Suche im Sachregister (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Landanlage -
Landinformationssystem -
Landwirtschaft -
Landwirtschaftliche Liegenschaft -
Landwirtschaftliche Pacht -
Landwirtschaftliches Bodenrecht -
Landwirtschaftliches Gewerbe -
Landwirtschaftliches Grundstück -
Landwirtschaftszone -
Lärm -
Lasten -
Lastenverzeichnis -
Leasing Immobilien-Leasing Begriff des Immobilien-Leasingvertrages Bd. 88
S. 263
Keine Beurkundungsbedürftigkeit, ausser wenn ein Kaufsrecht eingeräumt wird. Bd. 88
S. 263
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Lebzeitige Abtretung -
Leere Pfandstelle -
Légalisation -
Legalitätsprinzip -
Légalité, principe de -
Legalservitut -
Legitimation -
Légitimation quant au titre sur lequel se fonde une opération -
Legs, Légataire -
Leibrente -
Leichnam Entscheidung über das Schicksal der sterblichen Überreste. Letztwillige Verfügungen gehen allen nach dem Tode stattgefundenen Ereignissen vor und können eine Exhumierung rechtfertigen. Subsidiäre Entscheidungsbefugnis durch Personen, welche mit der verstorbenen Person am engsten verbunden waren bzw. vom Tod am schwersten betroffen waren Bd. 94
S. 186
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Leistungsklage -
Leistungsurteil -
Leiterrecht -
Leitung Huser Meinrad, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht Bd. 97
S. 221
Piotet Denis, A qui appartiennent les conduites sur le fonds d`autrui? Bd. 91
S. 341
Begriff der Leitung Bd. 91
S. 345
Die gesetzliche Regelung der unter- und oberirdischen Leitungen auf fremden Grundstücken Bd. 91
S. 345
Dingliche Wirkung des Leitungskatasters? Bd. 97
S. 231
Durchleitungsrecht bei fehlendem Bodenbezug Bd. 97
S. 230
Art. 676 ZGB ist eine Ausnahmeregelung des Akzessionsprinzips Bd. 97
S. 252
Bezahlung Unterhaltkosten einer Wasserleitung durch die Gemeinde führt nicht zum Leitungseigentum durch die Gemeinde Bd. 97
S. 252
Eigentum des Leitungsbauberechtigten. Abgrenzung zum Eigentum des Werkes und den anderen Dienstbarkeitsberechtigten Bd. 91
S. 343
Entstehung des Leitungsrechtes mit der Erstellung der äusserlich wahrnehmbaren Leitung Bd. 91
S. 366
Gesetzgebung Leitungskataster Bd. 88
S. 394
Leitung im öffentlichen Recht Bd. 97
S. 232
Mehrheit von Durchleitungsberechtigten und gemeinschaftliches Eigentum. Regeln des Miteigentums für die Nutzungsgemeinschaft Bd. 91
S. 348
Nachbarrechtliche Durchleitungsrechte Bd. 91
S. 366
Notleitungen. Entstehung Bd. 97
S. 229
Öffentliche-rechtliche Leitungen auf privatem Boden Bd. 97
S. 234
Publizität von Dienstbarkeit und Eigentum am Werk Bd. 91
S. 347
Rangverhältnisse einer Leitungsdienstbarkeit auf mehreren Grundstücken Bd. 91
S. 350
Rechtsetzungsbefugnisse bei öffentlichen Grundstücken Bd. 97
S. 234
Regelungen im kantonalen/kommunalen Recht Leitungen der Grob- und Feinerschliessung Bd. 97
S. 247
Regelungsfreiraum Bd. 97
S. 246
Regelungen von Leitungen im Bundesrecht Durchleitung bei Übertragungs- und Verteilnetz Bd. 97
S. 242
Eigentum am Übertragungsnetz Bd. 97
S. 238
Übergang der Eigentumsrechte Bd. 97
S. 239
Telekommunikationsleitungen Bd. 97
S. 242
Vorrichtungen, welche die Ausübung einer Dienstbarkeit gestatten und das Akzessionsprinzip Bd. 91
S. 341
Vorschläge für die Neuregelung der Durchleitung Bd. 97
S. 250
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Leitungsrecht -
Lésion -
Lettre de rente -
Letztwillige Verfügung Allgemeines - Généralités Anfechtung Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung darf sich allein nur gegen den Willensvollstrecker richten (Frage der notwendigen Streitgenossenschaft) Bd. 102
S. 256
Eine Verfügung von Todes wegen ist weder im Falle eines Formmangels noch in jenem eines inhaltlichen Mangels eo ipso nichtig Bd. 102
S. 196
Wird mit der Klage nur die Auszahlung des Pflichtteils eingefordert, handelt es sich um eine besondere Art der Herabsetzungsklage Bd. 102
S. 193
Auslegung Auslegung einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung. Testierwille des Erblassers. Dokument mit der stenografischen Überschrift „Vorbereitung für Testament“ Bd. 104
S. 160
Bei einem Entwurf mangelt es an einem Verfügungs- bzw. Testierwillen und damit am Tatbestand für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung Bd. 104
S. 167
Der rechtsgeschäftliche Gestaltungswille des Testators. Zu den Elementen des Gestaltungswillens Bd. 104
S. 164
Ein Testament muss nach dem Willen seines Verfassers ausgelegt werden Bd. 104
S. 171
Ein Testament muss nach dem Willen seines Verfassers ausgelegt werden 171 (fr)
Fällt ein eingesetzter Erbe (Stiftung, die nicht entstanden ist) weg, fällt deren Anteil an die gesetzlichen Erben. Sollen die gesetzlichen nicht pflichtteilsgeschützten Erben unter keinen Umständen am Nachlass partizipieren, sind Ersatzerben zu bestimmen bzw. ist dies ausdrücklich festzuhalten Bd. 104
S. 367
Erben oder Bedachte haben keinen Anspruch auf Schutz ihres Verständnisses der letztwilligen Verfügung Bd. 104
S. 165
Erbvertragliche Vereinbarung unter Ehegatten, wonach alle drei Kinder grundsätzlich zu gleichen Teilen erben sollen. Widersprechende spätere letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten Bd. 104
S. 157
Fehlender Testierwille trotz Unterzeichnung des Dokumentes Bd. 104
S. 160
Zur Frage, welche «Externa» zur Auslegung herangezogen werden Bd. 104
S. 165
Anfechtung Aufhebungswille oder Ergänzungswille Bd. 104
S. 41
Das Wiederaufleben der ursprünglichen Verfügung setzt voraus, dass der Erblasser seinen Willen erklärt, die ursprüngliche Verfügung wieder in Kraft zu setzen Bd. 103
S. 363
Fehlender Testierwille des Erblassers zum Wiederaufleben des früheren, noch im Original vorhandenen Testamentes Bd. 103
S. 351
Gesetzliche Vermutung, dass neue Verfügung an die Stelle einer früheren tritt, bzw. es sich lediglich um eine Ergänzung der früheren handelt, wird durch Auslegung ermittelt Bd. 104
S. 41
Spätere Verfügung ohne ausdrückliche Aufhebung früherer Verfügungen Bd. 104
S. 41
Vermerk «ungültig» genügt nicht zum Widerruf der Verfügung. Formungültiger Widerruf Bd. 104
S. 45
Vernichtung des Testamentes mit der Widerrufsklausel für frühere Testamente; Wiederauflebung des früheren Testamentes? Bd. 103
S. 351
Widerruf der letztwilligen Verfügung durch Vernichtung der Verfügung durch eine Drittperson Bd. 104
S. 372
Zur Frage der Vernichtung des Testamentes auch durch einen Dritten Bd. 104
S. 377
Auflage Das Recht der Angehörigen des Verstorbenen, über seinen Leichnam frei verfügen zu können, kann nur ausgeübt werden, wenn der Verstorbene diesbezüglich keine schriftlichen oder mündlichen Anordnungen getroffen hat. Eine solche Anordnung kann eine Auflage darstellen, die den Willensvollstrecker zu ihrer Ausführung verpflichten kann. Der Willensvollstrecker kann sich einer Verfügung nicht widersetzten, durch die der Erblasser seine Kinder mit der Verstreuung der Asche beauftragt hat Bd. 104
S. 172
Vermächtnis eines «Schlössli» an eine Gemeinde mit der Auflage, diese immer und ausschliesslich öffentlichen Interessen dienstbar zu machen Bd. 104
S. 247
Vollziehung einer erbrechtlichen Auflage durch jedermann, der ein Interesse hat Bd. 104
S. 247
Zur Frage der Aktivlegitimation für die Durchsetzung einer Auflage Bd. 104
S. 247
Allgemeines - Généralités Anfechtung und Ungültigkeit Eigenhändiges Testament, teilweise vom Bankier mit der Maschine und teilweise vom Erblasser eigenhändig geschrieben. Ungültigkeit, wenn der von Hand ge schriebene Teil für sich allein keinen Sinn ergibt. Bd. 88
S. 99
Hinderung am Widerruf bzw. an der Neufassung eines Testamentes. Bd. 88
S. 108
Maschinengeschriebenes Testament. Nichtigkeit oder Ungültigkeitsklage Bd. 99
S. 39
Auslegung Auslegung eines Testamentes. Lebzeitige Schenkungen und Vermächtnisausrichtung. Lebzeitige Zuwendungen an einen Mitarbeiter, welcher durch den Verfügenden als seinen Sohn betrachtet wird. Die Zuwendungen sind nicht irrtümlich erfolgt. Die lebzeitigen Zuwendungen müssen nicht in Zusammenhang mit Art. 321b OR stehen. Bd. 89
S. 335
Bedeutung einer fachmännischer Beratung Bd. 100
S. 5
Eigenhändiges Testament, geschrieben teilweise vom Bankier mit der Maschine und teilweise vom Erblasser eigenhändig geschrieben. Bd. 88
S. 99
Es gilt das Erklärungsprinzip. Aussertestamentarische Elemente dürfen nur beschränkt herangezogen werden Bd. 100
S. 5
Grundsätze Willensorientierte Auslegung. Eine Auslegung nach dem am Erklärungsempfänger orientierten Vertrauensprinzip entfällt. Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin ihren zum Universalerben eingesetzten Ehemann als Vorerben bezeichnet hat, eine Bestim Bd. 87
S. 98
Inhalt Aktivüberschuss an einem Nachlass Bd. 100
S. 1
Begünstigung des überlebenden Lebenspartners bei der beruflichen Vorsorge Bd. 100
S. 96
Entscheidung über das Schicksal der sterblichen Überreste und Bestattungsart Bd. 94
S. 186
Kriterien für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit. Beweislast Bd. 91
S. 230
Ungeeignete Beweismittel für die Feststellung der Verfügungsfähigkeit Bd. 91
S. 257
Vermächtnis einer Sache, die einem Dritten gehört. Auslegung undBeweiswürdigung der Aussagen des beurkundenden Notars. Bd. 90
S. 299
Eigenhändiges Testament Unterschrift Stellung der Unterschrift Bd. 90
S. 351
Mündliches Testament Die Zeugen müssen in die von ihnen verfasste Urkunde Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung aufnehmen. Bei fehlender Angabe von Ort und Zeit gilt auch Art. 520a ZGB Bd. 99
S. 380
Vorlesen eines Testamentsentwurfes zulässig, wenn der Erblasser noch die Möglichkeit und die Fähigkeiten hat, sich zu widersetzen und den Vorschlag abzulehnen Bd. 99
S. 380
Öffentliches Testament Verfügungsfähigkeit muss sowohl im Vorverfahren wie auch im Hauptverfahren vorliegen Bd. 91
S. 248
Würdigung der Erklärung der Zeugen Bd. 91
S. 248
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Lex rei sitae -
Liberté économique -
Lichtrecht -
Lichtreklame -
Lidlohn Forderung Leistungen Im Rahmen von Bauvorhaben getätigte Eigenleistungen. Kein Lidlohnanspruch, wenn die Mitarbeit des Kindes nicht regelmässig erfolgt und es durch die Mitarbeit in der ausserhäusslichen Erwerbstätigkeit nicht eingeschränkt ist. Bd. 87
S. 410
Zins Vorfinanzierung von Handwerkerleistungen Bd. 87
S. 410
Schuldner Familienhaupt -
Lidlohnanspruch der Kinder -
Liechtenstein -
Liegenschaftensteuer -
Liegenschaftenvermittlung -
Liegenschaftsbeschreibung -
Liegenschaftskauf -
Limites -
Liquidation -
Liquidation du régime matrimonial -
Liquidationsvergleich -
Littérature spécialisée -
Livre casier -
Locus regit actum -
Logement de la famille -
Lohnanspruch -
Lohnanspruch der Kinder -
Losbildung -
Löschung -
Löschung von Grundbucheinträgen Hürlimann-Kaup Bettina, Die Anzeigepflicht des Grundbuchverwalters (Art.969 ZGB und Spezialnormen) Bd. 93
S. 1
Anzeigepflichten des Grundbuchverwalters bei erleichterten Löschungen Bd. 93
S. 9
Gesetzgebung Löschungsverfahren Bd. 88
S. 402
Öffentliches Bereinigungsverfahren Bd. 93
S. 164
Rangschlechtere Grundstücksrechte Bd. 99
S. 146
Verfahren für die Löschung Bd. 93
S. 163
Wohnrechtsdienstbarkeit. Löschung Wohnrecht und Vormerkung Mietvertrag. Form Bd. 94
S. 5
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Lose Blätter
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Resultat-Ordner
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