericht setzt sich über die anerkannten Grundsätze der Immobilienbewertung hinweg (Urteilskritik zu BGE 5A_838/2019 vom 15. Oktober 2020 = ZGBR 102 (2021) 12 ff.) Bd. 102
S. 292
Die sog. Ertragserosion des Baurechtsgebäudes ist bei der Neubemessung des Baurechtszinses zu berücksichtigen Bd. 102
S. 296
Erklärung des Bundesgerichts, was die zivilrechtliche und die wirtschaftliche Bedeutung des Baurechtszinses ist Bd. 102
S. 24
Grundsätzliches zur Anpassung des Baurechtszinses Bd. 102
S. 12
Nachträgliche Leistungsunmöglichkeit, die vereinbarte Grundpfandverschreibung als Folge eines neuen Grundpfandrechts, das im Range nach der Sicherungsgrundpfandverschreibung eingetragen worden ist, zu erfüllen Bd. 102
S. 6
Ökonomische Grundlagen der Landbewertung Bd. 102
S. 293
Wer trägt die Kosten des Schätzungsexperten bei der Anpassung des Basislandwertes zur Berechnung des Baurechtszinses? (Zürich) Bd. 102
S. 5
Zu den verschiedenen Vertragstypen "Zürcher Modell", "Basler Modell", "der traditionelle Baurechtsvertrag" und "Stadtzürcher Modell" Bd. 102
S. 26
Zum Thema der "Verwandtschaft" von Baurechtszins und Hypothekarzins Bd. 102
S. 29
Begründung oder Änderung Das Unterschreiten der Mindestdauer des Baurechts hat keinen Einfluss auf die Eröffnung eines neuen Grundbuchblattes Bd. 102
S. 254
Die Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Neubegründung oder Änderung der Dienstbarkeit? Bd. 102
S. 245
Gegenstand Zur Definition des selbständigen und dauernden Baurechts Bd. 102
S. 249
Realobligatorische Vereinbarungen durch Vormerkung Bei einer Optionsvereinbarung unter Einbezug einer Drittpartei ist die Vormerkbarkeit der Vereinbarung fraglich (Aargau) Bd. 102
S. 2
Die Verpflichtung zur Übertragung eines selbständigen und dauernden Baurechtes an einen Dritten kann nicht vorgemerkt werden (Aargau) Bd. 102
S. 1
Ein Eintritt einer bestimmten Drittpartei ins Baurecht als Rechtsnachfolgerin der Baurechtsnehmerin und dessen Fortführung nach Ablauf sind - soweit möglich - weder einer dinglichen noch realobligatorischen Wirkung zugänglich, vgl. Art. 123 Abs. 1 GBV (Aargau) Bd. 102
S. 4
Vorkaufsrecht Entfallen des gesetzlichen Vorkaufsrechtes bei Baurechts- und Miteigentumsverhältnissen; massgebender Zeitpunkt Bd. 102
S. 205
Vormerkung obligatorischer Bestimmungen aus dem Baurechtsverhältnis Änderung des Baurechtsvertrages und Bedeutung zu bestehenden Vormerkungen Bd. 102
S. 341
Antrag an das Grundbuchamt auf Vormerkung Bd. 102
S. 337
Konfliktpotenzial der spezifizierten Vormerkung unter Angabe von Stichwörtern Bd. 102
S. 339
Wert der gesamthaften Vormerkung aller vertraglichen Bestimmungen (handänderungs- und konkursfest) Bd. 102
S. 337
Auslegung von Art. 779b Abs. 2 ZGB Bd. 102
S. 333
nicht vertragstypische Bestimmungen Bd. 102
S. 336
Vertragstypische Bestimmungen Bd. 102
S. 333
Prüfungsbefugnis des Grundbuchamtes Bd. 102
S. 340
Wirkung der Vormerkung Bd. 102
S. 340
Zur Frage der Spezifikation der vorzumerkenden Bestimmungen mit Stichwörtern oder unter einem einzigen Stichwort gesamthaft Bd. 102
S. 330
Flurina Hitz, Die Vormerkung vertraglicher Bestimmungen im Sinne von Art. 779b Abs. 2 ZGB beim selbständigen und dauernden Baurecht vor dem Hintergrund der Trennung von dinglichen und obligatorischen Rechten Bd. 99
S. 269
Piotet Denis, Les limitations de l`annotation de l`art 779b CC à la lumière de la théorie générale de l`annotation de droits personnels Bd. 94
S. 361
Wenger Thomas J. und Blum Bernhard, Die Formvorschriften bei der Übertragung von Baurechtsdienstbarkeiten Bd. 97
S. 153
Bauberechtigte Person Baurecht zugunsten mehrerer Personen als Personaldienstbarkeit. Eine Klausel, mit welcher die Eigentümerin einer Liegenschaft und drei andere Personen die Teilung des Eigentums an den Gebäuden zu vier gleichen Teilen vereinbaren, indem sie das Baurecht lediglich drei Personen einräumen, ist nichtig wegen des unmöglichen Inhaltes. Konversion in ein gültiges Rechtsgeschäft. Der Tod eines an einem persönlichen Baurecht Mitberechtigten bewirkt, sofern der Anteil nicht übertragbar ist, die entsprechende Vergrösserung der Anteile der anderen Mitberechtigten. Bd. 89
S. 160
Baurechtszins und Sicherung Baurechtszins ist eine persönliche Schuld. Vereinbarungdarüber ist objektiv kein wesentlicher Vertragspunkt des Begründungsvertrages und bedarf nicht der öffentlichen Beurkundung. Bd. 92
S. 399
Überbindung des Baurechtszinses bei der zwangsvollstreckungsrechtlichen Verwertung auf den Ersteigerer, wenn im Grundbuch ein Sicherungspfandrecht eingetragen ist. Bd. 89
S. 169
Vereinbarung Die Vereinbarungen, welche sich mit der Festlegung und Bemessung des Baurechtszinses befassen, sind beurkundungsbedürftig. Bd. 86
S. 291
Begründung Ausdehnung des Baurechts (auf das Nachbargrundstück). Keine öffentliche Beurkundung für die Ausdehnung des Heimfalls Bd. 99
S. 258
Belastetes Grundstück Pflicht zur Durchführung einer Voruntersuchung. Abgrenzung der Pflichten zwischen Grundeigentümerin und Baurechtsnehmerin. Einzelne Phasen der Durchführung. Begriff des Standortinhabers. Die Bodeneigentümerin kann zur Durchführung der Voruntersuchung verpflichtet werden, wenn die Baurechtsnehmerin nicht Verursacherin der Altlast ist und deren Rechtsvorgängerin durch Konkurs aufgelöst worden ist. Bd. 87
S. 304
Gegenstand Baurecht mit eigenem Grundbuchblatt (selbständige und dauernde Rechte) Bd. 97
S. 153
Baurecht ohne eigenes Grundbuchblatt Bd. 97
S. 154
Telekommunikationsanlage auf fremdem Boden. Baurecht oder Mietvertrag? Bd. 88
S. 65
Unterirdische Autoeinstellhalle Bd. 93
S. 381
Gesetzgebung Vorentwurf für die Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts Überblick über den Stand der Gesetzesrevision, das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und das weitere Vorgehen Öffentliche Beurkundung von Eigentümerbaurechten Bd. 87
S. 38
Inhalt und Umfang Umschreibung der zu duldenden Bauten. Fehlen der im Dienstbarkeitstext als wesentliche Bestandteile erwähnten Pläne. Bestimmbarkeit gegeben durch vorbehaltene Genehmigung der Baupläne. Bd. 89
S. 151
Veränderung der Gestalt und Umfang der zu duldenden Baute. Durch die Dienstbarkeit sind Veränderungen gedeckt, welche die Identität der Baute nach Lage, Gestalt und Umfang wahren. Bd. 89
S. 154
Realobligatorische Vereinbarungen durch Vormerkung Abgrenzung zu Art. 730 Abs. 2 ZGB Bd. 94
S. 372
Beschränkung der Übertragbarkeit Bd. 94
S. 370
Beschränkungen der Vormerkbarkeit von Vereinbarungen Bd. 94
S. 368
Heimfallsentschädigung. Schiedvereinbarung Bd. 94
S. 373
Keine Vormerkung dinglich wirkender Bestimmungen Bd. 94
S. 369
Rechtsnatur von Art. 779b ZGB Bd. 94
S. 366
Spezialitätenprinzip zur Vormerkung nach Art. 779b ZGB Bd. 94
S. 368
Übertragungsbeschränkung Bd. 93
S. 384
Vereinbarungen zum Heimfall Bd. 93
S. 166
Rechtliche Natur Besonderheiten des selbständigen und dauernden Baurechtes Bd. 99
S. 271
Übertragbarkeit Vormerkbarkeit. Anzeige nach Eigentumsänderung durch den Grundbuchverwalter Bd. 91
S. 366
Übertragung Baurechtsdienstbarkeit mit eigenem Grundbuchblatt. Beurkundeter Vertrag Bd. 97
S. 154
Vormerkung der Vereinbarung der Übertragungsbeschränkung Bd. 93
S. 167
Zustimmung zur Übertragung durch den Grundeigentümer. Einschränkung der Verfügungsmacht? Grundbuchverwalter ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Übertragung von der Zustimmung des Grundeigentümers abhängig zu machen. Zuständigkeit der Zivilgerichte. Bd. 92
S. 370
Verantwortlichkeit Verantwortlichkeit des Bauberechtigten für Schäden an Nachbargrundstücken. Bd. 89
S. 88
Vertrag Richterliche Anpassung des Baurechtszinses. Clausula rebus sic stantibus Bd. 93
S. 206
Dingliche Bestimmungen im Baurechtsverhältnis Bd. 99
S. 272
Übertragungsbeschränkung Bd. 99
S. 273
Form für die obligatorischen Bestimmungen, die vorgemerkt werden können Bd. 99
S. 279
Gliederung des Vertrages Bd. 93
S. 168
Obligatorische Bestimmungen im Baurechtsverhältnis Bd. 99
S. 274
Vormerkbarkeit von vertraglichen Bestimmungen. Bd. 91
S. 365
Vormerkung obligatorischer Bestimmungen aus dem Baurechtsverhältnis Heimfallsentschädigung Bd. 99
S. 276
Heimfallsentschädigung. Durch Vormerkung entsteht realobligatorische Wirkung Bd. 99
S. 258
Übertragungsbeschränkung Bd. 99
S. 277
Vielfältige Möglichkeiten zur Vormerkung von obligatorischen Bestimmungen Bd. 99
S. 276
-
Baureglement -
Baurekurs -
Baute -
Bauverbot -
Bauvertrag -
Bauvorschriften -
Bauzone -
Bebauungsplan -
Bedeutungsloser Eintrag -
Bedingung Gegenstand Verkaufsversprechen Gültigkeitsvoraussetzung für das Versprechen ist der Erhalt einer Baubewilligung. Zur Sicherung des Verkaufsversprechens eingeräumtes Kaufsrecht kann solange die Baubewilligung nicht vorliegt, nicht ausgeübt werden. Es ist unwesentlich, ob die Bedingung nur zugunsten des Käufers vereinbart worden ist. Bd. 86
S. 333
Suspensivbedingungen in Vorvertrag. Nebenpunkte Bd. 91
S. 118
-
Befehlsverfahren -
Beginn eines Werkes -
Beglaubigung Erstellung von elektronischen Beglaubigungen Bd. 99
S. 131
Pflichten der Urkundsperson Berufs- und Abklärungspflichten Urkundenfälschung Beglaubigte Fotokopie Notar hat das Original nie gesehen Bd. 87
S. 197
-
Begründung -
Beistandschaft -
Beiträge -
Belastungsgrenze -
Bénéfice -
Bénéfice d`inventaire -
Bénéfice, de l`union conjugale -
Benutzungsrecht -
Benzine -
Benzinsservitut -
Beratung -
Bereicherung Von einer Ersparnisbereicherung spricht man, wenn entweder eine Nichtverminderung der Aktiven oder eine Nichterhöhung der Passiven vorliegt Bd. 104
S. 270
-
Bereicherung, ungerechtfertigte Entschädigung bei Bau auf fremdem Boden mit fremdem Material Bd. 88
S. 197
-
Berichtigung -
Berufliche Vorsorge -
Berufsgeheimnis Abgrenzung Geldwäschereigesetz Verhältnis zum Berufsgeheimnis der Anwälte und Notare. Das Berufsgeheimnis deckt grundsätzlich nur deren berufsspezifischen, nicht auch ihre allgemeinen wirtschaftlichen Aktivitäten ab. Bd. 87
S. 228
-
Berufspflichtverletzung -
Beschlagnahme -
Beschränkte Gütergemeinschaft -
Beschwerde Nathalie Ducrey, Die Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungs- und Grundbuchbeschwerdeverfahren Bd. 104
S. 325
Betreibung Überpfändung für Beiträge an eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Bd. 88
S. 28
Im Notariatsbereich / en matière du notariat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Anzeige gegen einen Notar. Entscheid der Aufsichtsbehörde berührt keine schutzwürdigen Interessen des Anzeigers. Eine Beschwerdelegitimation fehlt (VD). Bd. 89
S. 378
Beschwerde ist zulässig, wenn sich der Beschwerte in der Anwendung des kantonalen Rechtes auf den Verhältnismässigkeitsgrundsatz als Teil des Bundesverfassungsrechtsberufen kann. Bd. 89
S. 381
In anderen Angelegenheiten / En d`autres domaines Handelsregister Eintragungspflicht. Zulässigkeit der Beschwerde und Verfahrensstellung des Dritten, der die Eintragung eines Gewerbes verlangt. Kognition des Bundesgerichtes. Bd. 86
S. 381
In Grundbuchsachen / En matière de registre foncier Aktivlegitimation Vormerkung Arrest. Beschwerdeberechtigte Personen Bd. 92
S. 277
Gegen die vollzogene Löschung eines Eintrags (Vormerkung Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes) steht die Grundbuchberichtigungsklage offen, weshalb der Beschwerdeweg ausgeschlossen ist. Bd. 89
S. 295
Gegenstand Abgrenzung administrative Aufsicht und Rechtsmittelaufsicht im Grundbuchbereich Bd. 97
S. 55
Reihenfolge der Behandlung von zwei Anmeldungen, die am gleichen Tag angemeldet worden sind. Bd. 86
S. 30
Verfügung im Rechtssinne und nicht bloss Meinungsäusserung Bd. 96
S. 105
Grundbuchbeschwerde. Es handelt sich um eine öffentlichrechtliche Angelegenheit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zivilrecht, welcher kein Streitwert zukommt Bd. 94
S. 276
Verfahren Voraussetzung Abweisung einer Grundbuchanmeldung. Abweisung ist vermögensrechtlicher Natur und eine Beschwerde an das Bundesgericht nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens Fr. 30‘000 beträgt Bd. 100
S. 286
Abweisung eines Einsichtsbegehrens ins Grundbuch. Frage, ob dieser Anspruch vermögensrechtlicher Natur ist, offengelassen, da der Streitwert auf über Fr. 30‘000 festzusetzen wäre. Begründungspflicht der Beschwerde, ungenügend der Verweis auf die bei den Vorinstanzen vorgebrachten Argumente Bd. 100
S. 343
Ein im Grundbuch vollzogener Eintrag kann nicht mit einer Grundbuchbeschwerde angefochten werden Bd. 100
S. 339
Zuständigkeit Abgrenzung der Zuständigkeit des Richters und der Aufsichtsbehörde. Bd. 86
S. 30
Örtliche Zuständigkeit Bd. 92
S. 290
Zustellungspflicht der Vernehmlassung der Behörde an den Beschwerdeführer. Bd. 90
S. 254
-
Beschwerde ans Bundesgericht Fristberechnung Bei Nichteintritt des Kassationsgerichtes mangels Zuständigkeit.Fristbeginn Bd. 91
S. 334
Friststillstand. Ostern Bd. 96
S. 53
Gegenstand Beschwerde gegen die Anordnung der Vormerkung einer vorläufigen Eintragung (Verfügungsverbot) Bd. 96
S. 116
-
Beseitigungsrevers -
Besitz Fehlender guter Glaube und Übertragung Besitz an Carigiet-Bild ohne Übergabe Bd. 104
S. 316
Wenn konkrete Verdachtsgründe vorliegen sowie beim Handel mit Kunst- und mit Occasionsgegenständen trifft den Käufer rechtsprechungsgemäss die Obliegenheit abzuklären, ob der Verkäufer auch tatsächlich befugt ist, über die Sache zu verfügen Bd. 104
S. 319
-
Besonders befähigter Revisor -
Bestechung -
Betreibung -
Betreuungsvertrag -
Betrug -
Beurkundung -
Beurkundungsbedürftigkeit -
Beweis -
Beweislast Alexandra Jungo, Beweislastfragen im Sachenrecht Bd. 102
S. 69
Besitz und Eigentumsvermutung Ausschluss der Eigentumsvermutung gegenüber der früheren selbständigen Besitzerin bei umstrittenem Rechtsgrund Bd. 102
S. 75
Eigentumsvermutung gegenüber Drittpersonen Bd. 102
S. 76
Selbständiger und unzweideutiger Besitz als Vermutungsbasis Bd. 102
S. 72
Gegenstand Beweislast und Beweisführungslast Bd. 102
S. 69
Beweislastverteilung nach der Grundregel in Art. 8 ZGB Bd. 102
S. 70
Beweislastverteilung nach Sonderregeln des Sachenrechts Bd. 102
S. 71
Nachbarrecht Bd. 102
S. 79
Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums Bd. 102
S. 78
Bei der Löschung von Dienstbarkeiten, die jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben bzw. ein Grundstück nicht betreffen. Bd. 91
S. 371
Bei Erbunwürdigkeit Bd. 91
S. 230
Urteilsfähigkeit bei erwachsenen Personen Bd. 92
S. 30
bei Personen mit Geisteskrankheit oder Geistesschwäche. Bd. 92
S. 30
Verteilung Letztwillige Verfügung Bei der Bestreitung der Urteilsfähigkeit Bd. 87
S. 108
Schenkung Ausgleichung einer Schenkung oder beabsichtigte Entschädigung für Arbeitsleistungen Bd. 87
S. 120
-
Bewertung -
Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland -
Bien-plaire -
Biens du domaine public -
Biens sans maître -
Blanchiment d`argent -
Blocage du registre foncier -
Bodenrecht -
Bodenspekulation -
Bodenverbesserung -
Bon der participation -
Bonne foi -
Böser Glaube -
Bösgläubigkeit Grundeigentümer muss sich das Wissen oder Wissen müssen seines Architekten über einen unrechtmässigen Zustand anrechnen lassen Bd. 93
S. 213
Voraussetzungen Bd. 94
S. 15
-
Brandmauer -
Brasilien -
Bruit -
Bundesrechtspflege -
Bureau du registre foncier -
Bürgerrecht -
Bürgschaft Begriff Bürgschaft und Solidarbürgschaft Rückgriff bei einer Mehrzahl von Solidarbürgen. Bd. 86
S. 19
Beurkundung, Form Zustimmung des Ehegatten Seit 1.12.2005 braucht die Eingehung einer Bürgschaft durch eine verheiratete Person die Zustimmung des Ehepartners Bd. 87
S. 82
Zwei getrennte Dokumente? Waadtländische Beurkundungsvorschriften. Folgen. Bd. 88
S. 335
Bürgschaftshaftung anstelle Bauhandwerkerpfandrecht am Grundstück im Verwaltungsvermögen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft Bd. 93
S. 85
Rückgriff Voraussetzungen Bei genehmigtem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Bd. 86
S. 19
Untergang Nachlassvertrag Kein Erlöschen der Bürgschaft bei Zustandekommen eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung. Bd. 86
S. 19
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