Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Interessenkollision Keine Ermächtigung durch übergeordnetes Organ, wenn der sich in einem Interessen- konflikt befindende Vertreter der Gesellschaft zugleich Alleinaktionär ist Bd. 100
S. 100
Nahe persönliche Bindung zwischen dem Schenker und dem gesetzlichen Vertreter des Beschenkten. Belastung des Kindsvermögens (wie Beitragspflicht bei Stockwerkeigentum, Interessenlage bei lebenslangen Nutzniessungen) muss anhand aller Umstände geprüft werden. In Zweifelsfällen Beistandschaft anordnen. Bd. 92
S. 323
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Intérêt -
Intérêt maximum -
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Internationales Privatrecht Burcuoglu Halûk, Les nouvelles annotations, apportées par le nouveau Code Civil Turc entré en vigueur le 1er janvier 2002. Bd. 90
S. 137
Devisme Marjorie, Présentation synthétique de la réforme du droit des Successions. Bd. 88
S. 253
Foëx Bénédict, La mention du trust au registre foncier. Bd. 90
S. 81
Grun Meyer Catherine und Sprecher Thomas, Aspekte der neuen EU-Erbrechtsverordnung und ihres Bezugs zur Schweiz Bd. 96
S. 145
Guillaume Florence, Fragen rund um die Eintragung eines im Trustvermögen befindlichen Grundstücks ins Grundbuch. Bd. 90
S. 1
Hammermann Bernd, Liechtensteinische Besonderheiten im Sachen- und Gesellschaftsrecht und der Umgang damit durch den schweizerischen Grundbuchverwalter. Bd. 90
S. 325
Eingetragene Partnerschaft / Partenariat enregistré Eingetragene Partnerschaft im internationalen Verhältnis. Bd. 88
S. 172
Gerichtliche Auflösung der Partnerschaft. Bd. 88
S. 177
Erbrecht / Droit des successions Das anwendbare Recht wird durch das internationale Privatrecht des Staates bestimmt, in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Bd. 88
S. 102
Der schweizerische Richter hat nicht zu prüfen, ob die Behörde, welche die Erbbescheinigung ausstellte, das ausländische Recht richtig angewendet hat. Bd. 88
S. 102
Erbbescheinigung Anerkennung in der Schweiz Bd. 96
S. 155
Ausstellung und Inhalt Bd. 96
S. 154
Ausweis für Grundbucheintragungen in der Schweiz Bd. 96
S. 156
Das Europäische Nachlasszeugnis und seine Anerkennung in der Schweiz Bd. 96
S. 153
Ungültigkeit einer Erbbescheinigung bevor die Gültigkeit eines Testamentes festgestellt wurde Bd. 94
S. 335
Untätigkeit der ausländischen Behörden? Bd. 94
S. 335
Erbschaftsverwaltung Zuständigkeit für die Anordnung der Erbschaftsverwaltung Bd. 94
S. 60
Erbvertrag Brasilianisches Erbvertragsverbot. Massgebend ist das Recht am Wohnsitz des Erblassers Bd. 94
S. 330
Europäische Erbrechtsverordnung Anwendbares Recht Kollisionsnormen Bd. 96
S. 152
Konflikte mit den Schweizer Kollisionsnormen Bd. 96
S. 152
Konflikte mit der Schweizer Zuständigkeit. Ausgewählte Sachverhalte Bd. 96
S. 149
Lösungsansätze bei Kompetenzkonflikten Bd. 96
S. 150
Zuständigkeitsordnung Bd. 96
S. 148
Frage des letzten Wohnsitzes richtet sich nach dem Schweizer Recht. Bd. 88
S. 102
Gerichtsstand Feststellungklage. Qualifizierung des Gerichtsstandes und des anzuwendenden Rechtes Bd. 95
S. 328
Massgebendes Recht Italienischer Staatsangehöriger in der Schweiz verstorben Bd. 93
S. 111
Schweizer mit letztem Wohnsitz in Marokko. Zuständigkeit der Gerichte am Heimatort, wenn am letzten Wohnort keine Erbschaft eröffnet worden ist. Bd. 92
S. 58
Schweizer Recht gilt für Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz, der sich dem Schweizer Recht unterstellt Bd. 95
S. 174
Rechtswahl / Unterstellung Rechtswahl eines italienischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz zugunsten des Schweizer Rechts Bd. 93
S. 111
Reform des französischen Erbrechtes Bd. 88
S. 253
Erweiterte Befugnisse des Willensvollstreckers. Bd. 88
S. 257
Regelung des Pflichtteils und der Erbteilung Bd. 88
S. 255
Regelungen bei Partnerschaften Bd. 88
S. 261
Vereinfachung der Verwaltung der Erbschaftsaktiven. Bd. 88
S. 255
Verfügungsfreiheit. Erweiterung der disponiblen Quote. Bd. 88
S. 256
Wahlmöglichkeiten Bd. 88
S. 254
Sicherungsinventar Unterstellung unter das schweizerische Recht Bd. 96
S. 189
Zuständigkeit und anwendbares Recht Am Ort der gelegenen Sache. Vorhandensein der Vermögenswerte im Zeitpunkt der Anhängigmachung der Klage. Bei Forderungsrechten, die nicht im einem Wertpapier verkörpert sind Bd. 96
S. 205
Verstorbener mit letztem Wohnsitz in Monaco. Gesuch um Widerruf Testamentsvollstrecker. Gerichtsstand. Einlassung durch den vereinbarten Richter Bd. 97
S. 143
Gesellschaftsrecht Anerkennung der liechtensteinischen Gesellschaften in der Schweiz. Bd. 90
S. 333
Die Gesellschaften liechtensteinischen Rechts Treuhänderschaft (Trust) Bd. 90
S. 332
Treuunternehmen (Trust reg.) Bd. 90
S. 333
Trust Auswirkungen des Haager Trust-Übereinkommens auf die schweizerische Rechtsordnung. Bd. 90
S. 1
Grundbuch Die neuen Vormerkungen im türkischen Recht. Bd. 90
S. 137
Änderung der gesetzlichen Bestimmungen der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümer. Bd. 90
S. 142
Aufhebung und Änderung von gesetzlichen Eigentumsbeschränkungen. Bd. 90
S. 139
Aufhebung und Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht für einen oder mehrere Vorkaufsfälle. Bd. 90
S. 141
Aufhebungsverbot des Miteigentums Bd. 90
S. 143
Eheliche Wohnung Bd. 90
S. 147
Heimfallsbestimmungen beim Baurecht. Bd. 90
S. 144
Veräusserungsbeschränkung zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Bd. 90
S. 146
Wohnen in der Familienwohnung, Gebrauch der Sachen, die sich in ihr befinden und Realteilung des Miteigentums. Bd. 90
S. 145
Güterrecht / Droit des régimes matrimoniaux Güterrechtliche Auseinandersetzung. Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück in der Schweiz. Anwendung des schweizerischen Rechts. Wirkung der «kommerziellen Klausel» im französischen Ehevertrag Bd. 94
S. 389
Konkursrecht / Droit des faillites Internationales Konkursrecht. Anfechtungsansprüche. Prozessführungsbefugnisse einer ausländischen Konkursverwaltung Bd. 93
S. 411
Obligationenrecht / Droit des obligations Gesellschaftsrecht Vermögensübertragung ins Ausland (von der Schweiz nach Belgien). Anwendbares Recht und Unterlagen. Bd. 89
S. 60
Personenrecht / Droit des personnes Wohnsitz Wohnsitzbegriff. Der Mittelpunkt der «wirtschaftlichen Interessen» ist nicht massgebend. Art. 24 Abs. 1 ZGB ist auf internationale Beziehungen nicht anwendbar Bd. 94
S. 60
Scheidungsrecht / Droit du divorce Ordre public nicht verletzt, wenn ausländisches Scheidungsurteil die Weiterführung des Gesamteigentums an der ehemaligen ehelichen Wohnung über die Scheidung hinaus anordnet. Bd. 92
S. 318
Staatsvertrag Haager Trustübereinkommen Bd. 90
S. 336
Vaduzer Konvention Bd. 90
S. 334
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Interprétation -
Intertemporales Recht -
Interzession -
Introduction du registre foncier -
Inventaire conservatoire -
Inventaire de la succession -
Inventaire officiel -
Inventar -
Iran -
Irrtum Grundlagenirrtum Irrtum auf künftige Tatsache (in casu Umnutzung in der Landwirtschaftszone: Umbau Scheune und Einbau Lift wegen körperlicher Behinderung. Verletzung von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr durch die Käuferin. Ortskenntnisse und dreijähriges Zuwarten seit der letzten Abklärung der Umnutzungsmöglichkeiten Bd. 104
S. 308
Anfechtung Grundstückkauf wegen ungenügender Wasserversorgung. Verhältnis zur Wegbedingung der Gewährleistung Bd. 95
S. 62
Grundlagenirrtum Zwangsversteigerung Irrtum in Bezug auf die überbaubare Fläche eines durch Steigerung erworbenen Grundstückes. Überbaubare Fläche ist durch Bauverbotsdienstbarkeit, die im Lastenverzeichnis aufgenommen ist, belastet. Bd. 86
S. 363
Pachtvertrag Verlängerung Neuer befristeter Pachtvertrag anstelle einer stillschweigenden Fortsetzung des Pachtvertrages. Der Pächter kann sich nicht auf Irrtum beim Abschluss des neuen Pachtvertrages berufen Bd. 87
S. 295
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Irrtümlicher Grundbucheintrag -
Israel -
Italie -
Italien Erbrecht Für die Herabsetzungsklage und das erbrechtliche Auskunftsrecht gelten die Fristen des schweizerischen Rechtes Bd. 95
S. 174
Schweizer Recht gilt für Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz, der sich dem Schweizer Recht unterstellt Bd. 95
S. 174
Massgebendes Recht. Italienischer Staatsangehöriger in der Schweiz verstorben Bd. 93
S. 111
Testament. Rechtswahl eines italienischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz zugunsten des Schweizer Rechts Bd. 93
S. 111
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