Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Gage immobilier -
Gage, contrat de -
Gage, droit de -
Gages antérieurs -
Gain immobilier, part des héritiers au -
Gain, impôt sur le -
Gain, part des héritiers au -
Garage collectif -
Garantie -
Garantie bancaire -
Garantie de la propriété -
Garantie, transfert à fin de -
Garantievertrag -
Gebäudeabstand -
Gebietssanierung -
Gebühr Notariat Kanton Freiburg Bestreitung der Notargebühren. Die Erstellung eines nicht zustande gekommenen Kaufvertragsentwurfes gehört zu den amtlichen Tätigkeiten und ist somit gebührenpflichtig. Zuständigkeit: Kantonsgericht. Bd. 101
S. 307
Grundbuch / Registre foncier Fribourg Gebühr für die Erstellung Vertragsentwurf durch Notar. Mangels Hinweis einer Zahlungsfrist auf der Rechnung werden Verzugszinsen erst ab Vorladung für den Versöhnungsversuch geschuldet Bd. 100
S. 334
Grundbuchgebühren. Keine Beschwerdelegitimation von Gemeinden und Kanton. Für Kausalabgaben bejaht, sofern zu deren Bemessung unmittelbare bundesrechtliche Vorgaben bestehen (Beispiel Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip) Bd. 99
S. 243
Zürich Berechnungsgrundlage für die Grundbuchkosten, wenn zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Parteien neben dem Kaufpreis eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Bd. 88
S. 332
Notariat Graubünden Streitigkeiten Rechtsnatur um Notariatsgebühren im Kanton Graubünden Bd. 87
S. 221
Zürich Berechnungsgrundlage für die Notariatskosten, wenn zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Parteien neben dem Kaufpreis eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Bd. 88
S. 332
Vermessung / Mensuration cadastrale Gebäudeaufnahme Aufnahme eines Gewächshauses ohne feste Verbindung mit dem Boden in den Grundbuchplan. Gebühr. Bd. 86
S. 137
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Gebührenüberforderung -
Gefahrentragung -
Geldwäscherei Geldwäschereigesetz Berufsgeheimnis Selbstregulierungsorganisation Kontrolle Anwälte und Notare Bd. 87
S. 228
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Gemeinde Dürr David und Baumann Andreas, Langzeitprobleme des Stockwerkeigentums aus der Sicht von Gemeinden – öffentlichrechtliche und privatrechtliche Ansätze Bd. 97
S. 297
Verwahrloste Liegenschaften von Stockwerkeigentümern. Probleme für die Stadtentwicklung Bd. 97
S. 298
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Gemeinderschaft -
Gemeingebrauch -
Gemeinsame Wohnung -
Gemeinschaftliches Eigentum -
Gemeinschaftliches Testament -
Gemeinschaftsvermögen -
Gemengsteuer -
Gemischte Schenkung -
Gemischter Vertrag -
Generalunternehmervertrag -
Generalversammlung -
Genossenschaft Fuss- und Fahrwegrecht als Personaldienstbarkeit zugunsten einer Genossenschaft nach kantonalem öffentlichen Recht (SZ). Das Recht steht allen Genossenschaftern zu Bd. 102
S. 303
Käch Hans-Jakob , GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrechts. Bd. 89
S. 1
Genossenschafter Organisation Bei Mängeln in der Organisation sind die Vorschriften des Aktienrechts. Bd. 89
S. 18
Statuten Anpassung der Statuten an das neue Revisionsrecht ausnahmsweise durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan. Bd. 89
S. 5
Bestimmungen zur Revision Bd. 89
S. 4
Offene Musterformulierung für Revisionsstelle. Bd. 89
S. 5
Übergangsrecht Verwaltung Keine Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernisse für die Mitglieder der Verwaltung. Es genügt ein Geschäftsführer oder Direktor mit Wohnsitz in derSchweiz bzw. nach der Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister genügt eine Person mit Einzelunterschrift ohne Funktionszeichnung. Bd. 89
S. 17
Wohngenossenschaft. Mietvertrag zwischen Genossenschaft und Genossenschafter. Verhältnis zwischen Kündigung Mietvertrag durch die Genossenschaft und Ausschluss aus der Genossenschaft Bd. 93
S. 54
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Genussschein -
Geoinformation -
Géoinformation -
Geometer Mutationsurkunden Öffentliche Urkunden Der von der Sekretärin nach Anweisung des Geometers in seiner Abwesenheit auf der Urkunde angeführte Faksimilestempel führt zu einer unechten Urkunde. Urkundenfälschung Bd. 87
S. 215
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Géomètre -
Gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft -
Gerichtliche Zusprechung des Eigentums -
Gerichtsstand -
Gesamtbaurecht -
Gesamteigentum -
Gesamtpfandrecht -
Gesamtüberbauung -
Geschäftsfähigkeit -
Geschenke -
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Statuten Für die Auslegung der Statuten grosser Gesellschaften bezieht man sich eher
auf die Methoden der Gesetzesauslegung. Für die Auslegung der Statuten kleineren Gesellschaften hingegen wird eher auf die Methoden der Vertragsauslegung Bezug genommen, das heisst eine Auslegung nach dem Vertrauensprinzip. Bd. 101
S. 200
Käch Hans-Jakob , GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrechts. Bd. 89
S. 1
Abtretung von Anteilen an einer GmbH. Form des Vertrages Rechtsmissbrauch. Teilnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrages. Bd. 86
S. 129
Angabe der Rechtsform in der Firma Bd. 89
S. 20
Ausscheiden von Gesellschaftern Bd. 89
S. 17
Begriff Zweck kann auch ideell oder gemeinnützig sein. Bd. 89
S. 11
Erhöhung des Stammkapitals Keine genehmigten oder bedingten Kapitalerhöhungen möglich. Bd. 89
S. 14
Prüfung des Kapitalerhöhungsberichtes durch einen zugelassenen Revisor, auch wenn die Gesellschaft über keine Revisionsstelle verfügt. Bd. 89
S. 14
Zweistufiges Verfahren Bd. 89
S. 13
Genussschein Genussscheine möglich, hingegen keine Partizipationsscheine. Bd. 89
S. 12
Geschäftsführung und Vertretung Delegation zur Ernennung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten durch die Statuten. Bd. 89
S. 17
Die Statuten können bestimmen, dass die Geschäftsführer die Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer regeln. Bd. 89
S. 16
Einstellung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten in ihrer Funktion durch Beschluss der Geschäftsführung. Bd. 89
S. 17
Geschäftsführer haben Einzelunterschrift. Dispositive Regelung. Bd. 89
S. 16
Geschäftsführer sind nicht mehr der Konkursbetreibung unterstellt. Bd. 89
S. 16
Kein Vetorecht von Gesellschaftern gegen Beschlüsse der Geschäftsführer. Bd. 89
S. 16
Keine Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernisse für die Geschäftsführer. Es genügt ein Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. nach der Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister genügt eine Person mit Einzelunterschrift und Wohnsitz in der Schweiz oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien und Wohnsitz in der Schweiz. Bd. 89
S. 16
Gesellschafterversammlung Bei mehreren Geschäftsführern ist ein Vorsitzender zu wählen. Bd. 89
S. 16
Ernennung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten. Dispositive Regelung. Bd. 89
S. 17
Vetorecht von Gesellschaftern gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Bd. 89
S. 16
Gründung Anpassung an die Struktur des Aktienrechts. Bd. 89
S. 13
Durch natürliche oder juristische Person oder Handelsgesellschaft. Bd. 89
S. 11
Einfache Gesellschaft kann nicht Gründerin sein. Bd. 89
S. 11
Gründerbericht bei Gründungen mit Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbeständen oder besonderen Vorteilen. Bd. 89
S. 13
Hinweis auf statutarische Bestimmungen über Nachschusspflichten, Nebenleistungspflichten, Konkurrenzverbote für die Gesellschafter, Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrechte der Gesellschafter oder der Gesellschaft sowie auf Konventionalstrafen. Bd. 89
S. 13
Keine Zeichnungsscheine notwendig Bd. 89
S. 13
Prüfung des Gründerberichtes durch einen zugelassenen Revisor. Bd. 89
S. 13
Übernahme der Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten. Bd. 89
S. 13
Haftung der Gesellschafter Haftung nur noch des Gesellschaftsvermögens. Bd. 89
S. 11
Herabsetzung des Stammkapitals Herabsetzung oder Aufhebung Nachschusspflicht erfolgt nach den Vorschriften über die Stammkapitalherabsetzung. Bd. 89
S. 12
Sanierungsherabsetzung Bd. 89
S. 14
Sanierungsherabsetzung darf erst erfolgen, wenn Nachschusspflichten erbracht sind. Bd. 89
S. 14
Vorschriften der Aktiengesellschaft massgebend. Bd. 89
S. 14
Nachschüsse und Nebenleistungen Herabsetzung oder Aufhebung Nachschusspflicht erfolgt nach den Vorschriften über die Stammkapitalherabsetzung. Bd. 89
S. 12
Nachschusspflichten Bd. 89
S. 12
Organisation Bei Mängeln in der Organisation sind die Vorschriften des Aktienrechts anwendbar. Bd. 89
S. 17
Mangel, wenn bei mehreren Geschäftsführern kein Vorsitzender bestimmt ist. Bd. 89
S. 16
Stammkapital und Stammanteile Mindestnennwert und Stückelung Bd. 89
S. 12
Nennwert bei Sanierungsherabsetzungen Bd. 89
S. 14
Stammkapital muss vollliberiert sein. Bd. 89
S. 12
Stimmrechtsanteilscheine Bd. 89
S. 12
Statuten Anpassung an das neue Recht bis 31.12.2009. Bd. 89
S. 24
Müssen keine Bestimmungen zur Revision enthalten. Bd. 89
S. 4
Nachschusspflichten. Für alle oder nur einzelne Stammanteile. Bd. 89
S. 12
Regelung der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer. Bd. 89
S. 16
Schaffung von Genussscheinen Bd. 89
S. 12
Vinkulierung der Übertragung von Stammanteilen. Bd. 89
S. 15
Zuständigkeit für die Wahl des Vorsitzenden der Geschäftsführer. Bd. 89
S. 16
Übergangsrecht Übertragung der Stammanteile Ausschluss der Möglichkeit zur Übertragung von Stammanteilen. Bd. 89
S. 15
Beurkundung weiterhin erforderlich, wenn diese Form in den Statuten vorgeschrieben ist. Bd. 89
S. 15
Dispositive Natur der Vinkulierung der Übertragung von Stammanteilen. Bd. 89
S. 15
Hinweis im Abtretungsvertrag auf Nachschusspflichten, Nebenleistungspflichten, Konkurrenzverbote für die Gesellschafter, Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrechteder Gesellschafter oder der Gesellschaft sowie auf Konventionalstrafen. Bd. 89
S. 15
Schriftliche Form. Für das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft? Bd. 89
S. 15
Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung ohne Angabe von Gründen. Bd. 89
S. 15
Verzicht auf Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Bd. 89
S. 15
Verantwortlichkeit Gründung einer GmbH mit der Sacheinlage eines Grundstückes in Deutschland, über das die Gesellschaft nicht verfügen kann. Pflichtwidriges Verhalten der Gründer. Kausalzusammenhang und Schadenberechnung Bd. 91
S. 312
Vollliberierung des Stammkapitals. -
Gesellschafter -
Gesellschafterversammlung -
Gesellschaftsrecht -
Gesetzliche Eigentumsbeschränkung -
Gesetzlicher Vertreter -
Gesetzliches Grundpfandrecht Bau auf fremdem Boden Zur Sicherung hat der Berechtigte, der mit Einverständnis des Grundeigentümers und im Vertrauen darauf gebaut hat, er werde das Grundstück erwerben können, ein dem Bauhandwerkerpfandrecht analoges gesetzliches Pfandrecht. Bd. 90
S. 132
Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Keine Anmerkungsmöglichkeit Bd. 91
S. 385
Verwirkungsfrist für die Eintragung des gesetzlichen Pfandrechtes der Gemeinde für Grundsteuern. Ersatzbeschaffung (Zürich) Bd. 93
S. 97
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Gesetzliches Pfandrecht -
Gesetzliches Vorkaufsrecht -
Gestaltungsklage -
Gestaltungsplan -
Gestaltungsurteil -
Gewährleistung Gegenstand Die in der Verkaufsbroschüre und in den Verkaufsinseraten angegebene Fläche stellt eine zugesicherte Eigenschaft in Anwendung des Vertrauensprinzipes dar; eine Freizeichnungsklausel im Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der Verkäufer die tatsächliche Fläche der Wohnung kannte Bd. 104
S. 85
Fälschliche Angabe der Wohnfläche einer verkauften Wohnung Bd. 104
S. 85
Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute. Bd. 90
S. 197
Stöckli Hubert und Aeschimann Lisa, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung - Überlegungen zur AGB-Kontrolle bei Grundstückkaufverträgen Bd. 95
S. 73
Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils Bd. 96
S. 217
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen Abtretung von Garantieansprüchen durch den Totalunternehmer. Eine Entlassung aus der Haftung muss unzweifelhaft, klar und eindeutig formuliert sein Bd. 91
S. 273
Annahme mit einem Mangel Erklärung des Käufers, wonach er das erworbene Grundstück, das im Gegensatz zum Vertrag mit einem Grundpfandrecht belastet ist so akzeptiert (Annahme der Sache mit einem Mangel), kann formlos abgegeben werden Bd. 95
S. 141
Aufklärungspflichten des Verkäufers. Grenzen dieser Pflicht. Feuerpolizeiliche Mängel. Bd. 88
S. 281
Gegenstand Gemischter Vertrag mit Kauf- und Werkvertragselementen Bd. 96
S. 219
Kauf Stockwerkanteil. Gesetzliche Regelung Bd. 96
S. 219
Konkurrenz- und Gewerbebeschränkungen Bd. 95
S. 145
Nebeneinander von werkvertraglicher und kaufvertraglicher Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute. Bd. 90
S. 198
Sachmangel (waagrechte Lage eines Chalets), mit dem der Käufer nicht rechnen musste Bd. 95
S. 381
Ungenügende Wasserversorgung Bd. 95
S. 62
Wahrheitswidrige Angabe der Zugehörigkeit zu einer Bauzone im Kaufvertrag Bd. 95
S. 381
Zusicherungen Reklamehafte Anpreisungen und allgemein gehaltene Äusserungen in Zeitungsinseraten fallen nicht unter den Begriff der Zusicherungen. Bestätigungen in Kaufsvereinbarungen (Bsp.: ausgezeichnete Immobilie mit einem sehr guten Baustandard) gelten als verbindliche Zusicherungen. Bd. 86
S. 329
Wirtschaftliche Eigenschaft der Kaufssache (Mietzinsen). Mit der Kaufsdokumentation übergebener Mieterspiegel Bd. 91
S. 114
Zusicherung der Verkäufer, vom Käufer geltend gemachte Mängel abklären zu lassen, ist keine Anerkennung einer Gewährleistungspflicht Bd. 87
S. 415
Gewährleistungspflicht Sachgewährleistung kann nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegen einen Dritten geltend gemacht werden. Im Handelsregister gelöschte Aktiengesellschaft. Durchgriffsrecht gegen Verwaltungsrat oder Aktionäre Bd. 93
S. 307
Minderung/Wandelung Ausübung der Mängelrechte Bd. 96
S. 227
Wandlungs- oder Minderungsklage aber auch Anfechtung wegen Mängel des Vertragsabschlusses möglich Bd. 95
S. 62
Nachbesserungsrechte Prüfungs- und Rügepflicht des Erwerbers, der das Haus vor der Eigentumsübertragung in den Besitz nimmt. Bd. 88
S. 289
Stockwerkeigentum Mängelrechte bezüglich gemeinschaftlicher Teile Bd. 96
S. 222
Mängelrechte bezüglich Sonderrechtsteile Bd. 96
S. 220
Verjährung Organisation Mängelbehebung Die vom Verkäufer gegenüber dem Käufer übernommene Verpflichtung, die Behebung der gerügten Mängel zu organisieren, schliesst nicht die Verpflichtung ein, verjährungsunterbrechende Massnahmen zu ergreifen Bd. 87
S. 415
Vom Käufer gekannte Mängel. Massgebender Zeitpunkt. Bd. 88
S. 289
Voraussetzungen für die Haftung des Verkäufers. Bd. 88
S. 289
Wegbedingung Auslegung Begutachtung Mängel im Auftrag Verkäufer durch Architekt Bd. 93
S. 395
Gewährleistungsausschlussklausel hindert die Anfechtung des Vertrages nicht Bd. 95
S. 62
Gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Verletzung der Informationspflicht. Fehlende vollständige Informationen, die sich aus den zugestellten Rechnungen nicht ergeben Bd. 93
S. 300
Gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften Bd. 93
S. 102
Zusicherungen Ertragswert und Belastungsgrenze Bd. 93
S. 102
Kauf Stockwerkeinheit. Wenn die Aufteilungspläne Bestandteil des Kaufvertrages sind, gelten die in den Plänen enthaltenen Angaben über die Bruttogeschossflächen als vertraglich zugesichert. Bd. 90
S. 243
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Gewässer -
Gewerbebeschränkung -
Gewinnanteilsrecht Paul-Henri Steinauer, Le droit des cohéritiers au gain Bd. 101
S. 141
Für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke Das Gewinnanteilsrecht erlischt nicht mit dem ersten Verkauf des Grundstückes, wenn der Gewinnanteilsverpflichtete die Erfüllung der Bedingung wider Treu und Glauben verhindert. Bd. 101
S. 160
Anspruch stellt Anwartschaft dar. Bd. 89
S. 57
Verzicht auf das Gewinnanteilsrecht nach Art. 218quinquies aOR und Art. 619 ff. aZGB. Auswirkungen in der Erbteilung Bd. 99
S. 182
Vormerkung im Grundbuch Löschung der Vormerkung. Gewinnberechtigte «der Veräusserer und seine Erben». Vor Realisierung des Gewinnes bedarf die Löschung auch der Zustimmung aller Erben. Bd. 89
S. 57
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Gewohnheitsrecht Entstehung Fuss- und Wegrecht Das unter altem kantonalem Recht durch Ersitzung begründete Fuss- und Wegrecht, das aber nicht im Grundbuch eintragen worden ist. Gewohnheitsrecht gemäss Art. 695 ZGB Bd. 87
S. 141
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Ghana -
Gläubiger Mehrheit von Gläubigern. Einzelgläubigerschaft, gemeinschaftliche Gläubigerschaft und Teilgläubigerschaft. Verkauf der Liegenschaft durch zwei Miteigentümer Bd. 96
S. 141
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Goldmünzen -
Grabungen -
Grenzabstand -
Grenzbau -
Grenzbereinigung -
Grenzberichtigung -
Grenzen -
Grenzregulierung -
Grenzscheidungsklage -
Grenzverrückung -
Gros oeuvre -
Grundbuch Alfred Koller, Anspruch auf Erfüllung eines formnichtigen Vorvertrages zu einem Grundstückkauf? Bd. 101
S. 229
Amir Noah Moshe, Christoph Käser, Adrian Mühlematter, Die Unverzichtbarkeit von akkuraten Dienstbarkeitsplänen und - grenzen sowie deren freie Zugänglichkeit durch die obligatorische Aufnahme in die amtliche Vermessung Bd. 102
S. 265
Blaise Carron, Garantie pour les défauts affectant les parties communes d'une PPE Bd. 101
S. 73
Dienstbarkeiten und Grundlasten / Servitudes et charges foncières Alfred Koller, Das Prinzip der natürlichen Publizität und die Stufenordnung von Art. 738 ZGB Bd. 103
S. 1
Eigentum / Propriété Yannick Minnig, Aufgabe von in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechten: Verzicht oder Dereliktion? Bd. 103
S. 197
Fabrizio Andrea Liechti, Realkollation von Grundstücken: Erb, grundbuch- und prozessrechtliche Bemerkungen Bd. 101
S. 5
Meinrad Huser, Der Aufteilungsplan im Stockwerkeigentum: Neue Darstellung - grössere Rechtsverbindlichkeit? Bd. 101
S. 205
Nathalie Ducrey, Die Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungs- und Grundbuchbeschwerdeverfahren Bd. 104
S. 325
Eigentum / Propriété Gütergemeinschaft Mit Inkrafttreten der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 erhöhte Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters bei Gesamtgutszuweisung; Prüfung, ob Scheidungsverfahren i.S. Art. 241 Abs. 4 ZGB hängig war Bd. 104
S. 14
Realkollation Die einfache Schriftlichkeit muss für die Überführung des Grundstückes von der Alleinberechtigung des ausgleichungspflichtigen Erben in die gemeinschaftliche Berechtigung der Miterben genügen. Bd. 101
S. 11
Die Realkollation und die anschliessende Erbteilung sind stets in zwei Schritten vorzunehmen. Bd. 101
S. 17
Eine spätere Realkollation ist nur bei einer reinen Schenkung des betreffenden Grundstückes seitens des Erblassers an den (Mit)Erben möglich. Bd. 101
S. 20
Rechtsgrundausweis Rechtsgrundausweis beim Erbgang nach schweizerischem Recht ist die Erbbescheinigung. Bd. 101
S. 164
Rechtsgrundausweis für die Eintragung des Vermächtnisnehmers ist die beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers. Bd. 101
S. 164
Verschaffung des Eigentums beim Vorvertrag zu einem Grundstückkauf: Unterscheidung zwischen Einstufentheorie und Zweistufentheorie. Bd. 101
S. 235
Verschiedenes / Divers Alterspriorität Vormerkung / Annotations Rechtsgrundausweis Der Rechtsgrundausweis für eine Vormerkung muss die Bedingungen für die Ausübung des vorgemerkten Rechts und allfällige Beschränkungen seiner Dauer enthalten. Bd. 101
S. 66
Vergügungsbeschränkung Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung bei Ausschluss eines Miteigentümers. Das Betreibungsamt oder Konkursamt meldet nach Erhalt des Verwertungsbegehrens unverzüglich die entsprechende Verfügungsbeschränkung im Grundbuch an. Bd. 101
S. 63
Bianchi François, La loi sur les résidences secondaires: une première approche Bd. 96
S. 293
Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass. Bd. 86
S. 1
Dubois Thierry, Le rang des droits de gage immobiliers (fixation et modification) Bd. 91
S. 201
Fasel Urs, Der Grundbuchverwalter als Hüter des Grundbuches / ein moderner Odysseus! Bd. 89
S. 321
Foëx Bénédict, L`inscription d`un „nominee“ comme titulaire de cédules hypothécaires de registre Bd. 97
S. 18
Foëx Bénédict, La mention du trust au registre foncier. Bd. 90
S. 81
Foëx Bénédict, Quelques questions pratiques relatives aux droits de préemption du CC/CO. Bd. 88
S. 1
Galland Cyril, Les servitudes de concurrence - un instrument à manier avec précaution Bd. 95
S. 145
Genna Gian Sandro, Der Untergang von Grundeigentum durch Naturereignisse. Bd. 89
S. 65
Guillaume Florence, Fragen rund um die Eintragung eines im Trustvermögen befindlichen Grundstücks ins Grundbuch. Bd. 90
S. 1
Hammermann Bernd, Liechtensteinische Besonderheiten im Sachen- und Gesellschaftsrecht und der Umgang damit durch den schweizerischen Grundbuchverwalter Bd. 90
S. 325
Henny Jean-Michel, Questions choisies en matière de droit foncier rural Bd. 87
S. 237
Hitz Flurina, Die Vormerkung vertraglicher Bestimmungen im Sinne von Art. 779b Abs. 2 ZGB beim selbständigen und dauernden Baurecht vor dem Hintergrund der Trennung von dinglichen und obligatorischen Rechten Bd. 99
S. 269
Hürlimann-Kaup Bettina, Die Anzeigepflicht des Grundbuchverwalters (Art.969 ZGB und Spezialnormen) Bd. 93
S. 1
Hürlimann-Kaup Bettina, Die grundbuchliche Behandlung der nicht im Privateigentum stehenden und der dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke nach Art. 944 ZGB Bd. 97
S. 81
Huser Meinrad, Darstellung von Grenzen zur Sicherung dinglicher Rechte Bd. 94
S. 238
Huser Meinrad, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht Bd. 97
S. 221
Joye-Yerly Camille, Le versement anticipé LPP et la radiation de la mention au registre foncier Bd. 100
S. 197
Kettiger Daniel, Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Bd. 91
S. 137
Kuster Mathias, Die Löschung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch Bd. 100
S. 253
Mooser Michel et Verrey Bastien, L`acquisition d‘immeubles en cas d`union libre Bd. 99
S. 201
Mooser Michel, Des servitudes / une revue d`arrêts récents Bd. 88
S. 420
Mooser Michel, L`impact de la nouvelle ORF et de l`OAAE sur l`activité notariale Bd. 93
S. 18
Mooser Michel, L`usufruit de disposition immobilier Bd. 95
S. 299
Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription. Bd. 90
S. 91
Pannatier Kessler Delphine, Die Anmerkung des Trustverhältnisses und die Pflichten des Notars. Bd. 92
S. 73
Pfäffli Roland, Dienstbarkeiten: Neuerungen mit besonderer Berücksichtigung des Bereinigungsverfahrens Bd. 91
S. 357
Pfäffli Roland, Einfache Gesellschaft / Bekanntes und Neues Bd. 88
S. 410
Pfäffli Roland, Teilrevision des Sachenrechts : Erste Erfahrungen Bd. 93
S. 372
Pfäffli Roland, Zur Revision des Dienstbarkeitsrechts Bd. 87
S. 31
Piotet Denis, A qui appartiennent les conduites sur le fonds d`autrui? Bd. 91
S. 341
Piotet Denis, Les limitations de l`annotation de l`art 779b CC à la lumière de la théorie générale de l`annotation de droits personnels Bd. 94
S. 361
Piotet Denis, Propriété collective, servitudes, droit de voisinage et restrictions de droit public: tour d`horizon du chapelet de perles entourant la révision du droit des gages immobiliers et de la tenue du registre foncier après 2005 Bd. 87
S. 12
Pradervand-Kernen Maryse, Les droits de préemption, d`emption et de réméré: questions en lien avec le registre foncier Bd. 100
S. 69
Pradervand-Kernen Maryse, Propriété commune sur un immeuble Bd. 99
S. 341
Reimann Patrick, 3D-Objekte und 3D-Eigentumskataster – Eine neue Herausforderung für die amtliche Vermessung und für die Grundbuchführung Bd. 94
S. 1
Reinhardt Oliver und Brazerol Riccardo, Die Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum an Grundstücken Bd. 95
S. 289
Rubido José-Miguel, Le droit de préemption immobilier en droit privé et le Registre foncier: Questions choisies Bd. 96
S. 1
Rüegg Jonas, Die Rolle des Grundbuchverwalters nach dem Vorkaufsfall Bd. 99
S. 133
Schmid Hermann, Erwachsenenschutz aus dem Blickwinkel der Grundbuchführung – ein Überblick Bd. 93
S. 357
Schmid Jürg, Das Dienstbarkeitsrecht im Lichte der Revision des Immobiliarsachen-recht Bd. 93
S. 154
Schmid Jürg, Das unselbständige Miteigentum in Theorie und Praxis. Bd. 86
S. 277
Schmid Jürg, Der papierlose Schuldbrief Bd. 87
S. 45
Schmid Jürg, Die Schweizerische Zivilprozessordnung aus grundbuch- und notariatsrechtlicher Sicht. Bd. 92
S. 289
Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit Registerbehörden. Bd. 89
S. 257
Schmid Jürg, Formelle Aspekte der Willensäusserung bei Miteigentum und Stockwerkeigentum. Bd. 88
S. 439
Schmid Jürg, Gedanken zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs. Bd. 90
S. 111
Schmid Jürg, Kritisches zur Botschaft über die Änderung des ZGB über die Beurkundung des Personenstandes und Grundbuch Bd. 95
S. 437
Schmid Jürg, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum / Neue Anmerkungen Bd. 91
S. 372
Schmid-Tschirren Christina, Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitätsprinzips: insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten Bd. 97
S. 1
Schmid-Tschirren Christina, Die Botschaft zur Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts. Bd. 88
S. 389
Schmid-Tschirren Christina, Elektronische öffentliche Beurkundung und Grundpfandrechte: Neuerungen, insbesondere der Register-Schuldbrief Bd. 92
S. 1
Schmid-Tschirren Christina, Überblick über den Stand der Gesetzesrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts Bd. 87
S. 1
Schumacher Rainer, Bauhandwerkerpfandrecht und Stockwerkeigentum: eine besondere Herausforderung an den Grundbuchverwalter Bd. 95
S. 1
Steinauer Paul-Henri, La modification des cédules hypothécaires Bd. 99
S. 1
Steinauer Paul-Henri, Les nouvelles règles sur les cédules hypothécaires: quoi de neuf pour les offices du registre foncier? Bd. 92
S. 353
Tissot Jacques, Questions choisies en matière de LFAIE Bd. 87
S. 69
Trauffer Bernhard, Revision der Grundbuchverordnung per 1. April 2005 Bd. 87
S. 56
Wenger Thomas J. und Blum Bernhard, Formvorschriften bei der Übertragung von Baurechtsdienstbarkeiten Bd. 97
S. 153
Wermelinger Amédéo, La propriété par étages jumelée créativité admissible de la pratique? Bd. 87
S. 369
Wermelinger Amédéo, Vorgeschlagene Änderungen des Mit- und Stockwerkeigentums. Bd. 88
S. 321
Wolf Stephan und Genna Gian Sandro, Die Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft auf Notariat und Grundbuchführung Bd. 88
S. 157
Anmerkungen / Mentions Anmerkungsbereinigung Provokationsverfahren Bd. 91
S. 385
Arten Anmerkung der Konkurseröffnung und der Nachlassstundung innert zwei Tagen. Vorgehen. Bd. 86
S. 69
Gebiete mit Bodenverschiebungen (Rutschgebiete) (GR). Bd. 89
S. 83
Gesetzlicher Vertreter Bd. 93
S. 361
Grundbuchsperre. Beschlagnahmeverfügung Bd. 93
S. 393
Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum. Beschluss Miteigentümer unselbstständiges Miteigentum für einen dauernden Zweck zu schaffen Bd. 95
S. 297
Mit Altlasten belastete Standorte Bd. 95
S. 441
Miteigentum Nutzungs- und Verwaltungsordnung Bd. 88
S. 446
Mögliche Doppelspurigkeiten mit ÖREB-Kataster Bd. 95
S. 441
Nutzungs- und Verwaltungsordnung beim Miteigentum. Mündliche Vereinbarung in den Erwägungen eines Urteils Bd. 95
S. 401
Nutzungs- und Verwaltungsordnung für Dienstbarkeitsanlagen mit mehreren Berechtigten Bd. 93
S. 158
Trustzugehörigkeit Bd. 90
S. 83
Verfügungsbeschränkung bei eingetragenen Partnerschaften. Bd. 88
S. 178
Zugehörigkeit zu einem Immobilienfonds. Bd. 89
S. 254
Zugriffsentziehung Bd. 93
S. 368
Feststellung eines fehlerhaften Eintrages oder einer fehlerhaften Löschung Bd. 91
S. 387
Gegenstand Trust Eintragung. Durch gerichtliches Urteil Bd. 92
S. 100
Eintragung. Durch Settlor bei Einbringung des Grundstückes in den Trust. Bd. 92
S. 97
Eintragung. Nachträgliche Anmerkung des bereits übertragenen Grundstückes Bd. 92
S. 99
Keine Verfügungsbeschränkung. Zerstörung guter Glaube Bd. 92
S. 80
Wirksamkeit der Anmerkung Bd. 92
S. 77
Gesetzgebung Anmerkungspflicht für öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen. Bd. 88
S. 401
Neue Anmerkungstatbestände Bd. 88
S. 408
Gesetzlicher Vertreter Bd. 91
S. 386
Löschung Trust Löschung im Zeitpunkt der Veräusserung des Grundstückes. Bd. 92
S. 105
Zustimmung der ausländischen trustrechtlichen Aufsichtsbehörde. Bd. 92
S. 104
Zustimmung der begünstigten Personen Bd. 92
S. 103
Zustimmung Protektor Bd. 92
S. 103
Löschung von Anmerkungen Verfahren für die Löschung von angemerkten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Provokationsverfahren Bd. 91
S. 385
Nutzungs- und Verwaltungsordnung bei mehreren Dienstbarkeitsberechtigten Bd. 91
S. 362
Öffentliches Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten, Vor- und Anmerkungen Bd. 91
S. 387
Öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen Einschreibung im Grundbuch Bd. 91
S. 382
Hinweis in der entsprechenden Grundbuchkolonne, wenn sich die angemerkte Eigentumsbeschränkung auf ein beschränktes dingliches Recht bezieht Bd. 91
S. 383
Liste der kantonalen Anmerkungstatbestände beim Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht Bd. 91
S. 382
Privatrechtliche Verhältnisse Gerichtsentscheide bei Miteigentum und Stockwerkeigentum Bd. 91
S. 386
Verwaltungsbeschlüsse bei Miteigentum und Stockwerkeigentum Bd. 91
S. 386
Stockwerkeigentum Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Keine Anmerkungsmöglichkeit Bd. 91
S. 385
Vereinigung von Grundstücken. Vergrösserung der Fläche eines berechtigten Grundstückes an einem Anmerkungsgrundstück. Keine Zustimmung nötig, wenn der Flächenzuwachs keine Änderung der Beziehungen unter den Grundstücken zur Folge hat Bd. 99
S. 287
Wirkung Angemerkte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen nehmen an den Wirkungen des öffentlichen Glaubens des Grundbuches nicht teil. Kantone können nicht bestimmen, dass der Eigentumsbeschränkung durch die Anmerkung eine rechtsbegründende Wirkung zukommt. Bd. 92
S. 117
Dienstbarkeiten und Grundlasten / Servitudes et charges foncières Baurechtsdienstbarkeit ohne eigenes Grundbuchblatt. Übertragung durch Zession, auch von selbständigen und dauernden Baurechten. Grundbucheintrag deklaratorisch Bd. 97
S. 160
Stichwort der Eintragung im Hauptbuch. Vertraglich begründetes Notwegrecht ist als solches zu bezeichnen Bd. 99
S. 124
Verlegung Einer Wohnrechtsdienstbarkeit mit der Stockwerkbegründung auf die entsprechende Stockwerkeinheit. Bd. 86
S. 269
Eigentum / Propriété Eigentümer Eintragung des Trustees als Eigentümer. Konstitutive Grundbucheintragung. Bd. 90
S. 6
Eintragung eines Trustees an einer Nachlassliegenschaft in der Schweiz. Bd. 86
S. 18
Einfache Gesellschaft Eintragung der einzelnen Gesellschafter. Die einfache Gesellschaft kann keine Firma führen. Bd. 88
S. 412
Miteigentum. Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum Bd. 95
S. 289
Plan für das Grundbuch Übertrag Wirklichkeit in den Plan Bd. 94
S. 247
Grundpfandrechte / Gages immobiliers Verschiedenes / Divers Alterspriorität Am gleichen Tag beim Grundbuchamt eingegangene Anmeldungen. Bd. 86
S. 30
EDV-Grundbuch und computerunterstütztes Grundbuch Aktuelle Einträge sind im EDV-Grundbuch ohne Bereinigung materiell so wiederzugeben, wie sie im Grundbuch auf Papier aufgeführt sind. Grundbuchberichtigungsklage gegen Versehen in der Übertragung von Einträgen Bd. 100
S. 347
Eintragungen Eintragungsfähigkeit Der Eintrag eines nicht eintragungsfähigen Rechts geniesst den Schutz des öffentlichen Glaubens nicht. Bd. 86
S. 39
Gesetzgebung Beauftragung von privaten Aufgabeträgern mit Aufgaben zum elektronischen Auskunfts- und Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt Bd. 95
S. 439
Namensänderung in Abweichung vom Antragsprinzip durch Datenaustausch Bd. 95
S. 438
Öffentliche Beurkundung für die Begründung von allen rechtsgeschäftlichen Pfandrechten Bd. 87
S. 4
Öffentliche Beurkundung von Eigentümerbaurechten Bd. 87
S. 38
Grundbuchführung Delegation der Führung von Informationsplattformen an private Aufgabenträger Bd. 100
S. 67
Grundbuchliche Behandlung von unselbstständige Miteigentum Bd. 95
S. 297
Grundbuchverordnung Änderung auf den 1.7.2008 aufgrund des GeoIG. Bd. 89
S. 393
Revision der Grundbuchverordnung per 1. April 2006 Bd. 87
S. 56
Auskunft und Einsichtnahme in die frei einsehbaren Daten des Hauptbuchs über das Internet Bd. 87
S. 66
Einheitliche Datenmodelle und Schnittstellen Bd. 87
S. 58
Elektronisches Einlesen der Belege Bd. 87
S. 61
Grundsatz zur Führung des Grundbuchs mittels Informatik Bd. 87
S. 62
Keine Grundbuchanmeldung auf elektronischem Weg Bd. 87
S. 64
Langfristige Sicherung und Archivierung der Daten Bd. 87
S. 59
Rechtswirkungen des informatisierten Hauptbuchs Bd. 87
S. 63
Stand der technischen Grundbuchverordnung Bd. 87
S. 444
Teilrevision der Grundbuchverordnung per 1. Januar 2007 Bd. 87
S. 444
Verbindliche Vereinbarungen über den Zugriff auf elektronisch gespeicherte Grundbuchdaten Bd. 87
S. 58
Verfügbarkeit der Daten und Datensicherheit beim informatisierten Grundbuch Bd. 87
S. 65
Veröffentlichung der Handänderungen im Internet Bd. 87
S. 66
Weisungen und Empfehlungen des EGBA Bd. 87
S. 57
Löschung Spezialitätsprinzip Ausnahme Bd. 97
S. 3
Definition Bd. 97
S. 2
Gewinnanspruch nach Art. 34 BGBB Bd. 97
S. 10
Gilt nur bei Verfügungsgeschäften Bd. 97
S. 17
Tragweite bei Grundstücken Bd. 97
S. 3
Vormerkungen / Annotation Arten Arrest. Beschwerdeberechtigte Personen bei Vormerkung eines Arrestes. Bd. 92
S. 277
Kaufsrecht. Ein nach dem Tod des Belasteten ausübbares Kaufsrecht mit Vormerkung zu Lebzeiten. Bd. 92
S. 40
Miete und Pacht. Verlängerung der Vormerkung oder erneute Vormerkung des Mietvertrages. Bd. 92
S. 251
Persönliche Rechte Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht Bd. 96
S. 12
Aufhebung oder Änderung des Vorkaufsrechtes bei Baurecht Bd. 96
S. 12
Aufhebung oder Änderung des Vorkaufsrechtes der Miteigentümer Bd. 96
S. 11
Nicht im Grundbuch eingetragene Baurechte Bd. 96
S. 13
Rechtswirkungen der Vormerkung Bd. 96
S. 8
Verfügungsbeschränkung, Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Gerichtlicher Vergleich genügt nicht als Rechtsgrund. Amtliche oder gerichtliche Anordnung notwendig. Erneuerung des Begehrens um Vormerkung nicht zulässig. Bd. 92
S. 254
Vorläufige Eintragungen Bauhandwerkerpfandrecht. Glaubhaftmachung Pfandanspruch und Gefährdung als Voraussetzung Bd. 96
S. 21
Gewinnanspruch nach Art. 34 BGBB Bd. 97
S. 10
Verfügungsverbot. Beschwerde ans Bundesgericht Bd. 96
S. 116
Zulässigkeit Verfügungsverbot als vorläufige Eintragung Bd. 96
S. 119
Ausschluss des Ausscheidens für 30 Jahre Bd. 91
S. 363
Grundbuchberichtigungsklage auch für Vormerkungen. Bd. 89
S. 295
Konstitutive Vormerkungen mit oder ohne typische Wirkungen Bd. 94
S. 364
Löschung Miete und Pacht Die Vormerkung ist bereits vor Beginn der Miete bzw. Pacht zulässig. Im Vormerkungstext in der Beginn der Miete bzw. Pacht anzugeben Bd. 87
S. 264
Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum. Vereinbarung über die teilweise Aufhebung des Vorkaufsrechtes Bd. 95
S. 297
Nachvermächtnis. Lebzeitige Zuwendung mit der Pflicht zur Weitergabe auf die Nachkommen stellt kein Vermächtnis dar und daher ist der Anspruch nicht vormerkbar Bd. 95
S. 321
Numerus clausus der vormerkbaren Rechte Bd. 99
S. 274
Selbständige und dauernde Baurechte Form für die gültige Vereinbarung vertraglicher Bestimmungen zur Vormerkung Bd. 99
S. 279
Grosse Möglichkeiten zur Vormerkung vertraglicher Bestimmungen Bd. 99
S. 276
Heimfallsentschädigung Bd. 99
S. 276
Übertragungsbeschränkungen Bd. 99
S. 277
Weiterer Bestimmungen. Unzulässige Bestimmungen für die Vormerkung Bd. 99
S. 277
System und Wirkungen der Vormerkung persönlicher Rechte Bd. 94
S. 362
Typische und atypische Vormerkungen Bd. 94
S. 368
Unterhaltspflicht nach Art. 730 Abs. 2 ZGB ohne Vormerkung Bd. 94
S. 372
Unterscheidung in konstitutive und deklaratorische Vormerkungen Bd. 94
S. 362
Vormerkung von vertraglichen Vereinbarungen beim Baurecht Bd. 91
S. 365
Übertragungsbeschränkungen Bd. 91
S. 365
-
Grundbuchamt Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit den Registerbehörden. Bd. 89
S. 257
Elektronischer Geschäftsverkehr Bd. 93
S. 30
Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt. Bd. 89
S. 265
Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt Bd. 93
S. 30
-
Grundbuchamtskreis -
Grundbuchanmeldung Nathalie Ducrey, Die Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungs- und Grundbuchbeschwerdeverfahren Bd. 104
S. 325
Antragsprinzip Verhältnis zwischen mehreren simultanen Anmeldungen (Dienstbarkeitsrecht) Bd. 103
S. 364
Stellung des Grundbuchamtes im Beschwerdeverfahren Abänderbarkeit der angefochtenen Verfügung durch das Grundbuchamt Bd. 104
S. 342
Eintretensvoraussetzungen Bd. 104
S. 340
Folgen des Beschwerdeentscheids für das Grundbuchamt Bd. 104
S. 346
Bei Abweisung der Beschwerde Bd. 104
S. 347
Bei Gutheissung der Beschwerde Bd. 104
S. 346
Finanzielle Folgen Bd. 104
S. 348
Rechte und Pflichten des Grundbuchamtes nach Beschwerdeeinreichung Bd. 104
S. 341
Das Grundbuchamt hat im Beschwerdeverfahren keine Parteistellung Bd. 104
S. 341
Tätigwerden bei Beschwerde gegen Rechtsverzögerung oder -verweigerung? Bd. 104
S. 344
Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungsverfahren Behandlung der Anmeldung Bd. 104
S. 327
Die genaue Zeitangabe ist bedeutend für die Bestimmung des Ranges der Rechte bei der Eintragung in das Hauptbuch; das Tagebuch sichert daher den Rang der dinglichen Rechte Bd. 104
S. 327
Es besteht ein sog. "Buchungszwang" Bd. 104
S. 327
Entscheid des Grundbuchamtes Bd. 104
S. 335
Abweisen der Anmeldung Bd. 104
S. 335
Das Ansetzen einer „langen“ Frist zum Nachreichen von fehlenden Belegen wirkt sich auf die Rechtsgleichheit aus: jener, der eine Nachfrist eingeräumt bekommt, erlangt im Endeffekt einen Vorteil gegenüber demjenigen, der zu einem späteren Zeitpunkt anmeldet, aber sämtliche Belege vorzuweisen vermag Bd. 104
S. 339
Gutheissen der Anmeldung Bd. 104
S. 335
Nachreichen fehlender Belege statt Abweisen Bd. 104
S. 336
Vorläufige Eintragung statt Abweisung Bd. 104
S. 336
Gibt es zeitliche Vorgaben für das Grundbuchamt? Bd. 104
S. 330
Rechtsverweigerung des Grundbuchamtes Bd. 104
S. 334
Rechtsverzögerung des Grundbuchamtes Bd. 104
S. 330
Prüfung der Anmeldung Bd. 104
S. 328
Der Grundbuchverwalter prüft die Anmeldung in formeller und materieller Hinsicht Bd. 104
S. 328
Tätigwerden infolge Anmeldung Bd. 104
S. 326
Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription. Bd. 90
S. 91
Abweisung Abweisung ist vermögensrechtlicher Natur und eine Beschwerde an das Bundesgericht nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens Fr. 30‘000 beträgt Bd. 100
S. 286
Abweisung, wenn die angemeldete Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten nicht vollzogen werden kann Bd. 95
S. 36
Ansetzung kurze Frist zur Beibringung von fehlenden Belegen. Kann-Vorschrift Bd. 93
S. 374
Anzeige an den Anmeldenden Bd. 90
S. 98
Auswirkungen bei Abhängigkeit von Anmeldungen. Bd. 90
S. 99
Auswirkungen bei mehreren Anmeldungen. Bd. 90
S. 99
Beschränkte Prüfungspflicht Bd. 90
S. 96
Gesetzliche Erfordernisse sind nicht erfüllt. Verhältnis Art. 81 Abs. 2 BGBB und Art. 24a GBV (Aufschub) Bd. 93
S. 211
Grundlagen der Abweisung Bd. 90
S. 95
Inhalt der Abweisungsverfügung Bd. 90
S. 107
Korrektur einer mangelhaften Grundbuchanmeldung. Bd. 90
S. 100
Rechtsmittel gegen die Abweisungsverfügung. Bd. 90
S. 109
Rechtsmittelbelehrung Bd. 93
S. 375
Zurückhaltung bei der Fristansetzung für Bereinigung, da keine gesetzliche Grundlage besteht. Bd. 90
S. 94
Abweisungsgründe Fehlende Form des Rechtsgrundausweises. Bd. 90
S. 102
Fehlender Ausweis über das Verfügungsrecht. Bd. 90
S. 100
Anmeldungsbelege Kopie Pass oder Identitätskarte Bd. 93
S. 373
Verletzung, wenn nicht die beantragte Eintragung vollzogen wird Bd. 95
S. 9
Behandlung Aufschub der Behandlung und Ansetzung kurze Frist für Behebung von Mängeln Bd. 93
S. 29
Prüfungspflicht. Umfang Bd. 93
S. 28
Form Elektronische Form Bd. 87
S. 64
Inhalt Angaben zu Bewilligungen oder Zustimmungen Bd. 93
S. 25
Angaben zum Eigentumsverhältnis Bd. 93
S. 25
Bezeichnung der Personen Bd. 93
S. 24
Inhalt der Vormerkungen Bd. 93
S. 27
Vereinigung von Grundstücken. Einwilligung für die Nachführung von Dienstbarkeiten, wenn die Grundstücke dem gleichen Eigentümer gehören. Bd. 90
S. 52
Legitimation Änderung der Wertquoten und Sonderrechte beim Stockwerkeigentum. Bd. 88
S. 453
Anmerkung der Zuständigkeitsordnung beim Stockwerkeigentum. Bd. 88
S. 454
Behörden Anmerkung über die Konkurseröffnung oder die Bewilligung der Nachlassstundung durch den Richter. Mitteilung ist als Anmeldung zu behandeln. Bd. 86
S. 70
Bei der Anmerkung von Gerichtsentscheiden bei Miteigentum und Stockwerkeigentum Bd. 91
S. 387
Bei der Anmerkung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen Bd. 91
S. 382
Bei Feststellungsurteil Bd. 92
S. 292
Bei Gestaltungsurteil Bd. 92
S. 292
Bei Leistungsurteil Bd. 92
S. 293
Ehegatte oder eingetragener Partner Bd. 93
S. 366
Für die Anmerkung der Zugehörigkeit eines Grundstückes zum Trust. Bd. 90
S. 84
Für die Übertragung eines Grundstückes in das Eigentums eines Trustees. Bd. 90
S. 7
Vormerkung des Einspracherechtes beim Stockwerkeigentum. Bd. 88
S. 460
Vormerkung des Vorkaufsrechtes beim Stockwerkeigentum. Bd. 88
S. 458
Vorsorgebeauftragte Bd. 93
S. 366
Pflicht zum Vollzug Rückwirkung Tagebuch Vermutung der Kenntnis von Tagebucheintragungen. Bd. 92
S. 107
Wirkung der Einschreibung einer Eigentumsänderung. Gegen wen muss sich eine gerichtliche Anordnung richten. Bd. 88
S. 183
Wirkung der Einschreibung. Auswirkungen für Klageeinleitung Bd. 94
S. 422
Urteile Gerichtliche Anweisungen als Grundbuchanmeldung. Anweisung muss im Dispositiv enthalten sein. Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine Grundbuchanmeldung müssen erfüllt sein. Anweisung nur bei rechtskräftigem oder vollstreckbarem Urteil vollziehen. Bd. 92
S. 291
Voraussetzungen Die auf das Ableben einer Person obligatorisch vereinbarte Gültigkeit eines Wohnrechtes ist suspensiv bedingt. Die Grundbuchanmeldung ist damit nicht unbedingt und vorbehaltslos Bd. 100
S. 291
Unbedingt und vorbehaltslos. Gerichtliche Anweisung, Vollzug erst vorzunehmen, wenn Erfüllung einer Bedingung nachgewiesen ist, ist unzulässig. Zulässig jedoch: Anmeldung durch den Kläger mit dem Ausweis über die Erfüllung der Bedingung Bd. 96
S. 74
Vollmacht. Widerruf. Fehlende Voraussetzung für eine Fristansetzung zu Behebung des Mangels Bd. 96
S. 113
-
Grundbuchaufsicht Administrative Aufsicht und Rechtsmittelaufsicht im Grundbuchbereich Bd. 97
S. 55
-
Grundbuchausweis -
Grundbuchauszug Wirkung Öffentlicher Glaube Erstreckt sich nicht auf Grundbuchauszüge. Bd. 86
S. 42
-
Grundbuchbeamter -
Grundbuchbeleg -
Grundbuchbereinigung Öffentliches Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten, Vor- und Anmerkungen Bd. 91
S. 387
Öffentliches Bereinigungsverfahren von Grundbucheinträgen Bd. 93
S. 164
-
Grundbuchberichtigung Berichtigung von Amtes wegen Bei Widerruf einer erteilten Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes. Bd. 89
S. 193
Grundbuchberichtigung, Grundbuchberichtigungsklage Eintragung der bei der Parzellierung bei einem Grundstück nicht nachgetragenen Wegrechtsdienstbarkeit. Fehlen des guten Glaubens des Grundstückserwerbers. Bd. 89
S. 290
Grundbuchberichtigungsklage für Vormerkungen möglich. Bd. 89
S. 295
Ungerechtfertigte Eintragung einer Dienstbarkeit. Fehlende Urteilsfähigkeit des mit der Dienstbarkeit belasteten Grundeigentümers, der beim Dienstbarkeitsabschluss durch seine Eltern vertreten war. Gutgläubigkeit des berechtigten Grundeigentümers. Die Ersitzungsfrist wird während der Dauer, in welcher der Urteilsunfähige keinen gesetzlichen Vertreter hatte, nicht unterbrochen. Bd. 88
S. 474
Voraussetzung der Klage. Nur für Korrektur von Einträgen, die von Anfang an ungerechtfertigt gewesen sind. Dienstbarkeit und vereinbartes Vorkaufsrecht, die gemäss Vertrag bedingt vereinbart sind, sind keine ungerechtfertigten Einträge. Bd. 89
S. 297
Wiedereintragung der gelöschten Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes. Bd. 89
S. 295
Wiedereintragung einer ungerechtfertigt gelöschten Dienstbarkeit. Bei Zweifel an der Genauigkeit des Eintrages hat der gutgläubige Erwerber eine Erkundungspflicht. Bd. 88
S. 478
Grundbuchberichtigungsklage Anlage des EDV-Grundbuchs. Grundbuchberichtigungsklage gegen Versehen in der Übertragung der Einträge Bd. 100
S. 347
Eintragung des überlebenden Ehegatten als Alleineigentümer bei einer einfachen Gesellschaft aufgrund einer Ehegattengesellschaftsklausel. Ist der Grundbucheintrag bereits erfolgt, kann der Eintrag nur mit der Grundbuchberichtigungsklage angefochten werden Bd. 100
S. 339
Eintragung Eigentümer aufgrund einer falsch erstellten Erbenbescheinigung. Anhebung Erbschafts- und Grundbuchberichtigungsklage Bd. 93
S. 326
Ermächtigung zur Grundbuchberichtigungsklage. Auslegung Bd. 93
S. 322
Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt worden ist Bd. 93
S. 318
Parteien können über den Gegenstand der Grundbuchberichtigungsklage frei verfügen und sich in der für die Begründung des ursprünglichen Eintrages erforderlichen Form über die Berichtigung des Grundbuches einigen Bd. 96
S. 400
Zuständigkeit. Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Bd. 97
S. 140
Ungerechtfertigte Einträge Dienstbarkeit. Plan ist von den Parteien nicht unterzeichnet worden und entspricht nicht ihrem Willen. Bd. 92
S. 112
Dienstbarkeiten, die für das herrschende Grundstückjeglichen Nutzen verloren haben und die gänzliche oder teilweise Ablösung einer Dienstbarkeit, die nur noch einen beschränkten Nutzen behält. Korrekturmöglichkeit mit der Grundbuchberichtigungsklage. Bd. 89
S. 303
Löschung einer Dienstbarkeit durch die Meliorationsbehörde im Meliorations-verfahren. Überprüfung im Rahmen einer Grundbuchberichtigungsklage durch Zivilgerichte Bd. 96
S. 109
-
Grundbuchberichtigungsklage -
Grundbuchbeschwerde -
Grundbucheinführung -
Grundbucheintragung -
Grundbuchführung Grundbuchbehörden sind nicht befugt, im Rahmen der Grundbucheinführung strittige Rechte durch Verfügungen zu erledigen. Es handelt sich um materiell-rechtliche Streitigkeiten, über welche Zivilgerichte zu entscheiden haben Bd. 96
S. 105
-
Grundbuchgebühr -
Grundbuchkreis Reorganisation der Grundbuchführung im Kanton Aargau Bd. 97
S. 216
-
Grundbuchplan -
Grundbuchsperre Anordnung Strafbehörden Vorrang gegenüber dem Schuldbetreibungsrecht Bd. 87
S. 335
Beschlagnahmeverfügungen Bd. 93
S. 393
Grundbuchsperre aufgrund BewG zur Erhaltung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes Bd. 94
S. 255
Zugriffsentziehung Bd. 93
S. 368
Zweck Sicherungsumfang Sicherung von inhaltlich unbestimmten bzw. nicht bestimmbaren Verpflichtungen. Bd. 86
S. 24
-
Grundbuchvermessung -
Grundbuchverordnung -
Grundbuchverwalter -
Grundbuchwirkung -
Grunddienstbarkeit -
Grundeigentum Alexandra Jungo, Beweislastfragen im Sachenrecht Bd. 102
S. 69
Ausübungsinteresse am Untergrund für den Bau einer künftigen Erdwärmesondeanlage. Beweislast für das Ausübungsinteresse Bd. 104
S. 287
Das Eigentumsrecht (Art. 641 ZGB) reicht nur so weit, als ein schutzwürdiges Ausübungsinteresse besteht. Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht Bd. 104
S. 291
Dem Eigentümer steht namentlich ein dinglicher und unverjährbarer Anspruch auf Beseitigung des Störzustands zu, sofern unmittelbar (direkt) in die Substanz seines Grundstückes eingegriffen wird Bd. 104
S. 289
Eigentumsfreiheitsklage. Ausübungsinteresse am Untergrund, Beweislast. Passivlegitimation des Nachbarn, auch wenn er nicht Urheber der Störung ist, sondern diese durch Dritte duldet, begünstigt oder veranlasst. Erdnägel im Untergrund Bd. 104
S. 287
Zur Frage des Eigentumsausübungsinteresse Bd. 104
S. 296
Bürgi-Schneider Gudrun, Belastete Standorte und die Änderung des Umweltschutzgesetzes mit Einfügung des Art. 32b bis und der Revision der Art. 32c - 32e. Bd. 89
S. 129
Genna Gian Sandro, Der Untergang von Grundeigentum durch Naturereignisse. Bd. 89
S. 65
Guillaume Florence, Fragen rund um die Eintragung eines im Trustvermögen befindlichen Grundstücks ins Grundbuch. Bd. 90
S. 1
Hürlimann-Kaup Bettina, Die grundbuchliche Behandlung der nicht im Privateigentum stehenden und der dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke nach Art. 944 ZGB Bd. 97
S. 81
Huser Meinrad, Darstellung von Grenzen zur Sicherung dinglicher Rechte Bd. 94
S. 238
Huser Meinrad, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht Bd. 97
S. 221
Reimann Patrick, 3D-Objekte und 3D-Eigentumskataster – Eine neue Herausforderung für die amtliche Vermessung und für die Grundbuchführung Bd. 94
S. 1
Rusch Arnold, Sachenrechtliche Instrumente gegen Zweitwohnungen Bd. 93
S. 137
Wermelinger Amédéo, Vorgeschlagene Änderungen des Mit- und Stockwerkeigentums. Bd. 88
S. 321
Abgrenzung öffentliches und privates Grundeigentum Leitungen ausserhalb des Grundeigentums (Untergrund) Bd. 97
S. 233
Das Wesen des Rechtsverhältnisses von Eigentum und Dienstbarkeit Bd. 91
S. 344
Eigentumsfreiheitsklage. Beseitigungsanspruch für jede Art der Einwirkung. Geringfügigkeit ist nicht massgebend. Rechtsmissbrauch. Bösgläubigkeit Bd. 93
S. 213
Gesetzgebung Verantwortlichkeit des Grundeigentümers Bd. 88
S. 405
Herrenlose Sachen Restlicher Teil des Erdkörpers (Untergrund), untersteht als herrenlose und öffentliche Sachen der staatlichen Hoheit. Bd. 92
S. 333
Inhalt und Umfang Eisenbahntunnel. Privates Grundeigentum reicht nicht weiter in die Tiefe, als sich der Grundeigentümer über ein entsprechendes Interesse ausweisen kann. Zeitpunkt der Erstellung des Tunnels massgebend. Ausdehnung des Interesses. Bd. 92
S. 329
Schwimmbad aus vorgefertigten Teilen, welches auf einer Betonplatte und einem Betonsockel ruht im Boden auf ¾ seiner Höhe eingegraben ist, bildet einen Bestandteil des Grundstückes Bd. 99
S. 255
Natur der Klage nach Art. 679 ZGB Bd. 88
S. 21
Pfandhaftverteilung Bd. 93
S. 31
Pfandobjekt Teilung des Pfandobjektes Bd. 93
S. 31
Politische Entwicklungen Flughindernisse Bd. 94
S. 4
Oberfläche Bd. 94
S. 3
Solarkataster Bd. 94
S. 4
Untergrund Bd. 94
S. 3
Rechtssetzungsbefugnisse der Kantone Grundstücke als öffentliche Sachen. Duldung von Leitungsrechten Bd. 97
S. 234
Richterliche Massnahmen, Art. 666a ZGB Freihandverkauf ist mit grösster Zurückhaltung anzuordnen. Hinterlegung des Erlöses Bd. 95
S. 56
Unauffindbarer Grundeigentümer. Anwendung bei noch nicht ermittelten Erben einer Erbengemeinschaft bei landwirtschaftlichen Grundstücken von geringem Wert Bd. 95
S. 54
Rutschgebiete Abgrenzung eines Gebietes in eine Gefahrenzone und Bezeichnung als Rutschgebiet. Toleranzgrenzen und Rechtsgleichheit (GR). Bd. 89
S. 83
Schranken, Art. 641 Abs. 2 ZGB Abgrenzung Art. 641 Abs. 2 ZGB von Art. 684 Abs. 2 ZGB Bd. 96
S. 265
Teilzeit-Eigentum Bd. 91
S. 373
Umfang des Eigentums Beseitigung einer Eigentumsstörung (überragende unterirdische Betonhinterfüllung). Grundsätzlich kein Anspruch auf Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. Rechtsmissbrauch Bd. 94
S. 11
Dienstbarkeit mit klarem Inhalt verstösst nicht gegen die Eigentumsfreiheit Bd. 94
S. 197
Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Beweislast Bd. 89
S. 89
Untergang des Grundstückes Vernichtung der Substanz Bd. 89
S. 70
Wirtschaftlicher Untergang Bd. 89
S. 70
Grundbuchliche Behandlung Bd. 89
S. 81
Liegenschaften Bd. 89
S. 67
Selbständige Rechte oder Miteigentumsanteile Bd. 89
S. 68
Gemeingebrauch der Allgemeinheit Bd. 89
S. 77
Hoheit an den Liegenschaften, nicht Eigentum, beim Kanton. Bd. 89
S. 77
Kulturunfähige Liegenschaften im Privateigentum und kulturunfähige Liegenschaften im Staatseigentum. Sie sind öffentliche Sachen imGemeingebrauch. Bd. 89
S. 74
Rechtliche Behandlung Bd. 89
S. 72
Verantwortlichkeit des Grundeigentümers Pflanzen Verschmutzung einer Strassenparzelle durch Laubfall überragender Äste. Rechtsbehelfe zur Beseitigung der Störung sind das Kapprecht und die Eigentumsfreiheitsklage Bd. 87
S. 136
Schaden am Nachbargrundstück. Passivlegitimation des Bauberechtigten eines selbständigen und dauernden Baurechtes und des Grundeigentümers. Kriterien für die Haftung. Bd. 89
S. 88
Übermässige Immissionen aus dem Betrieb einer Heizung einer Zimmerei. Verhältnis zum öffentlichen Umweltschutzrecht Bd. 95
S. 309
Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Unter welchen Voraussetzungen ist das künftige Interesse zu berücksichtigen. Entschädigungsansprüche? Bd. 88
S. 208
Wiederherstellung einer vorübergehend beanspruchten Grundstücksfläche als Baustrasse. Vorrang der vertraglichen Vereinbarung mit dem Grundeigentümer gegenüber dem Willen eines Dienstbarkeitsberechtigten, die Baustrasse zu belassen Bd. 93
S. 37
-
Grundeigentum (Umfang) Leonie Dörig, Der Untergrund im Grundbuch: Dienstbarkeiten und Konzessionen für Infrastrukturen und private Nutzungen im Untergrund Bd. 101
S. 273
-
Grunderwerb durch Personen im Ausland -
Grundlagenirrtum -
Grundlast Ablösung Ablösungsbetrag Altrechtlichen unentgeltlichen Wasserlieferungspflicht. Kriterien für die Bemessung der Entschädigung und Berücksichtigung besonderer Verhältnisse Bd. 87
S. 326
Gegenstand Lieferung von Öl an Pfarrkirche zwecks Unterhalt des Ewigen Lichtes Bd. 96
S. 26
-
Grundpfandrecht Foëx Bénédict, L`inscription d`un „nominee“ comme titulaire de cédules hypothécaires de registre Bd. 97
S. 18
Schmid Jürg , Der papierlose Schuldbrief Bd. 87
S. 45
Schmid-Tschirren Christina, Elektronische öffentliche Beurkundung und Grundpfandrechte. Bd. 92
S. 1
Schmid-Tschirren Christina, Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitätsprinzips : insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten Bd. 97
S. 1
Drittpfand Papierschuldbrief. Rechtsöffnungstitel beim Schuldbrief im Drittpfandverhältnis Bd. 96
S. 273
Gesetzgebung Vorentwurf für die Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht Öffentliche Beurkundung für die Begründung von allen rechtsgeschäftlichen Pfandrechten Bd. 87
S. 4
Kreditvertrag Auslegung des Hypothekarkreditvertrages. Vorzeitige Rückzahlung. Konventionalstrafe Bd. 97
S. 128
Pfandvertrag Gläubiger Gläubigermitwirkung beim Grundpfandvertrag (Graubünden) Bd. 86
S. 273
Rangvorbehalt Konflikt zwischen Alterspriorität und Pfandstellensystem bei leerer Pfandstelle Bd. 91
S. 205
Spezialitätenprinzip Bestimmtheit der Forderung Bd. 97
S. 6
Bestimmtheit des Grundstückes Bd. 97
S. 4
Generalhypothek Bd. 97
S. 5
Umfang der Sicherung Zinsenpfandrecht, Art 818 ZGB Bei Schuldbriefen mit Sicherungsübereignung. Zinsen aus der Grundforderung oder Zinsen aus der Schuldbriefforderung? Bd. 100
S. 303
-
Grundpfandverschreibung Zur Behandlung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung im Zusammenhang mit der Kraftloserklärung Bd. 102
S. 106
Jaques Charles, La réutilisation des cédules hypothécaires et le remploi des hypothèques dans le cadre d`une exécution forcée. Bd. 86
S. 209
Akzessorietät des Pfandrechts/Forderung Pfandrechtserneuerung Wiederverwendung der Grundpfandverschreibung durch den Ersteigerer nach einem Zuschlag. Bd. 86
S. 225
Pfandvertrag Gläubiger Gläubigermitwirkung beim Grundpfandvertrag (Graubünden) Bd. 86
S. 273
-
Grundpfandverwertung -
Grundplan -
Grundprotokoll -
Grundsteuern -
Grundstück -
Grundstückgewinnsteuer -
Grundstückkauf Erfüllungsanspruch Das Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 ZGB) kann generell - in jedem Erfüllungsstadium - einen Erfüllungsanspruch verschaffen. Bd. 101
S. 229
Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes (Art. 26 Abs. 2 lit. a BewG), Rückerstattung und Verjährung der geleisteten Kaufpreiszahlung (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG); Rechtsmissbrauch Bd. 102
S. 41
Vorvertrag für Grundstückkauf, Umfang des Formzwangs, insb. auch für mit dem Vorvertrag verbundene Konventionalstrafen Bd. 102
S. 60
Es liegt keine Amtspflichtverletzung vor, wenn die Verwendung von Erwerbspreisen aus beurkundeten Verträgen für Steuerveranlagungen verwendet wird. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich erlaubte Handlung. Zudem besteht eine Informationspflicht bei Amtsnotariaten im Kanton St. Gallen, die zugleich das Grundbuch führen Bd. 103
S. 36
Gegenleistung Der Kaufpreis setzt sich unbestrittenermassen aus der Gesamtheit aller Geldleistungen zusammen, welche der Käufer an den Verkäufer als Entgelt für die Übertragung des Eigentums am Grundstück erbringen muss (Bern) Bd. 103
S. 25
Die Formvorschrift ist nicht erfüllt, wenn die geschuldete Vermittlungsprovision als weitere Gegenleistung nicht beim Kaufpreis, sondern unter den Schlussbestimmungen (weiteren Bestimmungen) aufgeführt ist (Bern) Bd. 103
S. 22
Teile des Kaufpreises in verschiedenen Ziffern/Rubriken des Kaufvertrages unterzubringen, ist verboten (Bern) Bd. 103
S. 26
Gegenstand Unterscheidung zwischen einem reinen Kaufvertrag (Grundstückkaufvertrag über eine künftige Sache) und einem gemischten Grundstückkauf-/Werkvertrag (Grundstückkauf mit Bauleistungspflicht). Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist die Herstellungspflicht. Bd. 101
S. 107
Hinterlegter Grundstückkaufpreis/Minderung Hinterlegter Grundstückkaufpreis auf dem Kundenkonto des Notars. Nachfolgende gerichtliche Anweisung als vorläufige Massnahme an den Notar zur Hinterlegung eines Teilbetrages davon zur Sicherung für mögliche Minderungsansprüche (Eindringen von Wasser ins erworbene Haus) auf einem Kundenkonto bis zum Vorliegen eines rechtkräftigen und vollstreckbaren Gerichtsentscheides. Ansprüche auf Geldforderungen müssen mit den Mitteln des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes geltend gemacht werden. (Fribourg) Bd. 101
S. 378
Vollzug Mit dem Vollzug des Rechtsgeschäftes ist nicht die Bezahlung des Kaufpreises, sondern die Grundbucheintragung gemeint Bd. 102
S. 41
Zusicherung Die öffentliche Urkunde, wenn als Vorvertrag über einen Grundstückkauf
ausgestaltet, muss das Kaufsobjekt genügend bezeichnen, damit seine Beschreibung keine neue Vereinbarung erfordert. Fehlt ein Plan, genügt die präzise Flächenbezeichnung nicht. Bd. 101
S. 29
Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute. Bd. 90
S. 197
Schafroth Gerhard, Mehrwertsteuer bei Geschäftsliegenschaften Bd. 93
S. 273
Stöckli Hubert und Aeschimann Lisa, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung - Überlegungen zur AGB-Kontrolle bei Grundstückkaufverträgen Bd. 95
S. 73
Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils Bd. 96
S. 217
Aufhebung Vertrag Die Vereinbarung über die Aufhebung eines Kaufvertrages ist ein Aufhebungsvertrag. Regelung der Rückabwicklung und des Schadenersatzes Bd. 87
S. 391
Aufhebungsvertrag Abgrenzung zwischen dem formfreien Aufhebungsvertrag und der formbedürftigen Vertragsänderung. Regelungen der Rückabwicklung. Bd. 89
S. 317
Bedingungen Kaufvertrag ist nichtig, wenn die Bedingung, unter welcher er abgeschlossen worden ist (Erhalt Baubewilligung) juristisch unmöglich ist Bd. 95
S. 394
Form / Nebenabreden Form Schenkung des in ein Darlehen umgewandelten Restkaufpreises. Bd. 88
S. 274
Objektiv und subjektiv wesentliche Vertragspunkte, die ihrer Natur nach unmittelbar den Inhalt des Grundstückkaufvertrages betreffen, fallen unter die Formvorschrift. Zusätzliche Gegenleistungen unter den weiteren Bestimmungen. Bd. 90
S. 209
Gegenleistung Nach der Nennung des Kaufpreises werden unter den weiteren Bestimmungen noch zusätzliche Gegenleistungen (Ablösung Grundpfandrecht) vereinbart. Bd. 90
S. 209
Schenkung des in ein Darlehen umgewandelten Restkaufpreises. Bd. 88
S. 274
Zahlungsmodalitäten (wie Verrechnung) sind keine wesentlichen Vertragspunkte, deren Nichterwähnung im Vertrag zur Ungültigkeit führt Bd. 95
S. 141
Gegenstand Kauf mit Werkvertrag Kauf von Grundstücken mit projektierter oder angefangener Baute. Echte und unechte Werkverträge. Vertragsgestaltung. Bd. 92
S. 69
Kauf von Stockwerkeigentum Ausübung der Mängelrechte der Wandelung, Minderung und/oder Schadenersatz sowie Nachbesserung Bd. 96
S. 227
Kauf über eine zukünftige Sache, Kauf- und separater Werkvertrag, gemischter Vertrag mit Kauf- und Werkvertragselementen (Grundstückkauf mit Bauleistungspflichten) Bd. 96
S. 217
Kaufsobjekt Erklärung des Käufers, wonach er das erworbene Grundstück, das im Gegensatz zum Vertrag mit einem Grundpfandrecht belastet ist so akzeptiert (Annahme der Sache mit einem Mangel), kann formlos abgegeben werden Bd. 95
S. 141
Kaufvertrag Inhalt Kostenübernahme von Altlastensanierungen. Auslegung Bd. 87
S. 423
Verpflichtung, die Behebung der gerügten Mängel zu organisieren, schliesst nicht die Verpflichtung ein, verjährungsunterbrechende Massnahmen zu ergreifen Bd. 87
S. 415
Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen nach dem Grundstückkauf. Wer die Kontrolle zu veranlassen hat ist nicht genügend bestimmt. Die Parteien können vereinbaren, wer die Kontrolle zu veranlassen und die Kosten zu tragen hat Bd. 97
S. 355
Merkblatt der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich über Richtlinien zum Grundstückverkauf. Bd. 90
S. 64
Reservationsvertrag Reservationsvereinbarung Mäklervertrag oder einfacher Auftrag? Bd. 86
S. 104
Vorvertrag. Form. Bd. 86
S. 109
Stockwerkeigentum Wenn die Aufteilungspläne Bestandteil des Kaufvertrages sind, gelten die in den Plänen enthaltenen Angaben über die Bruttogeschossfläche als vertraglich zugesichert. Bd. 90
S. 243
Verzug Verfalltag Wird im Kaufvertrag der Antritt und die Eintragung in das Grundbuch auf einen bestimmten Termin festgesetzt und wird auch eine nachträgliche Erfüllung vereinbart, hat der erste Erfüllungstermin nicht die Bedeutung eines Verfalltags Bd. 87
S. 400
Vorvertrag Abgrenzung Kauf- und Optionsvertrag Bd. 86
S. 24
Reservationsvertrag Bd. 86
S. 109
Feststellung Stellvertretung nimmt an der Beweiskraft von Art. 9 ZGB teil Bd. 96
S. 169
Nichtigkeit wegen Formmangels. Vereinbarung Konventionalstrafe in einfacher Schriftform gültig Bd. 96
S. 404
Suspensivbedingungen. Da in diesem Fall die Verpflichtung zu verkaufen und kaufenunwiderruflich ist, stellen die Bedingungen nur Nebenpunkte dar Bd. 91
S. 118
Vorvertrag mit dem Inhalt des Hauptvertrages. Steuerliche Auswirkungen Bd. 96
S. 169
Vorvertrag über Grundstück und Fahrnis. Globalpreisvereinbarung zulässig, wenn Fahrnisgegenstände in der öffentlichen Urkunde spezifiziert aufgeführt werden Bd. 91
S. 118
Vorvertragliche Haftung. Verletzung von Treu und Glauben, wenn die grundsätzliche Bereitschaft zum formellen Vertragsabschluss vorbehaltslos geäussert und ohne Grund im letzten Augenblick die Vertragsumsetzung verweigert wurde Bd. 93
S. 312
-
Gründung -
Grundwasser -
Grünzone -
Gült Gesetzgebung Vorentwurf für die Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts Lieferung von Öl an Pfarrkirche zwecks Unterhalt des Ewigen Lichtes ist nach altem glarnerischem Recht eine Gült Bd. 96
S. 30
-
Gute Sitten -
Guter Glaube -
Gütereinheit -
Gütergemeinschaft Roland Pfäffli und Julia Blattner, Gütergemeinschaft und Grundbuch Bd. 104
S. 3
Allgemein In Bezug auf das neue Erbrecht Bd. 104
S. 3
Gesamtgut Altrechtliche Gütergemeinschaft Bd. 104
S. 8
Tod eines Ehegatten ohne Gesamtgutszuweisung Bd. 104
S. 7
-
Güterkauf -
Güterrecht Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass Bd. 86
S. 1
Auskunftspflicht der Ehegatten Einkommens- und Vermögensverhältnisse Beim Güterstand der Gütertrennung Bd. 87
S. 205
Ausserordentliche Beiträge Angemessene Entschädigung für einen bedeutend grösseren Beitrag an den Unterhalt der Familie. Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern des anderen Ehegatten Bd. 93
S. 179
Behandlung von Grundstücken in der güterrechtlichen Auseinandersetzung Abgeltung Von güterrechtlichen Ansprüchen durch Übertragung einer Liegenschaft. Bd. 86
S. 17
Erbteilung Mitwirkung des Willensvollstreckers Bd. 86
S. 5
Familienwohnung Der durch die Bestimmung geschützte Ehegatten verlässt dieFamilienwohnung endgültig oder für eine unbestimmte Dauer von sich aus oder auf richterliche Anordnung Bd. 91
S. 392
Fehlende Zustimmung Die Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses des Ehepartners nach Art. 169 ZGB führt zur Nichtigkeit des fraglichen Rechtsgeschäftes und diese ist von Amtes wegen zu beachten Bd. 87
S. 169
Grundpfandrechte Zustimmung bei der Begründung von Grundpfandrechten. Höhe der Belastungsgrenze? Bd. 87
S. 173
Immobilien-Akiengesellschaft Nur ausnahmsweise und in Fällen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs kommt Art. 169 ZGB zur Anwendung, wenn eine vom Ehepartner beherrschte Aktiengesellschaft Inhaberin der Rechte an der Familienwohnung ist. Bd. 87
S. 166
Intertemporales Recht Art. 169 ZGB ist nicht anwendbar, soweit Belastungen durch die Errichtung von Schuldbriefen vor dem 1.1.1988 verursacht wurden Bd. 87
S. 174
-
Güterrechtliche Auseinandersetzung Die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der erbrechtlichen – zumindest rechnerisch – voraus, da erst nach ihrer Durchführung feststeht, woraus die Erbschaft des verstorbenen Ehegatten besteht Bd. 104
S. 266
Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück Bei Scheidung ist die Aufhebung des Miteigentums vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung durchzuführen. Aufhebung richtet sich nach Art. 205 Abs. 2 und 650 f. ZGB. Ergebnis muss die Zuordnung zu den verschiedenen Massen der Errungenschaftsbeteiliung sein Bd. 94
S. 399
Bei Tod eines Ehegatten hat die Aufhebung des Miteigentums vor der güterrecht lichen Auseinandersetzung zu erfolgen. Aufhebung richtet sich nach Art. 210, 251 und 650 f. ZGB. Zuweisungsanspruch des überlebenden Ehegatten am Miteigentums anteil der Familienwohnung trotz einer «kommerziellen Klausel» im französischen Ehevertrag Bd. 94
S. 389
Berufliche Vorsorge. Verweigerung der Teilung der Austrittsleistung Bd. 93
S. 179
Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Weinbaubetrieb) im Eigengut eines Ehegatten. Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag Bd. 94
S. 132
Bewertung und Methoden der Bewertung eines kaufmännischen Unternehmens. Berücksichtigung von Forderungen des zur Errungenschaft gehörenden Unternehmens gegen dessen Inhaber als Schulden der Errungenschaft Bd. 93
S. 179
Ersatzforderung Zwischen Errungenschaft und Eigengut Der beim Verkauf der Aktien einer Unternehmung, die zum grössten Teil Eigengut des Ehemannes war, realisierte Mehrwert führt nicht zu einer Ersatzforderung der Errungenschaft gegenüber dem Eigengut, wenn der Ehemann für den Arbeitseinsatz durch (seiner Er Bd. 87
S. 206
Gläubigerschutz Definition der zur güterrechtlichen Auseinandersetzung gehörenden Rechtsgeschäfte. Nicht dazu gehören Unterhaltsforderungen und die Rücknahme von Vermögenswerten Bd. 99
S. 18
Massgeblicher Zeitpunkt der Vermögensübertragung Bd. 99
S. 18
Individuell gebundene Vorsorge. Anwendbare Regeln, Bewertung und Ausführung Bd. 93
S. 332
Massgebender Zeitpunkt für den Bestand der Errungenschaft und deren Bewertung. Sonderfälle Bd. 93
S. 179
Treuhandvertrag zwischen Ehegatten. Auslegung. Wenn der Ehemann seiner Ehefrau Grundstücke zu Eigentum übertragen hat, die dann weiterverkauft werden, kommt der Erlös dem wirtschaftlich Berechtigten zu Bd. 93
S. 294
Verzicht auf güterrechtliche Ansprüche. Herabsetzung Bd. 99
S. 34
-
Güterrechtsregister -
Güterregulierung -
Gütertrennung Beweisfrage. Im Scheidungsverfahren gütergetrennter Parteien hat der Schuldner zu beweisen, dass die Forderung nicht/nicht mehr geschuldet ist. Bd. 101
S. 263
Ehevertrag Scheidungskonvention. Ehevertrag mit dem einzig der Güterstand der Gütertrennung gewählt wird und der keine Abmachungen über die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere auch keine Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung enthält, bedarf Bd. 87
S. 202
Verwaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den anderen. Verpflichtung des (gütergetrennten) Ehegatten zur Rechenschaftslegung Bd. 94
S. 384
Verzinslichkeit von Forderungen zwischen Ehegatten. Eintritt in eine Bürgschaftsforderung Bd. 97
S. 168
-
Güterverbindung -
Güterweg -
Güterzusammenlegung Eine nicht amtliche Vermessung, welche nach einer Güterzusammenlegung durchgeführt worden ist und zu einer Anmerkung des bestehenden Plans geführt hat, genügt nicht für die Anerkennung des letzteren als Grundbuchplan Bd. 102
S. 373
Dingliche Rechte usw. Löschung eines dinglichen Rechtes im Verfahren. Grundbuchberichtigungsklage. Zuständigkeit der Zivilgerichte Bd. 96
S. 109
-
Gutgläubigkeit Schmid Jürg, Gedanken zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs. Bd. 90
S. 111
Abgrenzung öffentlicher Glaube und guter Glaube. Bd. 90
S. 112
Anforderungen Verpfändung von Schuldbriefen Anforderungen an den guten Glauben des Pfandgläubigers. Grenzen der Eigentumsvermutung durch den Besitz. Definition und Beweis des guten Glaubens. Bd. 86
S. 244
Auslegung Gut- und Bösgläubigkeit Bd. 94
S. 15
Der gutgläubige Erwerber soll sich auf den Grundbucheintrag einer Dienstbarkeit verlassen dürfen, ohne prüfen zu müssen, ob er mit den Belegen und anderen Bestandteilen des Grundbuches übereinstimmt. Extensive Auslegung einer Dienstbarkeit nicht zulässig. Bd. 88
S. 91
Dienstbarkeit Auslegung Eintragung des Stichwortes «Fahrwegrecht» anstatt Notwegrecht im Hauptbuch. Guter Glaube auf die Richtigkeit des Grundbucheintrages. Beweislast für die Bösgläubigkeit. Bd. 92
S. 196
Ungerechtfertigter Dienstbarkeitseintrag. Keine Grundbuchberichtigung, wenn guter Glaube besteht. Information über Mangel führt zum Verlust des guten Glaubens. Bd. 92
S. 112
Eintragung der bei der Parzellierung bei einem Grundstück nicht nachgetragenen Wegrechtsdienstbarkeit. Nicht auf den guten Glauben berufen kann sich, wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen verlangt werden darf, nicht gutgläubig sein konnte. Bd. 89
S. 290
Erstellung einer Vorrichtung in Verletzung einer Dienstbarkeit. Voraussetzungen für die analoge Anwendung von Art. 674 Abs. 3 ZGB. Guter Glaube des Bauenden. Bd. 88
S. 134
Erwerb eines dinglichen Rechtes allgemein Ausnahmen Lastenverzeichnis in der Zwangsvollstreckung Bd. 90
S. 117
Leitungskataster Bd. 90
S. 118
Natürliche Publizität Bd. 90
S. 116
Guter Glaube des Erwerbers Bd. 90
S. 115
Grundbuch Grunddienstbarkeit Welche unter dem alten kantonalen Recht durch Ersitzung begründet wurde und nicht im Grundbuch eingetragen worden ist, kann dem gutgläubigen Erwerber nicht entgegengehalten werden Bd. 87
S. 140
Trust Anmerkung Trustverhältnis und gutgläubiger Erwerb. Bd. 92
S. 93
Ungerechtfertigte Eintragung einer Dienstbarkeit. Fehlende Urteilsfähigkeit des mit der Dienstbarkeit belasteten Grundeigentümers, der beim Dienstbarkeitsabschluss durch seine Eltern vertreten war. Gutgläubigkeit des berechtigten Grundeigentümers. Die Ersitzungsfrist wird während der Dauer, in welcher der Urteilsunfähige keinen gesetzlichen Vertreter hatte, nicht unterbrochen. Bd. 88
S. 474
Verdacht/Zweifel Erkundigungspflicht Anforderungen an die Aufmerksamkeit richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. Keine allgemeine Erkundigungspflicht. Bei begründetem Verdacht müssen Abklärungen getroffen werden Bd. 87
S. 425
Wiedereintragung einer ungerechtfertigt gelöschten Dienstbarkeit. Bei Zweifeln an der Genauigkeit des Grundbucheintrages muss ein gutgläubiger Erwerber Erkundigungen einziehen. Einwendungen gegen die Wiedereintragung wegen unzulässiger Zweckänderung und Mehrbelastung. Bd. 88
S. 478
Wird für die Ausübung einer Dienstbarkeit ein Werk erstellt (Beispiel: Weg für ein Fuss- und Fahrwegrecht), bestimmt der Umfang dieses Werkes den Inhalt der Dienstbarkeit und schränkt deren Umfang gegenüber einem Erwerber ein. Publizität der Einrichtung. Guter Glaube. Bd. 88
S. 464
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