Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Juristische Person Unterschrift Parteibezeichnung Es hat zweifelsfrei hervorzugehen, ob sich die unterzeichnende natürliche Person persönlich oder die juristische Person verpflichten will. Kein Erfordernis, dass die Bezeichnung der vertretenen Person unmittelbar der Unterschrift des Vertreters vorangeht. Bd. 87
S. 301
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