Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Nachbarrecht Durchleitung, Art. 691 ZGB Ausserbuchliche Entstehung durch vertragliche Anerkennung Bd. 93
S. 159
Eintragung als Dienstbarkeit im Grundbuch. Wirkungen des Fehlens eines Eintrages Bd. 91
S. 366
Legaldienstbarkeit Bd. 93
S. 159
Legitimation zur Eintragung als Dienstbarkeit Bd. 93
S. 159
Verlegung der Leitung und Tragung der Kosten. Bd. 90
S. 206
Voraussetzungen für ein Notleitungsrecht. Abwägung der Ineteressen. Bd. 92
S. 201
Gesetzgebung Verantwortlichkeit des Grundeigentümers Bd. 88
S. 405
Immissionen, Art. 684 ZGB Abgrenzung Art. 641 Abs. 2 ZGB von Art. 684 Abs. 2 ZGB 265 Bd. 96
S. 265
Aussicht / Entzug Sonnenschein Beeinträchtigung der Aussicht oder der Entzug von Sonnenschein durch Aufschüttungen und das Pflanzen von Bäumen an der Grenze. Massgebend ist die Intensität der Einwirkung. Bd. 86
S. 302
Bauarbeiten Zerstörung und Wiederaufbau eines Gebäudes im Stadtzentrum. Unvermeidliche übermässige Immissionen müssen geduldet werden. Angemessene Entschädigung. Berücksichtigung der gewährten Mietzinsreduktionen. Bd. 88
S. 203
Bäume Entzug von Licht und Besonnung sowie künstliche Aufrechterhaltung einer übermassigen Feuchtigkeit. Verhältnis zwischen dem Schutz vor negativen Immissionen gemäss Bundesprivatrecht und dem kantonalen öffentlichen Recht über Anpflanzungen. Bundesrechtlicher Minimalschutz kommt nicht zur Anwendung. Bd. 88
S. 212
Schattenwurf. Entzug von Sonnenschein, Licht und Aussicht Bd. 88
S. 21
Fussbälle aus dem Rasenfeld der angrenzenden Schule Bd. 96
S. 265
Gartenhaus Negative Immissionen. Voraussetzungen für Verbot einer Baute. Bd. 88
S. 194
Grobe Vernachlässigung des Unterhaltes bei Stockwerkeigentum Bd. 97
S. 306
Lärm aus dem Flughafenbetrieb. Nach Erteilung der Betriebskonzession tritt anstelle der nachbarrechtlichen Abwehransprüche ein Anspruch auf Enteignungsentschädigung. Bd. 90
S. 60
Übermässige Einwirkungen Können nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Immissionen bilden. Bd. 86
S. 302
Unterlassungsklage Ist unverjährbar Bd. 86
S. 302
Verschmutzung einer Strassenparzelle Laubfall überragender Äste, der sich auf der Nachbarparzelle befindenden Bäume, stellt grundsätzlich keine übermässige Immission dar. Bd. 87
S. 136
Kapprecht Erhebliche Schädigung als Voraussetzung für das Kapprecht. Nutzung wird verhindert oder geschmälert Bd. 91
S. 155
Überragende Äste Verschmutzung einer Strassenparzelle durch Laubfall überragender Äste. Zur Beseitigung der Störung stehen dem Eigentümer das Kapprecht sowie die Eigentumsfreiheitsklage als Rechtsbehelfe zu. Die beim Kapprecht vorausgesetzte erhebliche Schädigung ist auch Bd. 87
S. 136
Pflanzen, Art. 688 ZGB Verhältnis zwischen dem Schutz vor negativen Immissionen gemäss Bundesprivatrecht und dem kantonalen öffentlichen Recht über Anpflanzungen. Bd. 88
S. 212
Pflanzung Beeinträchtigung der Aussicht Bd. 91
S. 156
Privatrechtliche Möglichkeiten von Gemeinden zur Sanierung von verwahrlosten Bauten bei Stockwerkeigentum Bd. 97
S. 311
Vertraglicher Ansatz Bd. 97
S. 318
Übermässige Immissionen aus dem Betrieb einer Heizung einer Zimmerei. Verhältnis zum öffentlichen Umweltschutzrecht Bd. 95
S. 309
Verhältnis zwischen kantonalem Pflanzrecht und bundesrechtlichem Immissionsschutz Bundesrechtlicher Immissionsschutz kommt auch zur Anwendung, wenn der Kanton von seiner Regelungskompetenz Gebrauch gemacht hat Bd. 91
S. 156
Verhältnis zwischen kantonalen öffentlichem Recht und privatem Nachbarrecht Eine durch rechtskräftigen Entscheid einer Verwaltungsbehörde bewilligte Baute mit angebrachten Fensteröffnungen an der Grundstücksgrenze verursacht in der Regel keine übermässigen Immissionen. Ausnahmen Bd. 94
S. 351
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Nacherbeneinsetzung Anordnung Auslegung Testament Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin ihren zum Universalerben eingesetzten Ehemann als Vorerben bezeichnet hat, eine Bestimmung über Nacherben jedoch fehlt. Bd. 87
S. 98
Auslieferung an den Nacherben Übernimmt der Vorerbe in der Erbteilung eine Liegenschaft mit Ausgleichszahlungen, untersteht der Sachwert nicht der Auslieferungspflicht an den Nacherben. Wertersatz Bd. 99
S. 44
Nacherbeneinsetzung Nacherbe auf den Überrest ist gegen den Willensvollstrecker nicht beschwerdelegitimiert Bd. 94
S. 324
Nacherbeneinsetzung auf den Überrest zulasten urteilsunfähiger Nachkommen Bd. 91
S. 104
Dauernde Urteilsunfähigkeit des Vorerben Bd. 91
S. 106
Kein Vorliegen einer vor Eintritt der Verfügungsunfähigkeit vom Vorerben errichteten Verfügung von Todes wegen Bd. 91
S. 108
Vorerbe ohne Nachkommen, Ehegatten oder eingetragenen Partner Bd. 91
S. 107
Vorerben können nur Nachkommen sein Bd. 91
S. 106
Nacherbeneinsetzung auf den Überrest Pflichtteilsverletzung durch Nacherbeneinsetzung. Unterlassung der Herabsetzungsklage. Verteilung an die Nacherben. Bd. 89
S. 346
Nacherbeneinsetzung oder Ersatzerbeneinsetzung Bd. 96
S. 246
Nachvermächtnis Lebzeitige Übertragung eines Grundstückes auf die Nachkommen ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden und stellt kein (Vor-)Vermächtnis dar. Die dem Erwerber auferlegte Pflicht, das Grundstück den eigenen Nachkommen zu übertragen, ist nicht als Nachvermächtnis zu qualifizieren Bd. 95
S. 321
Rechtsstellung des Vor- un Nacherben Nacherbe ist nicht Erbe des Vorerben. Nacherbe erhält vom Vorerben im Grundsatz was der Vorerbe geerbt hat Bd. 99
S. 44
Sicherstellung der Nacherbschaft Vormerkung Vormerkung Auslieferungspflicht untersteht dem Doppelaufruf. Bd. 87
S. 343
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Nachfrist -
Nachlassplanung Horat Felix, Grundstückschenkungen mit Nutzniessungsvorbehalt – Rechtsnatur und Hinweise zur Nachlassplanung Bd. 100
S. 181
Rubido José-Miguel, La planification successorale en droit foncier rural Bd. 95
S. 217
Vertragsgestaltung aufgrund der Unsicherheit zur Rechtsnatur der Grundstückschenkung mit Nutzniessungsvorbehalt Bd. 100
S. 194
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Nachlassstundung Sicherung Grundstücke Anmerkung der Nachlassstundung innert zwei Tagen. Vorgehen. Bd. 86
S. 69
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Nachlassvertrag Vermögensabtretung Wirkung auf Bürgschaften Kein Erlöschen der Solidarbürgschaft bei einem genehmigten Nachlassvertrag. Rückgriff des zahlenden Gläubigers auf die Mitbürgen, ohne die vorgängig durch Subrogation auf ihn übergegangenen Grundpfänder zu verwerten. Bd. 86
S. 19
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Nachrückungsrecht -
Nachvermächtnis -
Näherbaurecht -
Namenschuldbrief -
Natur- und Heimatschutz -
Nebenabreden -
Nebenbetriebe -
Neuerung -
Nichterfüllung -
Nichtigkeit Abtretung von Anteilen an einer GmbH Form des Vertrages Rechtsmissbrauch. Teilnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrages. Bd. 86
S. 129
Begriff Im Grundbuchrecht Bd. 95
S. 22
Im Zivilprozessrecht Bd. 95
S. 19
In der schweizerischen Rechtsordnung Bd. 95
S. 17
Mehrdeutigkeit Bd. 95
S. 17
Fälle Falsche Orts- und Datumsangabe in der öffentlichen Urkunde Bd. 88
S. 354
Gerichtliche Anordnungen bei Bauhandwerkerpfandrechten Bd. 95
S. 1
Grundbucheintrag ohne Rechtsgrund Bd. 95
S. 23
Gründung einer Aktiengesellschaft. Vereinbarung von Gründervorteilen. Statutenzwang für die Gründervorteile. Teilnichtigkeit mit Bezug auf nicht in die Statuten aufgenommenen Gründervorteile. Bd. 88
S. 232
Maschinengeschriebenes Testament? Bd. 99
S. 39
Nicht einstimmig gefasster Beschluss einer Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Änderung des Reglements. Geltendmachung der Nichtigkeit. Heilung des Mangels durch Zeitablauf. Bd. 88
S. 367
Nicht jede Zuwendung an eine Person, die durch ihre berufliche Tätigkeit im Um feld der verfügenden Person deren Vertrauen gewonnen hat, verstösst gegen die guten Sitten. Bd. 88
S. 274
Prüfung örtliche und sachliche Zuständigkeit durch Gericht Bd. 95
S. 20
Verletzung der Beurkundungsvorschriften (Waadt). Bd. 88
S. 335
Gegenstand Zustimmung Familienwohnung Die Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses des Ehepartners nach Art. 169 ZGB führt zur Nichtigkeit des fraglichen Rechtsgeschäftes und diese ist von Amtes wegen zu beachten. Bd. 87
S. 169
Schuldbetreibung Pfändung Gestützt auf ein zu früh eingegangenes Fortsetzungsbegehren. Bd. 86
S. 369
Voraussetzungen Wirkung Rechtsfolgen Bd. 95
S. 18
Zwangsvollstreckung Nichtigkeit eines Zuschlages. Ausschluss der Jahresgrenze. Bd. 87
S. 343
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Nichtstreitige Gerichtsbarkeit Anordnung der Erbschaftsverwaltung. Parteientschädigung Bd. 96
S. 182
Wiedereintragung einer gelöschten Firma im Handelsregister. Zuständigkeit Bd. 97
S. 148
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Niederlande -
Niveaulinien -
Notaire -
Notar -
Notariat François Bohnet, Marie-Laure Percassi, La responsabilité civile du notaire indépendant Bd. 104
S. 129
Melda Semi, Lukas Müller, Das neue Aktienrecht vom 19. Juni 2020 aus Sicht des Beurkundungsrechts Bd. 103
S. 329
Amtsgeheimnis Für die Beurteilung eines an ein Notariat gerichtetes Akteneinsichtsgesuchs ist keine Entbindung vom Amtsgeheimnis durch die Aufsichtsbehörde nötig (Zürich) Bd. 103
S. 208
Typischer Fall einer Entbindung vom Amtsgehemins besteht darin, einen Angestellten des Kantons Zürich zu ermächtigen, sich als Partei, Zeuge oder gerichtlichen Sachverständigen - somit in staatlichen Drittverfahren - über Wahrnehmungen zu äussern, die er in Ausübung seine Obliegenheiten, d.h. im Rahmen seiner täglichen Arbeit, gemacht hat (Zürich) Bd. 103
S. 212
Niederlassungsfreiheit für Notare. Abwägung privater Interessen an der freien Wohnsitzwahl und dem öffentlichen Interesse an der Wohnsitzpflicht. Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. Niederlassungsfreiheit. (Obwalden) Bd. 104
S. 145
Notariatsprüfung Anforderung an die Begründung der Bewertung einer Prüfung (Wallis) Bd. 102
S. 201
Es verletzt weder das Gleichbehandlungsgebot noch das Diskriminierungsverbot, wenn dem Beschwerdeführer aufgrund seines Alters keine Prüfungserleichterungen gewährt worden sind Bd. 103
S. 246
Zum Thema der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bzw. des Diskriminierungsverbotes, wenn einem älteren Prüfling keine Prüfungserleichterungen gewährt werden Bd. 103
S. 238
Mooser Michel, L`impact de la nouvelle ORF et de l`OAAE sur l`activité notariale Bd. 93
S. 18
Mooser Michel, Le statut du notaire et de son étude Bd. 100
S. 157
Piotet Denis, L`incroyable course d`obstacles de la Recommandation 614-0002 de la Commission fédérale de la Concurrence en matière de circulation des notaires et actes authentiques Bd. 95
S. 156
Wolf Stephan, Erwachsenenschutz und Notariat Bd. 91
S. 73
Wolf Stephan, und Genna, Gian Sandro, Die Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft auf Notariat und Grundbuchführung. Bd. 88
S. 157
Alterslimite Bis zum Höchstalter von 75 Jahren wird die Beurkundungsbefugnis erteilt (BS). Bd. 89
S. 373
Ausbildung Obligatorische Weiterbildung Bd. 100
S. 164
Bericht über die Aktivitäten 2008 der Stiftung Notariat Schweiz. Bd. 90
S. 369
Berufsgeheimnis Des Notars ist im Rahmen des Verwaltungsstrafrechtes geschützt, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist. Umfang des Berufsgeheimnisses. Die Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen gehört zum Berufsgeheimnis Bd. 99
S. 56
Berufspflichten Aufklärungspflicht des Notars über die Möglichkeit der Eintragung eines Grundpfandrechtes für den Kaufpreis bei einem zahlungsunfähigen Käufer Bd. 91
S. 58
Liegenschaftenvermittlungstätigkeit mit einem erfolgsabhängigen Honorar gilt als Verletzung der Berufspflichten, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Mögliche Interessenkonflikte und objektiver Anschein von Befangenheit. Hohe Disziplinarstrafe (BE) Bd. 100
S. 243
Missachtung der Ausstandspflichten wegen Selbstbeteiligung und Beteiligung von Angehörigen Bd. 91
S. 48
Erteilung der Befugnisse zur öffentlichen Beurkundung nur an Rechtsanwälte mit Eintragung im betreffenden kantonalen Anwaltsregister (ZG). Bd. 89
S. 247
Hoheitliche Aufgaben Handels- und Gewerbefreiheit Die Befugnis zur Vornahme öffentlicher Beurkundungen hat den Charakter von hoheitlichen Funktionen und untersteht nicht dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Für die Erteilung dieser Befugnis darf der Nachweis des Wohnsitzes und des Lebensmittelpunktes im Kanton verlangt werden. (Zug) Bd. 86
S. 92
Mit der Ausübung des Notarenberufes unvereinbare Tätigkeiten Direkte Teilnahme als Organ (nicht als Berater) an Gesellschaften, welche kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeiten verfolgen (NE). Bd. 89
S. 364
Organstellung bei einer Immobiliengesellschaft (BS). Bd. 89
S. 371
Niederlassungsfreiheit des Notars. Erteilung Notarpatent kann nicht mit der Begründung eines ausserkantonalen Wohnsitzes abgewiesen werden (Graubünden) Bd. 97
S. 281
Rechtliche Natur Der Notar und die Grundfreiheiten, insbesondere die Wirtschaftsfreiheit und der freie Personenverkehr Bd. 100
S. 165
Der Status des Notariatsbüros. Führung durch eine Handelsgesellschaft? Bd. 100
S. 169
Interkantonale Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde Bd. 100
S. 168
Modernisierung der Tätigkeit Bd. 100
S. 162
Moralität und Integrität Bd. 100
S. 165
Reglementierter Beruf Bd. 100
S. 161
Zivilcourage und psychologisches Geschick Bd. 100
S. 165
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene Bd. 100
S. 162
Regelung des Notariats liegt in der Kompetenz der Kantone. Beschränkung der Normierungsfreiheit. Bd. 89
S. 370
Staatshaftung aus mangelhafter Revision eines Notars (Bern). Bd. 88
S. 341
Tätigkeiten Titelführung Zulässigkeit der Verwendung «Rechtsanwälte und Notare» Bd. 91
S. 46
Titelführung als Notar. Gewählte und freiberuflich tätige Urkundspersonen (SZ). Bd. 89
S. 328
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Notarielle Urkunde -
Notbrunnenrecht, Art. 710 ZGB Auch für die Bedürfnisse eines Ferienhauses Bd. 88
S. 426
Voraussetzungen Hausgrundstück Das Notbrunnenrecht ist nicht auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beschränkt. Es kann auch für ein Grundstück beansprucht werden, auf dem ein Ferienhaus steht. Bd. 87
S. 159
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Notweg, Art. 694 ZGB Pradervand-Kernen Maryse, Obtention d`un accès suffisant en vue de la construction d`un immeuble: moyens de droit public et de droit privé, en particulier la constitution d`une servitude de passage nécessaire Bd. 97
S. 377
Abgrenzung Andere Wegrechte Wegrechte, die weder zeitlich noch funktionell begrenzt oder lagemässig genau lokalisiert sind, fallen nicht unter Art. 695 ZGB. Bd. 86
S. 351
Eigentumsbeschränkungen Landwirtschaftliche Wegrechte (Notrechte), die sich aus den nachbarlichen Beziehungen ergeben, sind Eigentumsbeschränkungen, die nicht im Grundbuch eingetragen werden. Bd. 86
S. 351
Anspruch Besteht auch für Ferien- und Wochenendhäuser in der Landwirtschaftszone. Bei Ferien- und Wochenendhäusern besteht kein Anspruch auf ein unbeschränktes Notfahrwegrecht Bd. 100
S. 274
Gewährung muss von strengen Voraussetzungen abhängig gemacht werden Bd. 94
S. 17
Eintragung im Grundbuch Folgen der Eintragung einer Dienstbarkeit mit dem Stichwort «Fahrwegrecht» anstatt Notwegrecht. Bd. 92
S. 196
Qualifikation als Notwegrecht muss sich aus dem Hauptbuch ergeben Bd. 99
S. 124
Inhalt Fussweg Ausserhalb einer Ortschaft kann ein Fussweg als Notweg genügen. Bd. 86
S. 351
Gewichtung der Interessen Bd. 97
S. 396
Vom belasteten Eigentümer zu tragenden Belastungen Bd. 97
S. 395
Zu beanspruchende Notwegfläche Bd. 97
S. 395
Klage auf Einräumung Beweislast der Wegenot Bd. 92
S. 168
Richtet sich gegen denjenigen Nachbarn, dem die Gewährung aufgrund von früheren Eigentums- und Wegverhältnissen am ehesten zugemutet werden darf. Bd. 90
S. 38
Mittel des Privatrechts für die Gewährleistung eines genügenden Grundstückzu-ganges Bd. 97
S. 385
Einräumung einer Dienstbarkeit (Notwegrecht) Bd. 97
S. 386
Einräumung eines persönlichen Rechts Bd. 97
S. 386
Prekaristisches Verhältnis Bd. 97
S. 386
Untergang Bau öffentliche Strasse Untergang eines aufgrund einer Dienstbarkeit bestehenden Wegrechtes, wenn der Zweck durch den Bau einer öffentlichen Strasse weggefallen ist. Ausnahme, wenn ein Notweg vorliegt. Bd. 86
S. 51
Voraussetzungen Abwägung der Interessen der Parteien Bd. 97
S. 394
Ausdehnung der bestehenden Wegrechtsdienstbarkeit durch ein Notwegrecht, da das bestehende Wegrecht für Lieferwagen unzureichend ist. Bd. 88
S. 425
Belastete Liegenschaft ist die geeignetste Bd. 97
S. 393
Erforderlicher Zugang führt zu einer öffentlichen Strasse Bd. 97
S. 391
Für ein überbautes Grundstück. Verhältnis Notwegrecht und öffentliches Erschliessungsrecht. Hinreichende Zufahrt nach öffentlichem Recht. Richterliche Prüfung der privatrechtlichen Wegenot. Bd. 92
S. 158
Gebrauch der Liegenschaft erfolgt gemäss der Zweckbestimmung des öffentlichen Rechts (Baugesetz) Bd. 97
S. 389
Geltendmachung bei Änderung der gemeinsamen Grenze. Bd. 92
S. 153
Notweg kann nur beansprucht werden, wenn die verwaltungsrechtlichen Behörden keine genügende Erschliessung gewährleisten können. Verweigerung des Notweges, wenn ein Zufahrtsweg nach öffentlichem Recht besteht Bd. 97
S. 405
Nur auf Zusehen hin gewährte Bewilligung durch den Nachbarn Bd. 97
S. 388
Prekaristisches Verhältnis ersetzt Notwegrecht nicht. Bd. 92
S. 165
Ungenügender Zugangsweg Bd. 97
S. 386
Wegenot darf nicht dem begehrenden Eigentümer zuzuschreiben sein Bd. 97
S. 391
Eigentümer hat die Wegenot in Kauf genommen Bd. 97
S. 392
Handeln wider Treu und Glauben zur Erlangung einer Zufahrt Bd. 97
S. 392
Selbst verursachte Wegenot Bd. 97
S. 392
Versäumnis, ein Wegrecht vorzubehalten Bd. 97
S. 393
Wegenot liegt vor, wenn die Verbindung zum öffentlichen Strassennetz fehlt oder schwer beeinträchtigt ist. Anspruch auf Zufahrt mit einem Motorfahrzeug. Bd. 90
S. 38
Wegenot. Liegt nur vor, wenn die verwaltungsrechtlichen Behörden nicht eine genügende Erschliessung gewährleisten können. Zufahrt muss auch für die Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes gesichert sein. Zivilrichter kann öffentlich-rechtliche Fragen vorfrageweise entscheiden, solange keine Verwaltungsbehörde mit der Frage befasst ist Bd. 95
S. 122
Wenn Zufahrt aufgrund des öffentlichen Rechts besteht, wird kein Notweg gewährt. Ausnahme, wenn technische Gründe die genehmigte Zufahrt verunmöglichen. Bd. 92
S. 168
Wer durch die eigene Parzellierung auf einen genügenden Weg auf eine öffentliche Strasse verzichtet, kann kein Notwegrecht beanspruchen. Bd. 90
S. 49
Zugang an keiner anderen Stelle des Antragstellers möglich Bd. 97
S. 388
Zugang ist nicht für sämtliche Bedürfnisse der Liegenschaft gewährleistet Bd. 97
S. 388
Wegenot Bei Nutzung einer Fuss- und Fahrwegrechtsdienstbarkeit zugunsten der Orts gemeinde Bd. 94
S. 17
Ist der Notweg bei mehreren Nachbarn möglich, ist er auf dem Grundstück auszuführen, für den der Notweg am wenigsten schädlich ist Bd. 96
S. 258
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Novation -
Nullité -
Nutzniessung -
Nutzungs- und Verwaltungsordnung -
Nutzungsplanung
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